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   OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11   

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https://dejure.org/2014,31731
OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11 (https://dejure.org/2014,31731)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.03.2014 - 20 W 520/11 (https://dejure.org/2014,31731)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. März 2014 - 20 W 520/11 (https://dejure.org/2014,31731)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2298 Abs 3 BGB, § 2298 Abs 1 BGB, § 2077 Abs 3 BGB, § 2268 Abs 2 BGB
    Fortgeltung gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen nach Ehescheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des überlebenden ehemaligen Ehegatten aufgrund einer Scheidungsfolgenvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortgeltung gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen nach Ehescheidung

  • rechtsportal.de

    Rechte des überlebenden ehemaligen Ehegatten aufgrund einer Scheidungsfolgenvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fortbestand eines gemeinschaftlichen Testaments trotz Scheidung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fortgeltung eines gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen nach Ehescheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1318
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 06.05.1959 - V ZR 97/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11
    Dies setzt allerdings die wegen § 2274 BGB nicht verzichtbare persönliche Anwesenheit der beiden Eheleute sowie deren persönliche Genehmigung des Vergleichs voraus, was auch in einem Verfahren mit Rechtsanwaltszwang gilt, in dem Erblasser und Rechtsanwalt die Erklärungen gemeinsam abgeben müssen (vgl. insgesamt u.a. BGH, Urteil vom 06.05.1959, Az. V ZR 97/58, in FamRZ 1960, 28 ff.; BayObLG, Beschluss vom 18.03.1965, Az. BReg. 1 b Z 4/65, …

    Zwar ist nach § 2268 Abs. 1 BGB ein gemeinschaftliches Testament im Falle der Auflösung der Ehe vor dem Tode des Erblassers seinem ganzen Inhalt nach unwirksam, womit das Gesetz im Sinne einer dispositiven Auslegungsregel vermutet, dass der wirkliche Wille der Erblasser dahingeht, die Unwirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments im Ehescheidungsfall zu wollen, da sie vermutlich nicht gemeinschaftlich testiert hätten, wenn sie mit der Auflösung ihrer Ehe gerechnet hätten (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 06.05.1959, a.a.O. zu § 2077 Absatz 1 BGB; OLG Hamm, Beschluss vom 22.10.1991, Az. 15 W 261/91; BayObLG, Beschluss vom 08.06.1993, Az. 1Z BR 95/92).

    Dabei können nach Testamentserrichtung liegende Umstände für die Ermittlung dieses Willens insoweit herangezogen werden, als sie Rückschlüsse darauf zulassen, wie die Eheleute in diesem Fall testiert hätten (vgl. insgesamt u.a. BGH, Urteil vom 06.05.1959, a.a.O. und Urteil vom 03.05.1961, Az. V ZR 154/59, in FamRZ 1961, 364 ff.; Beschluss des erkennenden Senats vom 27.06.1978, Az. 20 W 448/78, in Rpfleger 1978, 412 f.; BayObLG, Beschluss vom 10.09.1992, Az. 1Z BR 68/92, zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 08.02.2008, Az. 31 Wx 69/07, zitiert nach juris; Musielak in Münchener Kommentar, a.a.O., § 2268, Rn. 4; Weidlich in Palandt, a.a.O., § 277, Rn. 6).

  • BGH, 03.05.1961 - V ZR 154/59
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11
    Dabei können nach Testamentserrichtung liegende Umstände für die Ermittlung dieses Willens insoweit herangezogen werden, als sie Rückschlüsse darauf zulassen, wie die Eheleute in diesem Fall testiert hätten (vgl. insgesamt u.a. BGH, Urteil vom 06.05.1959, a.a.O. und Urteil vom 03.05.1961, Az. V ZR 154/59, in FamRZ 1961, 364 ff.; Beschluss des erkennenden Senats vom 27.06.1978, Az. 20 W 448/78, in Rpfleger 1978, 412 f.; BayObLG, Beschluss vom 10.09.1992, Az. 1Z BR 68/92, zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 08.02.2008, Az. 31 Wx 69/07, zitiert nach juris; Musielak in Münchener Kommentar, a.a.O., § 2268, Rn. 4; Weidlich in Palandt, a.a.O., § 277, Rn. 6).

    Letztlich kommt es - worauf auch die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin im Ergebnis zu Recht hingewiesen haben - entgegen der Ansicht des Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin auf die umfangreichen und zwischen den Beteiligten unter Beweisangeboten streitig dargestellten Umstände nach der Ehescheidung am 20.10.2006 für die Ermittlung deren hypothetischen Willens nach § 2268 Absatz 2 BGB zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung am 18.01.1978 nicht mehr an (so BGH, Urteil vom 03.05.1961, a.a.O., zur selben Frage bei § 2077 Absatz 3 BGB; BayObLG, Beschluss vom 23.05.1995, Az. 1Z BR 128/94, "in der Regel", m.w.N.).

  • BayObLG, 08.06.1993 - 1Z BR 95/92

    Nachweis eines testamentarischen Erbrechts bei fehlender testamentarischer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11
    Zwar ist nach § 2268 Abs. 1 BGB ein gemeinschaftliches Testament im Falle der Auflösung der Ehe vor dem Tode des Erblassers seinem ganzen Inhalt nach unwirksam, womit das Gesetz im Sinne einer dispositiven Auslegungsregel vermutet, dass der wirkliche Wille der Erblasser dahingeht, die Unwirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments im Ehescheidungsfall zu wollen, da sie vermutlich nicht gemeinschaftlich testiert hätten, wenn sie mit der Auflösung ihrer Ehe gerechnet hätten (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 06.05.1959, a.a.O. zu § 2077 Absatz 1 BGB; OLG Hamm, Beschluss vom 22.10.1991, Az. 15 W 261/91; BayObLG, Beschluss vom 08.06.1993, Az. 1Z BR 95/92).

    Dabei müssen, wenn ein von der Vermutung des § 2268 Abs. 1 BGB abweichender hypothetischer Erblasserwillen im Einzelfall bejaht werden soll, besondere Umstände dafür sprechen (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 18.03.1995, Az. 1Z BR 175/94; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.03.1998, Az. 3 W 6/98, zitiert jeweils nach juris), gerade weil gegenseitige und insbesondere wechselbezügliche Erbeinsetzungen in einem Ehegattentestament typischerweise in Bezug auf eine bestehende Ehe vorgenommen werden und im Allgemeinen als Indiz gegen einen Aufrechterhaltungswillen sprechen (vgl. u.a. Kammergericht, Beschluss vom 05.02.1968, Az. 1 W 62 u. 63/68 in FamRZ 1968, 217 f.; BayObLG, Beschluss vom 08.06.1993, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O; OLG Zweibrücken, a.a.O., und OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.1993, Az. 15 W 267/91, zitiert nach juris, jeweils zum Erbvertrag).

  • OLG Hamm, 22.10.1991 - 15 W 261/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11
    Zwar ist nach § 2268 Abs. 1 BGB ein gemeinschaftliches Testament im Falle der Auflösung der Ehe vor dem Tode des Erblassers seinem ganzen Inhalt nach unwirksam, womit das Gesetz im Sinne einer dispositiven Auslegungsregel vermutet, dass der wirkliche Wille der Erblasser dahingeht, die Unwirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments im Ehescheidungsfall zu wollen, da sie vermutlich nicht gemeinschaftlich testiert hätten, wenn sie mit der Auflösung ihrer Ehe gerechnet hätten (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 06.05.1959, a.a.O. zu § 2077 Absatz 1 BGB; OLG Hamm, Beschluss vom 22.10.1991, Az. 15 W 261/91; BayObLG, Beschluss vom 08.06.1993, Az. 1Z BR 95/92).

    Weiterhin wird ein Aufrechterhaltungswille bereits dann regelmäßig verneint, wenn der Fortbestand der Ehe als zumindest mitbestimmendes Motiv für die letztwillige Verfügung noch in Betracht kommt (u.a. OLG Hamm Beschluss vom 22.10.1991, a.a.O.; Weidlich in Palandt,a.a.O., § 2268, Rn. 3).

  • BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94

    Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11
    Letztlich kommt es - worauf auch die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin im Ergebnis zu Recht hingewiesen haben - entgegen der Ansicht des Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin auf die umfangreichen und zwischen den Beteiligten unter Beweisangeboten streitig dargestellten Umstände nach der Ehescheidung am 20.10.2006 für die Ermittlung deren hypothetischen Willens nach § 2268 Absatz 2 BGB zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung am 18.01.1978 nicht mehr an (so BGH, Urteil vom 03.05.1961, a.a.O., zur selben Frage bei § 2077 Absatz 3 BGB; BayObLG, Beschluss vom 23.05.1995, Az. 1Z BR 128/94, "in der Regel", m.w.N.).
  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 140/03

    Begründung der Revision vor Zulassung; Tilgung von an Nachlassgrundstücken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11
    Vorliegend führt auch die weitere Frage - über die in der Literatur Streit besteht (vgl. zu den unterschiedlichen Ansichten u.a. Kanzleiter in ZEV 2005, 181 ff.; Müller in Rpfleger 2005, 493 ff.; Keim in ZEV 2004, 425; Schmucker in ZNotP 2006, 414 ff.; Weidlich in Palandt, a.a.O., § 2268, Rn. 4; ) -, ob der Bundesgerichtshof in seinem zitierten Urteil tatsächlich entschieden hat, dass dann, wenn eine wechselbezügliche Verfügung nach der Ehescheidung überhaupt weitergilt, sie dann jedenfalls auch wechselbezüglich bleibt, oder die Entscheidung vielmehr dahingehend zu verstehen ist, dass die Wechselbezüglichkeit jedenfalls dann nicht fort gilt, wenn der alleine maßgebliche Wille der Ehegatten nur auf eine eingeschränkte Fortgeltung gerichtet gewesen war, also dahin, dass ihre Verfügungen bei Scheidung nur ihre Wechselbezüglichkeit verlieren, jedoch als einseitige Verfügungen weitergelten sollen, zu keinem unterschiedlichen Ergebnis.
  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 187/03

    Aufhebung wechselbezüglicher Verfügungen durch Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11
    Dies hat der Bundesgerichtshof entgegen der früher in der Literatur herrschenden Rechtsansicht mit Urteil vom 07.07.2004 (Az. IV ZR 187/03, zitiert nach juris, mit umfassendem Nachweis des damaligen Meinungsstandes; dem BGH folgend u.a. Musielak, Münchener Kommentar, a.a.O., § 2268 Rn. 4; jedenfalls nicht ausdrücklich ablehnend OLG Hamm, Beschluss vom 26.08.2010, Az. 15 Wx 317/09) entschieden.
  • OLG Hamm, 26.08.2010 - 15 Wx 317/09

    Wirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments geschiedener und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11
    Dies hat der Bundesgerichtshof entgegen der früher in der Literatur herrschenden Rechtsansicht mit Urteil vom 07.07.2004 (Az. IV ZR 187/03, zitiert nach juris, mit umfassendem Nachweis des damaligen Meinungsstandes; dem BGH folgend u.a. Musielak, Münchener Kommentar, a.a.O., § 2268 Rn. 4; jedenfalls nicht ausdrücklich ablehnend OLG Hamm, Beschluss vom 26.08.2010, Az. 15 Wx 317/09) entschieden.
  • BayObLG, 18.03.1965 - BReg. 1b Z 4/65

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Erklärung eines Erbverzichts in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11
    Dies setzt allerdings die wegen § 2274 BGB nicht verzichtbare persönliche Anwesenheit der beiden Eheleute sowie deren persönliche Genehmigung des Vergleichs voraus, was auch in einem Verfahren mit Rechtsanwaltszwang gilt, in dem Erblasser und Rechtsanwalt die Erklärungen gemeinsam abgeben müssen (vgl. insgesamt u.a. BGH, Urteil vom 06.05.1959, Az. V ZR 97/58, in FamRZ 1960, 28 ff.; BayObLG, Beschluss vom 18.03.1965, Az. BReg. 1 b Z 4/65, …
  • BayObLG, 10.09.1992 - 1Z BR 68/92

    Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Verlobten bei späterer Scheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11
    Dabei können nach Testamentserrichtung liegende Umstände für die Ermittlung dieses Willens insoweit herangezogen werden, als sie Rückschlüsse darauf zulassen, wie die Eheleute in diesem Fall testiert hätten (vgl. insgesamt u.a. BGH, Urteil vom 06.05.1959, a.a.O. und Urteil vom 03.05.1961, Az. V ZR 154/59, in FamRZ 1961, 364 ff.; Beschluss des erkennenden Senats vom 27.06.1978, Az. 20 W 448/78, in Rpfleger 1978, 412 f.; BayObLG, Beschluss vom 10.09.1992, Az. 1Z BR 68/92, zitiert nach juris; OLG München, Beschluss vom 08.02.2008, Az. 31 Wx 69/07, zitiert nach juris; Musielak in Münchener Kommentar, a.a.O., § 2268, Rn. 4; Weidlich in Palandt, a.a.O., § 277, Rn. 6).
  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 3/95

    Nichtigkeit eines Erbvertrages von Ehegatten wegen Testierunfähigkeit eines

  • BayObLG, 08.03.1995 - 1Z BR 175/94

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin; Frage der Wirksamkeit der

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • OLG Bremen, 01.08.2012 - 5 W 18/12

    Wirksamkeit der Aufhebung eines gemeinschaftlichen Testaments in einem

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2006 - 3 Wx 185/06

    Wirksamkeit eines vor Gericht abgeschlossenen Erbvertrages

  • OLG Frankfurt, 27.06.1978 - 20 W 448/78
  • OLG Hamm, 08.11.1993 - 15 W 267/91

    Auswirkung der Ehescheidung auf Schlusserbeneinsetzung im Erbvertrag

  • OLG München, 08.02.2008 - 31 Wx 69/07

    Auslegung letztwilliger Verfügungen: Fortgeltung einer Erbeinsetzung für

  • OLG Zweibrücken, 24.03.1998 - 3 W 6/98

    Unwirksamkeit eines Erbvertrages bei Ehescheidung

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