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OLG Frankfurt, 19.10.2015 - 10 W 47/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 ZPO, § 9 ZPO
Streitwert auf Feststellung auf Wirksamkeit eines Widerrufs eines Darlehensvertrags - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert auf Feststellung auf Wirksamkeit eines Widerrufs eines Darlehensvertrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 3 ; ZPO § 9
Streitwert einer Klage auf Feststellung, dass geschlossene Darlehensverträge durch den Widerruf des Darlehensnehmers erloschen sind - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 04.09.2015 - 10 O 176/15
- OLG Frankfurt, 19.10.2015 - 10 W 47/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Celle, 22.07.2015 - 3 W 48/15
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrages
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2015 - 10 W 47/15
Das wahre Interesse des Darlehensnehmers liegt deshalb darin, dass er durch den Widerruf von seiner Verpflichtung befreit wird, künftig bis zum Ablauf der Zinsbindung die vereinbarten Zinsen für das Darlehen zu entrichten (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.04.2015 - 6 U 222/13, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 48/15 -, juris). - BGH, 07.04.2015 - XI ZR 121/14
Streitwertbemessung: Rückabwicklung eines Darlehensvertrags zur Finanzierung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2015 - 10 W 47/15
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.04.2015 - XI ZR 121/14 - steht dem nicht entgegen, da die Kläger in jenem Fall die Feststellung begehrten, aus einem Darlehensvertrag in Höhe der Nettovaluta nicht mehr verpflichtet zu sein. - BGH, 17.05.2000 - XII ZR 314/99
Wert der Beschwer bei Verurteilung des Vermieters zur Mängelbeseitigung
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2015 - 10 W 47/15
Ungeachtet der Klageart erfasst § 9 ZPO allgemein den Wert eines Rechts auf wiederkehrende Leistungen (BGH v. 17.5.2000 - XII ZR 314/99). - OLG Stuttgart, 17.04.2015 - 6 U 222/13
Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2015 - 10 W 47/15
Das wahre Interesse des Darlehensnehmers liegt deshalb darin, dass er durch den Widerruf von seiner Verpflichtung befreit wird, künftig bis zum Ablauf der Zinsbindung die vereinbarten Zinsen für das Darlehen zu entrichten (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.04.2015 - 6 U 222/13, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 48/15 -, juris).
- OLG Frankfurt, 22.01.2016 - 10 W 53/15
Streitwertbeschwerde durch kostenerstattungsberechtigte Partei
Sein wahres Interesse an dem Klageantrag zu 1. liegt deshalb darin, dass er durch den Widerruf von seiner Verpflichtung befreit wird, künftig bis zum Ablauf der Zinsbindung die vereinbarten Zinsen für das Darlehen zu entrichten (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.04.2015 - 6 U 222/13, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 22.07.2015 - 3 W 48/15 -, juris; OLG Frankfurt am Main Beschluss vom 19.10.2015 - 10 W 47/15).