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   OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 19 U 80/06   

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https://dejure.org/2006,12345
OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 19 U 80/06 (https://dejure.org/2006,12345)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.2006 - 19 U 80/06 (https://dejure.org/2006,12345)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 19 U 80/06 (https://dejure.org/2006,12345)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 320; ZPO § 92 Abs. 2 S. 1
    Geltendmachung einer Leistungsverweigerung mit der Begründung, der Kläger könne oder wolle die ihm obliegende Gegenleistung nicht erbringen - Kostentragung bei Erfolg der Kaufpreisklage nur Zug um Zug gegen zu erbringenden Gegenleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrecht zur Begründung eines Antrages auf Klageabweisung mit der Behauptung, der Kläger könne oder wolle die ihm obliegende Gegenleistung nicht erbringen; Möglichkeit der Auferlegung der gesamten Kosten des ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.10.1998 - VIII ZR 100/97

    Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 19 U 80/06
    Dass ist etwa dann der Fall, wenn ein Beklagter den Klageabweisungsantrag damit begründet, der Kläger könne oder wolle die ihm obliegende Gegenleistung nicht erbringen (BGH NJW 1999, 53, 54 m.w.N.).
  • OLG München, 30.09.2021 - 6 U 6754/20

    Offizielles Stadtportal der Stadt München muenchen.de verstößt gegen Grundsatz

    Selbst wenn man davon ausginge, dass insoweit wegen des Unterliegens der Beklagten hinsichtlich des Hauptanspruchs und des teilweisen Obsiegens bezüglich der Nebenforderung für die Kostenentscheidung grundsätzlich ein fiktiver Streitwert für die Nebenforderung anzusetzen wäre (vgl. BeckOK.ZPO/Jaspersen aaO § 92 Rn. 26), ist jedenfalls wegen des geringen wirtschaftlichen Interesses der Klägerinnen an einer vorbehaltlosen Verurteilung (vgl. oben) kein zusätzlicher fiktiver Streitwert für das Zurückbehaltungsrecht anzusetzen (vgl. BeckOK.ZPO/Jaspersen aaO § 92 Rn. 29), so dass sich die Zugum-Zug-Verurteilung weder tatsächlich noch fiktiv kostenerhöhend auswirkt und im Ergebnis der Anwendungsbereich des § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO eröffnet ist (vgl. OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2006, 12435).
  • LG Saarbrücken, 22.10.2021 - 13 S 69/21

    1. Hat der Geschädigte die Reparaturkostenrechnung noch nicht bezahlt, kann der

    Eine Kostenbelastung des Klägers ist nicht veranlasst, da die Zug-um-Zug-Einschränkung bei wirtschaftlicher Betrachtung für den Kläger keine bzw. allenfalls eine nur unwesentliche Einbuße bedeutet (vgl. OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2006, 1057).
  • AG Frankenthal, 09.02.2023 - 3a C 303/22
    Eine Kostenbelastung des Klägers ist nicht veranlasst, da die Zug-um-Zug-Einschränkung bei wirtschaftlicher Betrachtung für den Kläger keine bzw. allenfalls eine nur unwesentliche Einbuße bedeutet (vgl. OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2006, 1057).
  • LG Düsseldorf, 31.08.2017 - 9 O 404/16
    Nicht restlos geklärt ist, nach welchen Grundsätzen die Kosten zu verteilen sind (vgl. ua OLG Köln NZBau 2008, 320 (321); OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2006, 12435; OLG Celle BauR 2003, 1762; Bachmann BauR 1995, 642 (643); Brügmann BauR 1981, 133; Weyer BauR 1981, 426 (432); Hensen NJW 1999, 395).
  • AG Erlangen, 17.10.2019 - 1 C 1012/19

    Verkehrsunfall - Erstattungsfähigkeit überhöhter Werkstattrechnungen

    Die Zug-um-Zug-Einschränkung bei der Verurteilung bedeutet bei wirtschaftlicher Betrachtung eine nur unwesentliche Einbuße des Klägers, weil die Erfüllung des Zurückbehaltungsrechts für den Kläger keinen nennenswerten Aufwand erfordert (vgl. BeckOK ZPO/Jaspersen, 34. Ed., ZPO § 92 Rn. 29 und OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 19.7.2006 - 19 U 80/06, BeckRS 2006, 12435, beck-online).
  • LG Ulm, 11.01.2023 - 1 S 80/22
    Ist das wirtschaftliche Interesse des Klägers an einer vorbehaltlosen Verurteilung aber geringfügig, weil die Erfüllung des Zurückbehaltungsrechts für den Kläger keinen nennenswerten Aufwand erfordert und zudem der Streitwert sich nicht erhöht hat, kann der Anwendungsbereich des § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO eröffnet sein (OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2006, 12435).
  • AG Erlangen, 24.02.2021 - 11 C 1279/20
    Die Zug-um-Zug-Einschränkung bei der Verurteilung bedeutet bei wirtschaftlicher Betrachtung eine nur unwesentliche Einbuße des Klägers, weil nicht ersichtlich ist, dass er die nun abzutretenden Ansprüche gegen die Werkstatt behalten wollte (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 19.7.2006 - 19 U 80/06, BeckRS 2006, 12435, beck-online).
  • AG Erding, 13.02.2023 - 117 C 1149/22

    Verzögertes Boarding aufgrund Corona-Maßnahmen als außergewöhnlicher Umstand

    Jedenfalls aber kann § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zur Anwendung gelangen, wenn die Zug-um-Zug Einschränkung bei wirtschaftlicher Betrachtung für den Kläger nur eine unwesentliche Einbuße bedeutet, da die von ihm Zug-um-Zug zu erbringende Leistung keinen nennenswerten Aufwand erfordert (OLG Frankfurt, Urteil vom 19. Juli 2006 - 19 U 80/06 -, juris, Rn. 18; BeckOK ZPO/Jaspersen, 47. Ed. 1.12.2022, ZPO § 92, Rn. 29).
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