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   OLG Frankfurt, 19.06.2012 - 3 U 213/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48954
OLG Frankfurt, 19.06.2012 - 3 U 213/10 (https://dejure.org/2012,48954)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.06.2012 - 3 U 213/10 (https://dejure.org/2012,48954)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 3 U 213/10 (https://dejure.org/2012,48954)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kein Schmerzensgeld für psychosomatische Beschwerden bei fehlendendem Nachweis unfallbezogener Kausalität (hier: Bagatell-Auffahrunfall)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Unfallverursachers für eine rein psychogene Armlähmung des Geschädigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253
    Haftung des Unfallverursachers für eine rein psychogene Armlähmung des Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2012 - 3 U 213/10
    18 aa) Die Feststellung adäquater Kausalität der psychogenen Armlähmung der Klägerin zum Unfall vom 15.8.2... scheitert daran, dass das Unfallereignis bzw. die dadurch bedingten Krafteinwirkungen auf den Körper und die Gesundheit der Klägerin als Bagatellfall im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 132, 341; 137, 142) einzustufen ist, der eine Zurechenbarkeit der psychischen Fehlreaktion mit Armlähmung der Klägerin zum Unfallgeschehen ausschließt (BGHZ 132, 341 Rn 29).

    (2) Geringfügige Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit sind wie folgt definiert (BGHZ 137, 142): Es handelt sich nur um vorübergehende, im Alltagsleben typische und häufig auch aus anderen Gründen als einem besonderen Schadensfall entstehende Beeinträchtigungen des Körpers und des seelischen Wohlbefindens.

    Die Revision war gemäß § 543 Abs. 2 ZPO lediglich zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung hinsichtlich der vom BGH festgelegten Grundsätze zur adäquaten Kausalität psychischer Folgeschäden (BGHZ 132, 341; 137, 142) zuzulassen, um gegebenenfalls eine Abgrenzung bzw. die Korrektur eines Missverständnisses durch den Einzelrichter des Senats zu ermöglichen.

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2012 - 3 U 213/10
    18 aa) Die Feststellung adäquater Kausalität der psychogenen Armlähmung der Klägerin zum Unfall vom 15.8.2... scheitert daran, dass das Unfallereignis bzw. die dadurch bedingten Krafteinwirkungen auf den Körper und die Gesundheit der Klägerin als Bagatellfall im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 132, 341; 137, 142) einzustufen ist, der eine Zurechenbarkeit der psychischen Fehlreaktion mit Armlähmung der Klägerin zum Unfallgeschehen ausschließt (BGHZ 132, 341 Rn 29).

    Die Revision war gemäß § 543 Abs. 2 ZPO lediglich zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung hinsichtlich der vom BGH festgelegten Grundsätze zur adäquaten Kausalität psychischer Folgeschäden (BGHZ 132, 341; 137, 142) zuzulassen, um gegebenenfalls eine Abgrenzung bzw. die Korrektur eines Missverständnisses durch den Einzelrichter des Senats zu ermöglichen.

  • VerfGH Bayern, 20.03.2013 - 111-VI-11

    Zur Frage von Beratungs- und Aufklärungspflichten einer finanzierenden Bank

    Ihre Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das klageabweisende Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 1. Dezember 2010 Az. 2 O 370/08 sowie die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Bamberg vom 12. Juli und 12. September 2011 Az. 3 U 213/10, mit denen ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts und ihre anschließende Anhörungsrüge zurückgewiesen wurden.
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