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   OLG Frankfurt, 20.04.2011 - 4 U 78/10   

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https://dejure.org/2011,12988
OLG Frankfurt, 20.04.2011 - 4 U 78/10 (https://dejure.org/2011,12988)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.04.2011 - 4 U 78/10 (https://dejure.org/2011,12988)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. April 2011 - 4 U 78/10 (https://dejure.org/2011,12988)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2120, 2113, 2136
    Anspruch des befreiten Vorerben auf Einwilligung der Nacherben zur Grundstücksveräußerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung des Nacherben zu einer wirksamen entgeltlichen Verfügung der befreiten Vorerbin über Nachlassgrundstücke ist nicht notwendig; Rechtsstellung des befreiten Vorerben; Anspruch auf Zustimmung zur Veräußerung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2120; BGB § 2113; BGB § 2136
    Rechtsstellung des befreiten Vorerben; Anspruch auf Zustimmung zur Veräußerung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1620
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 03.09.1935 - III 36/35

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann der befreite Vorerbe vom Nacherben die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2011 - 4 U 78/10
    In diesen Fällen kann der befreite Vorerbe in analoger Anwendung des § 2120 BGB den Nacherben auf Erteilung der Zustimmung in Anspruch nehmen (Hamdan, a.a.O., Rdnr. 4; RGZ 148, 385, 390).

    Dieses Verständnis wird jedoch den eindeutigen Ausführungen des Reichsgerichts in der Entscheidung RGZ 148, 385, 390 f nicht gerecht.

    Das Reichsgericht hat dort zwar formuliert: "Deshalb steht dem Nacherben das Recht zu, seine Zustimmung auch zu einer entgeltlichen Verfügung des Vorerben zu verweigern, wenn sie nicht den Erfordernissen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht" (RGZ 148, 385, 391).

    Das Reichsgericht hat ausdrücklich festgehalten (RGZ 148, 385, 392), dass nicht feststehe, ob sich bei Eintritt des Nacherbfalles im Nachlass, etwa in Gestalt eines den Nacherben zufallenden Geschäfts, ein angemessener Gegenwert vorfinden würde.

  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2011 - 4 U 78/10
    Der Übergang von der Feststellungsklage auf die Leistungsklage oder umgekehrt ist nach dieser Vorschrift zwar eine Klageerweiterung- bzw. -beschränkung und nicht eine Klageänderung (BGH NJW 1992, 2296; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 256 Rdnr. 15 c).
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