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OLG Frankfurt, 19.08.2014 - 3 Ws 652/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Fortdauer der Unterbringung wegen ungünstiger Prognose
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fortdauer der Unterbringung wegen ungünstiger Prognose
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63; StGB § 67d Abs. 6
Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Marburg, 23.06.2014 - 7 StVK 259/13
- OLG Frankfurt, 19.08.2014 - 3 Ws 652/14
- LG Frankfurt/Main, 14.07.2016 - 19 KLs 16/12
- LG Frankfurt/Main, 14.07.2016 - 19 KLs 7580 Js 201988/11
- LG Marburg, 18.07.2016 - 7 StVK 87/16
- OLG Frankfurt, 06.09.2016 - 3 Ws 568/16
- OLG Frankfurt, 20.09.2016 - 3 Ws 568/16
- BVerfG, 20.10.2016 - 2 BvR 2148/16
- BVerfG, 01.02.2017 - 2 BvR 2148/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2014 - 3 Ws 652/14
Die Beurteilung hat sich im Rahmen einer Gesamtabwägung insbesondere darauf zu erstrecken, welche Art rechtswidriger Taten von dem Untergebrachten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit und Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfGE 70, 297, 315 [BVerfG 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80] ; BVerfG [Kammer], Beschl. v. 19.11.2012 - 2 BvR 193/12 - juris = BeckRS 2013, 46040). - BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauerentscheidung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2014 - 3 Ws 652/14
Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 29.11.2011 - 2 BVr 1665/10) sieht sich der Senat gehalten festzustellen, dass die einjährige gesetzliche Überprüfungsfrist des § 67e II StGB erheblich (um ca. 9 Monate) überschritten wurde. - BVerfG, 19.11.2012 - 2 BvR 193/12
Freiheitsgrundrecht (richterliche Sachaufklärung; Verhältnismäßigkeit); …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2014 - 3 Ws 652/14
Die Beurteilung hat sich im Rahmen einer Gesamtabwägung insbesondere darauf zu erstrecken, welche Art rechtswidriger Taten von dem Untergebrachten drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit und Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfGE 70, 297, 315 [BVerfG 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80] ; BVerfG [Kammer], Beschl. v. 19.11.2012 - 2 BvR 193/12 - juris = BeckRS 2013, 46040). - OLG Hamm, 30.04.2012 - 3 Ws 102/12
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2014 - 3 Ws 652/14
Wie die Klinik und der Sachverständige, dieser unter Auswertung aller erheblichen Unterlagen, namentlich der Epikrisen der seit 20 Jahren andauernden Erkrankung, ausgeführt haben, ist, solange der Verurteilte sich nicht darauf einlässt, dass er psychotisch erkrankt ist, vielmehr die Diagnose diskutiert, den Sinn der medizinischen Behandlung anzweifelt und eine unkritische Haltung zum Alkoholkonsum favorisiert, damit zu rechnen, dass er - wie regelmäßig in der Vergangenheit (vgl. Gutachten S. 1 bis 61 und Senatsbeschl. v. 30.11.2012 - 3 Ws 102/12, Bl. 175 VH I) - nach seiner Entlassung in Freiheit die Medikamente absetzen und wieder Alkohol trinken wird.
- OLG Frankfurt, 06.09.2016 - 3 Ws 568/16
Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung
Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 19. August 2014 (3 Ws 652/14) zu der Frage der Erheblichkeit der Anlasstaten und der vom Beschwerdeführer weiterhin zu erwartenden Gewaltstraftaten in Form von Körperverletzungsdelikten unter Zuhilfenahme von gefährlichen Werkzeugen und deren potentielle Gefährlichkeit Stellung genommen.