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OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 2 U 142/17 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 24.10.2017 - 17 O 84/15
- OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 2 U 142/17
- OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 2 U 142/17
- OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 2 U 142/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.2016 - VIII ZR 137/15
Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2018 - 2 U 142/17
Vereinbaren die Parteien eines Gewerberaummietvertrags, auch formularmäßig, dass der Mieter "die Nebenkosten" oder "alle umlagefähigen Nebenkosten" zu tragen hat, liegt hierin auch ohne nähere Bestimmung der einzelnen Kostenarten oder eine Bezugnahme auf den Betriebskostenkatalog des § 2 BetrKV/Anlage 3 zu § 27 der II. BerechnungsVO eine wirksame Umlage jedenfalls der im Betriebskostenkatalog zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses konkret aufgeführten Betriebskosten (Anschluss an und Fortführung von BGH, NJW 2016, 1308 = NZM 2016, 235).2.