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   OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 10 U 57/12   

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https://dejure.org/2012,46298
OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 10 U 57/12 (https://dejure.org/2012,46298)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.2012 - 10 U 57/12 (https://dejure.org/2012,46298)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 10 U 57/12 (https://dejure.org/2012,46298)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Keine Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei irriger Annahme "automatischer Verlängerung" der Zweimonatsfrist des § 520 II ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei irriger Annahme "automatischer Verlängerung" der Zweimonatsfrist des § 520 II ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234 Abs. 1 S. 2; ZPO § 520 Abs. 2
    Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei irriger Annahme "automatischer Verlängerung" der Zweimonatsfrist des § 520 II ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 5 U 65/02

    Anwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Ausschluss einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 10 U 57/12
    Zwar ist anerkannt, dass sich der Rechtsmittelführer mit Erfolg im Wiedereinsetzungsverfahren auf die Nichtbescheidung seines Antrages auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist berufen kann, wenn er mit großer Wahrscheinlichkeit die Bewilligung der Fristverlängerung erwarten konnte, was regelmäßig bei einem ersten Verlängerungsantrag der Fall ist, wenn ein ihn rechtfertigender erheblicher Grund geltend gemacht wird (vgl. Zöller/Heßler, 29. Aufl., 2012, § 520 ZPO Rn. 19; BGH NJW 1991, 1359; 1999, 430; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 27.09.2002, 5 U 65/02, zitiert nach juris, Rn. 6).
  • BGH, 14.02.1991 - VII ZB 8/90

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 10 U 57/12
    Zwar ist anerkannt, dass sich der Rechtsmittelführer mit Erfolg im Wiedereinsetzungsverfahren auf die Nichtbescheidung seines Antrages auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist berufen kann, wenn er mit großer Wahrscheinlichkeit die Bewilligung der Fristverlängerung erwarten konnte, was regelmäßig bei einem ersten Verlängerungsantrag der Fall ist, wenn ein ihn rechtfertigender erheblicher Grund geltend gemacht wird (vgl. Zöller/Heßler, 29. Aufl., 2012, § 520 ZPO Rn. 19; BGH NJW 1991, 1359; 1999, 430; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 27.09.2002, 5 U 65/02, zitiert nach juris, Rn. 6).
  • BGH, 11.11.1998 - VIII ZB 24/98

    Ablehnung des ersten Fristverlängerungsgesuchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2012 - 10 U 57/12
    Zwar ist anerkannt, dass sich der Rechtsmittelführer mit Erfolg im Wiedereinsetzungsverfahren auf die Nichtbescheidung seines Antrages auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist berufen kann, wenn er mit großer Wahrscheinlichkeit die Bewilligung der Fristverlängerung erwarten konnte, was regelmäßig bei einem ersten Verlängerungsantrag der Fall ist, wenn ein ihn rechtfertigender erheblicher Grund geltend gemacht wird (vgl. Zöller/Heßler, 29. Aufl., 2012, § 520 ZPO Rn. 19; BGH NJW 1991, 1359; 1999, 430; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 27.09.2002, 5 U 65/02, zitiert nach juris, Rn. 6).
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