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   OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 1 Ws 72/06   

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https://dejure.org/2006,9595
OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 1 Ws 72/06 (https://dejure.org/2006,9595)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.2006 - 1 Ws 72/06 (https://dejure.org/2006,9595)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 1 Ws 72/06 (https://dejure.org/2006,9595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 120 Abs 1 StPO
    Geltung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils

  • Judicialis

    StPO § 112 Abs. 2; ; StPO § 116; ; StPO § 120

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 2; StPO § 116; StPO § 120
    Haft; Haftbefehl; Untersuchungshaft; Haftfortdauer; Fortdauer; Verhältnismäßigkeit; Verfahrensverzögerung; Verzögerung; Beschleunigungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang des Beschleunigungsgebotes und Tragweite des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in Haftsachen nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils; Kriterien für die Annahme des Haftgrundes der Fluchtgefahr nach erstinstanzlichem, nicht rechtskräftigem Urteil; Gewicht des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2006, 648
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 1 Ws 72/06
    Die Einlegung des Rechtsmittels hindert lediglich die Vollstreckung der Strafe bis zur Überprüfung durch das nächst höhere Gericht, beseitigt aber nicht die Existenz des angegriffenen Urteils und damit den Umstand, das auf der Grundlage eines gerichtlichen Verfahrens ein Schuldnachweis gelungen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05 - und Beschluss vom 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05).

    Die damit erhebliche sachlich nicht gerechtfertigte Verfahrensverzögerung führt bei Berücksichtigung des nach der neueren Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05 - 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05 - 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05 - und 29.12.2005 -2 BvR 2057/05 -) anzulegenden schärferen Maßstabes an die Beschleunigung zur Aufhebung des Haftbefehls.

  • OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 1 Ws 948/99

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen und Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 1 Ws 72/06
    Die grundsätzliche Geltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gem. § 120 StPO mit der Folge, dass ein erheblicher Verstoß dagegen der Fortdauer der Untersuchungshaft entgegen stehen kann, steht außer Streit (vgl. Meyer-Goßner, 49. Auflage, § 121 Rdnr. 8 m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.10.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluss vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluss vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.1979, Az. 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552 - 553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftaten und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz hieran treffenden Verschuldens (ständige Rechtssprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 11.11.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluss vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluss vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm Beschluss vom 02.11.1979, Az. 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552-553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

  • OLG Stuttgart, 19.02.1996 - 1 Ws 13/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 1 Ws 72/06
    Die grundsätzliche Geltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gem. § 120 StPO mit der Folge, dass ein erheblicher Verstoß dagegen der Fortdauer der Untersuchungshaft entgegen stehen kann, steht außer Streit (vgl. Meyer-Goßner, 49. Auflage, § 121 Rdnr. 8 m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.10.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluss vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluss vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.1979, Az. 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552 - 553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftaten und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz hieran treffenden Verschuldens (ständige Rechtssprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 11.11.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluss vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluss vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm Beschluss vom 02.11.1979, Az. 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552-553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 1 Ws 72/06
    Die Einlegung des Rechtsmittels hindert lediglich die Vollstreckung der Strafe bis zur Überprüfung durch das nächst höhere Gericht, beseitigt aber nicht die Existenz des angegriffenen Urteils und damit den Umstand, das auf der Grundlage eines gerichtlichen Verfahrens ein Schuldnachweis gelungen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05 - und Beschluss vom 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05).

    Die damit erhebliche sachlich nicht gerechtfertigte Verfahrensverzögerung führt bei Berücksichtigung des nach der neueren Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05 - 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05 - 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05 - und 29.12.2005 -2 BvR 2057/05 -) anzulegenden schärferen Maßstabes an die Beschleunigung zur Aufhebung des Haftbefehls.

  • OLG Hamm, 02.11.1979 - 1 Ws 315/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 1 Ws 72/06
    Die grundsätzliche Geltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gem. § 120 StPO mit der Folge, dass ein erheblicher Verstoß dagegen der Fortdauer der Untersuchungshaft entgegen stehen kann, steht außer Streit (vgl. Meyer-Goßner, 49. Auflage, § 121 Rdnr. 8 m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.10.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluss vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluss vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.1979, Az. 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552 - 553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftaten und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz hieran treffenden Verschuldens (ständige Rechtssprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 11.11.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluss vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluss vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm Beschluss vom 02.11.1979, Az. 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552-553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 3 Ws 178/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 1 Ws 72/06
    Die grundsätzliche Geltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gem. § 120 StPO mit der Folge, dass ein erheblicher Verstoß dagegen der Fortdauer der Untersuchungshaft entgegen stehen kann, steht außer Streit (vgl. Meyer-Goßner, 49. Auflage, § 121 Rdnr. 8 m.w.N.; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.10.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluss vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluss vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.1979, Az. 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552 - 553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftaten und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz hieran treffenden Verschuldens (ständige Rechtssprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 11.11.2005 - 1 Ws 114/05; Beschluss vom 29.01.1996 - 1 Ws 13/96 und Beschluss vom 22.04.1996 - 1 Ws 41/96; OLG Hamm Beschluss vom 02.11.1979, Az. 1 Ws 315/79; OLG Düsseldorf, StV 1996, 552-553 und NStZ-RR 2000, 250-251).

  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 1 Ws 72/06
    Die damit erhebliche sachlich nicht gerechtfertigte Verfahrensverzögerung führt bei Berücksichtigung des nach der neueren Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05 - 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05 - 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05 - und 29.12.2005 -2 BvR 2057/05 -) anzulegenden schärferen Maßstabes an die Beschleunigung zur Aufhebung des Haftbefehls.
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 1 Ws 72/06
    Die damit erhebliche sachlich nicht gerechtfertigte Verfahrensverzögerung führt bei Berücksichtigung des nach der neueren Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05 - 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05 - 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05 - und 29.12.2005 -2 BvR 2057/05 -) anzulegenden schärferen Maßstabes an die Beschleunigung zur Aufhebung des Haftbefehls.
  • KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14

    Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr;

    Die eingelegte Revision hindert lediglich die Vollstreckung der Strafe bis zur Überprüfung durch das nächst höhere Gericht, beseitigt aber nicht die Existenz des angegriffenen Urteils und damit den Umstand, dass auf der Grundlage eines gerichtlichen Verfahrens bereits ein Schuldnachweis gelungen ist (vgl. BVerfGK 5, 109, 122; 7, 140, 161; OLG Celle StraFo 2009, 515; OLG Frankfurt am Main StV 2006, 648).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2007 - 1 Ws 9/07

    Untersuchungshaft: Geltung des Beschleunigungsgebots nach erstinstanzlicher

    Die grundsätzliche Geltung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen auch nach Erlass eines erstinstanzlichen Urteils im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gem. § 120 StPO mit der Folge, dass ein erheblicher Verstoß dagegen die Fortdauer der Untersuchungshaft entgegenstehen kann, steht außer Streit (vgl. Meyer-Goßner, 49. Aufl., § 121 Rdnr. 8 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 19.7.2006 - 1 Ws 72/06 - v. 11.10.2005 - 1 Ws 114/05 - v. 29.1.1996 - 1 Ws 13/96 - und v. 22.4.1996 - 1 Ws 41/96 - OLG Hamm Beschl. v. 2.11.1979 - 1 Ws 315/79 - OLG Düsseldorf StV 1996, 552-553, und NStZ-RR 2000, 250-251).

    Gegeneinander abzuwägen sind danach auch das Gewicht der Straftaten und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem etwaigen Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz möglicherweise hieran treffenden Verschuldens (st. Rspr. d. Senats vgl. Beschl. v. 19.7.2006 - 1 Ws 72/06 - v. 11.11.2005 - 1 Ws 114/05 - v. 29.1.1996 - 1 Ws 13/96 - und v. 22.4.1996 - 1 Ws 41/96 - OLG Hamm, Beschl. v. 2.11.1979 - 1 Ws 315/79 - OLG Düsseldorf StV 1996, 552-553, und NStZ-RR 2000, 250-251).

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