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OLG Frankfurt, 19.08.1998 - 23 U 116/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Räumungsbegehren der Eigentümer gegen Mieter einer italienischen Gaststätte im Erdgeschoß ihres Hinterhauses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 1999, 125
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 19.05.2017 - 1 U 25/16
Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses über Gebäuderäume zum Betrieb …
Das Recht zur Kündigung steht dem Vermieter von Gewerberaum bei Vornahme baulicher Änderungen seitens des Mieters ohne Zustimmung dann nicht zu, wenn das Mietobjekt durch die Baumaßnahmen erst in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt wurde (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 19.08.1998 - 23 U 116/95 -, zitiert nach juris).Nimmt der Mieter von Gewerberaum ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Maßnahmen an dem Mietobjekt vor, so ist der Vermieter nicht berechtigt, den Mietvertrag wegen dieser Eigenmächtigkeit fristlos zu kündigen, wenn das Mietobjekt durch die Baumaßnahmen erst in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt wurde (OLG Frankfurt, Urteil vom 19. August 1998 - 23 U 116/95 -, juris).
- OLG Nürnberg, 11.11.2020 - 3 U 3284/20
Bestimmung der angemessene Frist zur Erklärung der Kündigung bei Gewerberaummiete
Das Recht zur Kündigung steht dem Vermieter von Gewerberaum bei Vornahme baulicher Änderungen seitens des Mieters ohne Zustimmung daher dann nicht zu, wenn das Mietobjekt durch die Baumaßnahmen erst in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt wurde (OLG Köln…, Urteil vom 19.05.2017 - 1 U 25/16, juris-Rn. 74; OLG Frankfurt, Urteil vom 19.08.1998 - 23 U 116/95, juris-Rn. 6).