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   OLG Frankfurt, 19.06.1984 - 5 U 187/83   

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https://dejure.org/1984,5253
OLG Frankfurt, 19.06.1984 - 5 U 187/83 (https://dejure.org/1984,5253)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.06.1984 - 5 U 187/83 (https://dejure.org/1984,5253)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juni 1984 - 5 U 187/83 (https://dejure.org/1984,5253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz des entstandenen Schadens aus positiver Verletzung eines Auskunftsvertrages; Eingehen einer Geschäftsverbindung aufgrund falscher Auskunft; Zulässigkeit von Haftungsfreizeichnungsklauseln oder Haftungsbegrenzungsklauseln im kaufmännischen Verkehr bezüglich nicht- ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1984, 976
  • MDR 1984, 941
  • VersR 1985, 670
  • BB 1984, 1451
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 220/82

    Formularmäßige Beschränkung des Schadensersatzes auf einen Höchstbetrag in den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.1984 - 5 U 187/83
    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 19. Januar 1984, WM 1984, 477 ff = NJW 1984, 1350 f) hat nun zu der Frage Stellung genommen, ob Haftungsfreizeichnungs- oder Haftungsbegrenzungsklauseln im kaufmännischen Verkehr gemäß § 9 AGBG unwirksam sind, wenn der Schaden durch einen nicht-leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht wurde.

    Die Revision war im Hinblick auf die Entscheidung des BGH WM 1984, 477 ff nicht zuzulassen.

  • BGH, 28.01.1974 - III ZR 185/71

    Bestellung eines Gebrechlichkeitspflegers - Nichterhebung eines beantragten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.1984 - 5 U 187/83
    Soweit der Bundesgerichtshof vor Geltung des AGBG für Banken anders entschieden hat, ist der Fall mit dem vorliegenden nicht vergleichbar, weil der BGH dort auf den typischen "Massenverkehr der Banken" abgestellt hat, (Urteil vom 28. Januar 1974, WM 1974, 272 ff), um den es vorliegend nicht geht.
  • RG, 04.02.1941 - VI 111/40

    1. Inwieweit hat beim Antrag auf Eröffnung eines Bankkontos die Bank die Angaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.1984 - 5 U 187/83
    Eine solche ist nach der Rechtsprechung bei einem Handeln gegeben, "bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (RGZ 141, 129 ff, 131; 163, 104 ff, 106; 166, 98 ff, 101)" (BGH, Urteil vom 11. Mai 1953, BGHZ 10, 14 ff [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] , S. 16).
  • RG, 26.05.1933 - VII 69/33

    Zur Anwendung des § 1207 BGB. (in Verbindung mit § 932 das.) und des § 366 HGB.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.1984 - 5 U 187/83
    Eine solche ist nach der Rechtsprechung bei einem Handeln gegeben, "bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (RGZ 141, 129 ff, 131; 163, 104 ff, 106; 166, 98 ff, 101)" (BGH, Urteil vom 11. Mai 1953, BGHZ 10, 14 ff [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] , S. 16).
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.1984 - 5 U 187/83
    Eine solche ist nach der Rechtsprechung bei einem Handeln gegeben, "bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (RGZ 141, 129 ff, 131; 163, 104 ff, 106; 166, 98 ff, 101)" (BGH, Urteil vom 11. Mai 1953, BGHZ 10, 14 ff [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] , S. 16).
  • RG, 21.03.1940 - V 4/40

    Nach welchen Grundsätzen ist beim Rückgriff des Reiches gegen einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.1984 - 5 U 187/83
    Eine solche ist nach der Rechtsprechung bei einem Handeln gegeben, "bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (RGZ 141, 129 ff, 131; 163, 104 ff, 106; 166, 98 ff, 101)" (BGH, Urteil vom 11. Mai 1953, BGHZ 10, 14 ff [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] , S. 16).
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