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OLG Frankfurt, 19.07.2000 - 1 UF 35/00 |
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Volltextveröffentlichung
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
ZPO 613 Abs. 1 S. 1 Halbsatz 1, 619 aF
Ehescheidung, Anhörung, persönliche, Erforderlichkeit
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- BGH, 02.02.1994 - XII ZR 148/92
Ausländische Rechtshängigkeit eines Ehescheidungsantrages
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2000 - 1 UF 35/00
Ist weder dargetan noch sonst ersichtlich, daß der Ehegatte bei seiner persönlichen Anhörung durch das Gericht in der Lage wäre, die Begründungen des anderen Ehegatten über die Zerrüttung der Ehe und die endgültige Abwendung von dem anderen Ehegatten in Frage zu stellen, so kann von einer Anhörung des Ehegatten abgesehen werden (vgl. BGH, FamRZ 1994, S. 434, 436).Ist weder dargetan noch sonst ersichtlich, daß der Ehegatte bei seiner persönlichen Anhörung durch das Gericht in der Lage wäre, die Begründungen des anderen Ehegatten über die Zerrüttung der Ehe und die endgültige Abwendung von dem anderen Ehegatten in Frage zu stellen, so kann von einer Anhörung des Ehegatten abgesehen werden (vgl. BGH, FamRZ 1994, S. 434, 436).