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   OLG Frankfurt, 19.07.2016 - 10 U 137/15   

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https://dejure.org/2016,67141
OLG Frankfurt, 19.07.2016 - 10 U 137/15 (https://dejure.org/2016,67141)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.2016 - 10 U 137/15 (https://dejure.org/2016,67141)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - 10 U 137/15 (https://dejure.org/2016,67141)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 780 BGB, § 744 BGB
    Prozessführungsbefugnis für Vollstreckungsabwehrklage hinsichtlich Zwangsvollstreckung aus notariellem Schuldversprechen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessführungsbefugnis für Vollstreckungsabwehrklage hinsichtlich Zwangsvollstreckung aus notariellem Schuldversprechen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 780; BGB § 744
    Wirksamkeit von Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Kommune bei fehlendem Gemeinderats- oder Ausschlussbeschluss

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit von Rechtshandlungen des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Kommune bei fehlendem Gemeinderats- oder Ausschlussbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 03.11.2015 - II ZR 446/13

    Zwangsvollstreckung gegen eine BGB-Gesellschaft: Aktivlegitimation für eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2016 - 10 U 137/15
    Das ist derjenige, gegen den sich die Zwangsvollstreckung richtet, der also in dem vollstreckbaren Titel oder in der gegen den Rechtsnachfolger erteilten Vollstreckungsklausel als Schuldner aufgeführt ist (BGH, Urteil vom 03.11.2015, Az. II ZR 446/13, Rn. 22 m.w.N.).

    Eine gewillkürte Prozessstandschaft findet bei der Vollstreckungsabwehrklage nicht statt (BGH NJW-RR 2014, 653, 654 [BGH 10.12.2013 - XI ZR 508/12] ; BGH, Urteil vom 03.11.2015, Az. II ZR 446/13, Rn. 30 m.w.N.).

    Da eine gewillkürte Prozessstandschaft bei der Vollstreckungsabwehrklage nicht stattfindet (BGH NJW-RR 2014, 653, 654 [BGH 10.12.2013 - XI ZR 508/12] ; BGH, Urteil vom 03.11.2015, Az. II ZR 446/13, Rn. 30 m.w.N.), führt auch die Ermächtigung der Klägerin durch ihren Ehemann und die beiden Töchter insoweit nicht zu ihrer Prozessführungsbefugnis.

    Nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist in derartigen Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich nur die rechtsfähige Gesellschaft die richtige Partei (BGH, Urteil vom 03.11.2015, Az. II ZR 446/13, Rn. 28 m.w.N.).

  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 98/03

    Zulässigkeit einer Kontosperre; Anfechtbarkeit der Entstehung eines Pfandrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2016 - 10 U 137/15
    Wenn ein entsprechendes Sicherungsbedürfnis besteht, kann eine Bank von ihrem Pfandrecht an den Forderungen eines Kunden aus einem Kontoguthaben auch schon vor Pfandreife Gebrauch machen, indem sie zur Sicherung einer späteren Verwertung keine Verfügungen des Kunden mehr zulässt (BGH NJW 2004, 1660 [BGH 12.02.2004 - IX ZR 98/03] ).

    Die Sicherstellung der späteren Verwertung durch eine Kontosperre ist durch § 1281 Satz 2 Halbs. 1 BGB gedeckt (BGH NJW 2004, 1660, 1661 [BGH 12.02.2004 - IX ZR 98/03] m.w.N.).

    Bei Identität von Schuldner und Pfandgläubiger - wie sie für das AGB-Pfandrecht der Banken kennzeichnend ist, soweit Ansprüche des Kunden gegen die Bank selbst erfasst werden - kann der Gläubiger (Kunde) nicht Leistung an sich verlangen (BGH NJW 2004, 1660, 1661 [BGH 12.02.2004 - IX ZR 98/03] m.w.N.).

  • BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97

    Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2016 - 10 U 137/15
    Auch diese lassen sich regelmäßig nicht sicher vorausbestimmen (BGH NJW 1998, 671, 676 [BGH 27.11.1997 - GSZ 2/97] ).

    Die Gefahr eines Mindererlöses muss bei der Ermittlung des realisierbaren Werts berücksichtigt werden (BGH NJW 1998, 671, 675 [BGH 27.11.1997 - GSZ 2/97] ).

    Also auch in dem für die Klägerin günstigsten Fall der Bewertung der Grundschuld mit ihrem Nennbetrag erreicht die Sicherung der Beklagten zum Zeitpunkt der Ausübung des AGB-Pfandrechts nicht die Grenze von 150 %, ab der ein Freigabeanspruch für Sicherungsgut überhaupt erst entstehen würde (vgl. BGH NJW 1998, 671, 674 [BGH 27.11.1997 - GSZ 2/97] ).

  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 55/84

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen das Gesetz über die Sicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2016 - 10 U 137/15
    Ob verbotswidrige Rechtsgeschäfte nach § 134 BGB nichtig sind, ist aus dem Sinn und Zweck der jeweiligen Verbotsvorschrift zu beantworten, wobei entscheidend ist, ob das Gesetz sich nicht nur gegen den Abschluss des Rechtsgeschäfts wendet, sondern auch gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg (BGH NJW 1986, 1104 [BGH 19.09.1985 - III ZR 55/84] m.w.N.).

    Selbst die Tatsache, dass eine Handlung unter Strafe gestellt oder als Ordnungswidrigkeit mit Buße bedroht ist, bewirkt nicht unabweislich die Nichtigkeit des zivilrechtlichen Geschäfts, vor allem dann nicht, wenn das Verbot nur eine der vertragsschließenden Parteien betrifft; im Allgemeinen ist ein solcher Vertrag vielmehr wirksam (BGH NJW 1986, 1104 [BGH 19.09.1985 - III ZR 55/84] ).

  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 508/12

    Vollfinanzierter Wohnungskaufvertrag: Prozessführungsbefugnis für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2016 - 10 U 137/15
    Eine gewillkürte Prozessstandschaft findet bei der Vollstreckungsabwehrklage nicht statt (BGH NJW-RR 2014, 653, 654 [BGH 10.12.2013 - XI ZR 508/12] ; BGH, Urteil vom 03.11.2015, Az. II ZR 446/13, Rn. 30 m.w.N.).

    Da eine gewillkürte Prozessstandschaft bei der Vollstreckungsabwehrklage nicht stattfindet (BGH NJW-RR 2014, 653, 654 [BGH 10.12.2013 - XI ZR 508/12] ; BGH, Urteil vom 03.11.2015, Az. II ZR 446/13, Rn. 30 m.w.N.), führt auch die Ermächtigung der Klägerin durch ihren Ehemann und die beiden Töchter insoweit nicht zu ihrer Prozessführungsbefugnis.

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 46/06

    Willenserklärungen einer Außen-GbR und ihre Tücken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2016 - 10 U 137/15
    Ein Notfall im Sinne des § 744 Abs. 2 BGB setzt jedoch voraus, dass gerade die Klage eines einzelnen Gesellschafters eine Maßnahme ist, die zur Erhaltung eines zur Gemeinschaft gehörenden Gegenstandes erforderlich ist (BGH NJW-RR 2008, 1484, 1487 [BGH 19.06.2008 - III ZR 46/06] ).

    Zum anderen kann ausnahmsweise die Prozessführungsbefugnis einzelner Gesellschafter zu bejahen sein, wenn der klagende Gesellschafter ein berechtigtes Interesse an der Geltendmachung der Forderung im eigenen Namen hat, eine Klage im Namen der Gesellschaft aus gesellschaftswidrigen Gründen unterblieben ist und der verklagte Gesellschaftsschuldner an dem gesellschaftswidrigen Verhalten des die Gesellschaftsklage ablehnenden Mitgesellschafters beteiligt ist (BGH NJW-RR 2008, 1484, 1487 [BGH 19.06.2008 - III ZR 46/06] m.w.N.).

  • BGH, 13.03.1991 - VIII ZR 34/90

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach Wandelung des Kaufvertrages mit dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2016 - 10 U 137/15
    Wird eine Sicherungsabrede für vertragliche Ansprüche ausdrücklich, jedoch ohne Aufzählung der gesicherten Ansprüche im einzelnen, oder auch stillschweigend getroffen, so entspricht es einer interessegemäßen Auslegung, dass nicht nur Ansprüche auf Erfüllung im engeren Sinne gesichert werden sollen, sondern auch solche, die im Fall einer Unwirksamkeit des Erfüllungsanspruchs typischerweise und unmittelbar mit diesem zusammenhängend entstehen (vgl. BGH NJW 1991, 1746, 1750 [BGH 13.03.1991 - VIII ZR 34/90] m.w.N.).

    Damit sind von der Sicherungsabrede auch Bereicherungsansprüche im Falle der Unwirksamkeit des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs umfasst (vgl. BGH NJW 1991, 1746, 1750 [BGH 13.03.1991 - VIII ZR 34/90] m.w.N.).

  • BGH, 12.06.1980 - III ZR 86/79

    Schiffspfandbriefbank - Beleihungsgrenze - Nichtigkeit eines Darlehnsvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2016 - 10 U 137/15
    Der geltend gemachte Verstoß gegen Kreditvergaberichtlinien wegen Überschreitung der Beleihungsgrenzen der Sparkassen bei der Kreditvergabe führt nicht zur Nichtigkeit des Darlehensvertrages (vgl. BGH, Beschluss vom 12.06.1980, Az. III ZR 86/79).
  • BGH, 18.12.1986 - IX ZR 11/86

    Anforderungen an Inhalt der Anfechtungsklage zur Wahrung der Anfechtungsfrist;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2016 - 10 U 137/15
    Vielmehr haftet die Klägerin für die Verbindlichkeiten der A GbR ohnedies entsprechend § 128 HGB persönlich, so dass es nicht zu beanstanden ist, dass der Beklagten durch die notarielle Urkunde der Vollstreckungszugriff auf das gesamte Vermögen der Klägerin ermöglicht wird (vgl. BGH NJW 1987, 904, 906 [BGH 18.12.1986 - IX ZR 11/86] ).
  • BGH, 17.01.1995 - XI ZR 192/93

    Umdeutung einer mangels qualifizierter Freigabeklausel unwirksamen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.07.2016 - 10 U 137/15
    Das in Nr. 21 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten begründete Pfandrecht wird allgemein als zulässig angesehen (vgl. BGH NJW 1983, 2701 [BGH 09.06.1983 - III ZR 105/82] ; NJW 1995, 1085, 1086 [BGH 17.01.1995 - XI ZR 192/93] m.w.N.; Schimansky/Bunte/Lwowski/ Bunte , Bankrechtshandbuch, Band 1, 4. Aufl., § 19 Rn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 105/82

    Sicherung von gegenwärtigen Ansprüchen einer Bank gegen einen Kunden - Sachen und

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZB 26/02

    Zulässigkeit der Zwangsverwaltung bei hohen Vorbelastungen

  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 233/03

    Aufhebung der Zwangsversteigerung mangels zu erwartenden Erlöses

  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 7/04

    Auslegung einer Abtretungserklärung

  • BGH, 19.03.2010 - V ZR 52/09

    Sicherungsgrundschuld: Sittenwidrigkeit einer anfänglichen Übersicherung;

  • BGH, 18.10.1990 - IX ZR 258/89

    Anforderungen an die Klarheit und Eindeutigkeit der Wiedergabe von Erklärungen in

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