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   OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 7 U 54/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2407
OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 7 U 54/01 (https://dejure.org/2002,2407)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.2002 - 7 U 54/01 (https://dejure.org/2002,2407)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 7 U 54/01 (https://dejure.org/2002,2407)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 12 Abs 1 UAbs 1 Buchst b AKB, § 61 VVG
    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung des Kfz-Diebstahls bei Probefahrt

  • verkehrsrechtsforum.de

    Bei Trickdiebstahl wird Versicherung von Leistung frei, wenn die Identität des Kaufinteressenten vom Verkäufer nicht festgestellt wird.

  • Judicialis

    AKB § 12

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 I b; VVG § 61
    Überlassen des Kfz an unbekannten Kaufinteressenten ist grob fahrlässig L

  • RA Kotz

    Autoverkauf: bei Trickdiebstahl wird Versicherung von Leistung frei - daher muss man die Identität eines mutmaßlichen Käufers feststellen!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12; VVG § 61
    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung durch Ermöglichung der Entwendung eines Pkw durch einen Kaufinteressenten auf einer Probefahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Trickdiebstahl - Versicherungsschutz für Autohändler?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung durch Ermöglichung der Entwendung eines Pkw durch einen Kaufinteressenten auf einer Probefahrt

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Vorsicht bei Probefahrt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1550 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73

    Zur Deckung in der Teilkaskoversicherung - Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 7 U 54/01
    Ein Bruch fremden Gewahrsams liegt nur dann nicht vor, wenn das durch Täuschung erlangte Einverständnis des Gewahrsamsinhabers sich auf die erstrebte Gewahrsamsänderung in ihrem vollen Umfang erstreckt (vgl. BGH VersR 1975, 225, 226; OLG München VersR 1995, 955).
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