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   OLG Frankfurt, 19.06.2013 - 17 U 103/12   

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OLG Frankfurt, 19.06.2013 - 17 U 103/12 (https://dejure.org/2013,22341)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.06.2013 - 17 U 103/12 (https://dejure.org/2013,22341)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - 17 U 103/12 (https://dejure.org/2013,22341)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Fehlerhafte Anlageberatung: Schadenersatz wegen Beteiligung an Filmfonds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Anlageberatung: Schadenersatz wegen Beteiligung an Filmfonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Fehlerhafte Anlageberatung - Schadenersatz wegen Beteiligung an Filmfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2013 - 17 U 103/12
    Nach der insoweit gefestigten Rechtsprechung des BGH ist eine Bank aus dem Anlageberatungsvertrag grundsätzlich verpflichtet, über die von ihr vereinnahmte Rückvergütung aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen ungefragt aufzuklären (zuletzt BGH, Urteil v. 11.9.2012, XI ZR 363/10, zitiert nach Juris, Rn. 16; Urteil v. 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 17).

    Danach handelt es sich, entgegen der Auffassung der Beklagten auch dann um aufklärungspflichtige Rückvergütungen, wenn diese wie im vorliegenden Fall nicht aus einem Agio oder aus Verwaltungsgebühren, sondern aus sonstigen offen ausgewiesenen Vertriebskosten fließen, wobei es auch nicht darauf ankommt, ob die Zahlung des Anlegers "über die Bank" oder direkt an die Fondsgesellschaft erfolgt (BGH, Urteil v. 11.9.2012 a. a. O. Rn. 16; Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 18 m. w. N.).

    Angesichts der insoweit zur Beweislastumkehr führenden widerleglichen Vermutung kommt es auch nicht mehr darauf an, ob es für den Vertragspartner nicht mehrere sondern möglicherweise nur eine Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (BGH, Urteil vom 08.05.2012, XI ZR 262/10, zitiert nach Juris, Randnummer 30 m. w. N.).

    Dass verheimlichte Rückflüsse aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen aufklärungspflichtig sind, konnte der veröffentlichten Rechtsprechung zum Zeitpunkt der streitigen Anlageentscheidung entnommen werden (BGH, Urteil vom 8.5.2012, XI ZR 262/10, zitiert nach Juris, Rn 25 m. w. N.).

    Insoweit ist dem Anleger, der durch schuldhaft unrichtige Angaben zu einer ansonsten nicht gezeichneten Anlageentscheidung bewogen wurde, grundsätzlich der Schaden zu ersetzen, der sich typischerweise daraus ergibt, das Eigenkapital in der angelegten Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt worden wäre (BGH, Urteil vom 8.5.2012, XI ZR 262/10, zitiert nach Juris, Rn. 64 OLG München, a.a.O., Rn. 73 jeweils m. w. N.).

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2013 - 17 U 103/12
    Ob und in welcher Höhe neben den erhaltenen Ausschüttungen auch die erzielten Steuervorteile auf die von der Beklagten zu erbringende Schadensersatzleistung anzurechnen sind, ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Frage des Vorteilsausgleichs und unterfällt als solche primär der Darlegungs- und Beweislast des Schädigers (BGH Urteil v. 31.05.2010, II ZR 30/09, zitiert aus Juris, Rn. 26).

    Trotz Versteuerung der im Wege des Schadensersatzes erlangten Ersatzleistung sind die erzielten Steuervorteile grundsätzlich nur dann anzurechnen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Anleger derart außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat, dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen (BGH, Urteil vom 31.5.2010, II ZR 30/09, zitiert nach Juris, Rn 25 m.w. N.).

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2013 - 17 U 103/12
    Im Gegensatz zu Innenprovisionen, bei denen es sich um nicht ausgewiesene Vertriebsprovisionen handelt, die aus einem Fonds aus dem Anlagevermögen gezahlt werden, liegen aufklärungspflichtige Rückvergütungen dann vor, wenn nicht im Anlagebetrag enthaltene Vergütungen gezahlt werden, welche hinter dem Rücken des Anlegers an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen (BGH, Beschluss vom 09.03.2011, XI ZR 191/10, zitiert nach Juris, Randnummer 23 ff. m. w. N.).

    Danach ist die beratende Bank im Falle der Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Aufklärungspflichten darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn sie sich pflichtgemäß verhalten hätte, indem der Geschädigte den Rat oder Hinweis also unbeachtet gelassen hätte (BGH, Urteil vom 22. März 2011 - XI ZR 33/10, BGHZ 189, 13 Rn. 40; vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 Rn. 22 sowie Beschlüsse vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 33 und vom 9. Februar 2010 - XI ZR 70/09, juris Rn. 18).

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2013 - 17 U 103/12
    Denn nur aufgrund von Informationen, die ein zutreffendes aktuelles Bild der empfohlenen Anlage bieten, kann der Interessent eine sachgerechte Anlageentscheidung treffen (BGH, Urteil vom 19.11.2009, III ZR 169/08, zitiert nach Juris, Rn.19 m. w. N.).

    Insoweit soll der Umstand, dass ein Prospekt Chancen und Risiken einer Kapitalanlage hinreichend zuverlässig verdeutlicht, auch kein Freibrief für den Anlageberater darstellen, die tatsächlichen Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit den mündlichen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, welches die Hinweise im Prospekt entwertet und für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (BGH, NJW-RR 2007, 1690, 1691; BGH, Urteil vom 19.11.2009, III ZR 169/2008, zitiert nach Juris, Rn. 24 m. w. N.).

  • BGH, 11.09.2012 - XI ZR 363/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2013 - 17 U 103/12
    Nach der insoweit gefestigten Rechtsprechung des BGH ist eine Bank aus dem Anlageberatungsvertrag grundsätzlich verpflichtet, über die von ihr vereinnahmte Rückvergütung aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen ungefragt aufzuklären (zuletzt BGH, Urteil v. 11.9.2012, XI ZR 363/10, zitiert nach Juris, Rn. 16; Urteil v. 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 17).

    Danach handelt es sich, entgegen der Auffassung der Beklagten auch dann um aufklärungspflichtige Rückvergütungen, wenn diese wie im vorliegenden Fall nicht aus einem Agio oder aus Verwaltungsgebühren, sondern aus sonstigen offen ausgewiesenen Vertriebskosten fließen, wobei es auch nicht darauf ankommt, ob die Zahlung des Anlegers "über die Bank" oder direkt an die Fondsgesellschaft erfolgt (BGH, Urteil v. 11.9.2012 a. a. O. Rn. 16; Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 18 m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 11.10.2011 - 14 U 174/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Zustandekommen des Beratungsvertrages bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2013 - 17 U 103/12
    Es entspricht im Rahmen der Schadensbemessung nach § 287 ZPO mangels sonstiger Anhaltspunkte ständiger Rechtsprechung, dass Steuervorteile jedenfalls dann regelmäßig nicht angerechnet werden, wenn die Schadensersatzleistung selbst besteuert wird ( BGH NJW 2008, 649 und 2773; 2004, 1868; 1979, 1449; OLG Frankfurt, Urteil vom 11.10.2011,14 U 174/10).
  • BGH, 15.01.2013 - XI ZR 370/11

    Erhöhung der Beschwer und des Streitwerts durch einen neben der Hauptforderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2013 - 17 U 103/12
    Dabei war zu berücksichtigen, dass es sich nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei entgangenen Anlagezinsen, die ein Kläger als gleich bleibenden Hundertsatz von der investierten Anlagesumme berechnet, um eine Nebenforderung der Hauptforderung auf Rückzahlung des investierten Kapitals im Sinne des § 4 Abs. 1 ZPO, § 43 Abs. 1 GKG handelt (BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2012 - XI ZR 261/10, WM 2012, 1211 Rn. 14 und vom 15. Januar 2013 - XI ZR 370/11, juris).
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2013 - 17 U 103/12
    Dies bedeutet, dass bei der Betrachtung möglicher Steuervorteile einerseits die außergewöhnlichen Verlustzuweisungen nicht zugrunde gelegt werden können, während andererseits auch berücksichtigt werden muss, dass dem Geschädigten aus der Zuerkennung des Schadensersatzanspruchs und dessen Gestaltung steuerliche Nachteile dadurch erwachsen, dass auch die Schadensersatzleistung einer Besteuerung unterfällt ( BGH, Urteil vom 15.7.2010 - III ZR 336/08- a. a. O.Rn. 36).
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2013 - 17 U 103/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Schädiger allerdings nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren ( BGH, Urteile vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, NJW 2006, 1065 Rn. 5 und vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 249/02, NJW 2004, 444, 446, jeweils mwN).
  • OLG München, 12.06.2012 - 18 U 4424/11

    Prospekthaftung der Gründungsgesellschafter eines Immobilienfonds gegenüber dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.06.2013 - 17 U 103/12
    Grundsätzlich ist der geschädigte Anleger im Rahmen des Schadensersatzes gemäß § 249 BGB so zu stellen, als hätte er sich nicht an dem Fonds beteiligt (OLG München, Urteil vom 12.06.2012, 18 U 4424/11, zitiert nach Juris, Randnummer 71 m. w. N.).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 261/10

    Revision im Schadensersatzprozess gegen eine Bank wegen fehlerhafter

  • OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 10 U 106/11

    Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über Ermittlungsverfahren gegen die

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

  • BGH, 17.03.2009 - XI ZR 142/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

  • OLG München, 08.02.2010 - 17 U 3816/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verletzung der Pflicht des

  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 331/99

    Nach der letzten mündlichen Verhandlung entstehende Vorteile bei der

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2012 - 1 U 36/12

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank hinsichtlich zugeflossener

  • OLG Frankfurt, 03.11.2010 - 19 U 70/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht der Bank zur Offenbarung verdeckter

  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

  • OLG Stuttgart, 30.11.2010 - 6 U 2/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen;

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 88/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über erhaltene

  • BGH, 09.02.2010 - XI ZR 70/09

    Vereinbarkeit einer gerichtlichen Kenntnisnahme von Tatsachen mit dem

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

  • OLG München, 27.11.2012 - 5 U 1345/12

    Anlageberatung: Rechtliche Einstufung bei Auslagerung der Beratungstätigkeit auf

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

  • LG Hamburg, 17.12.2014 - 318 O 421/13

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruchs

    Für die Annahme eines Anlageberatungsvertrags kann bereits ein Anschreiben zur Übermittlung des Prospekts genügen (OLG Frankfurt, Teilurteil vom 19.06.2013 - 17 U 103/12, Rn. 51, zitiert nach juris).
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