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   OLG Frankfurt, 20.05.1996 - 3 Ss 106/96   

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OLG Frankfurt, 20.05.1996 - 3 Ss 106/96 (https://dejure.org/1996,20798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.05.1996 - 3 Ss 106/96 (https://dejure.org/1996,20798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Mai 1996 - 3 Ss 106/96 (https://dejure.org/1996,20798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • recht21.com

    § 20 StGB
    Notwendige Feststellungen zur Schuldfähigkeit bei starker Alkoholisierung

  • recht21.com PDF

    § 20 StGB
    Notwendige Feststellungen zur Schuldfähigkeit bei starker Alkoholisierung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 5 Ss 391/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.1996 - 3 Ss 106/96
    Da zudem zum Entnahmewert von 3, 13 Promille ein stündlicher Abbauwert von maximal 0, 2 Promille und ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille bis zu dem nach den Feststellungen des Gerichts frühestmöglichen Tatzeitpunkt um 0 00 Uhr hinzuzurechnen ist, ergibt sich mithin eine Blutalkoholkonzentration, die so massiv gewesen sein könnte, daß zur sicheren Beurteilung der Frage des Ausschlusses der Schuldfähigkeit sich das Amtsgericht der Hilfe eines geeigneten Sachverständigen hätte bedienen müssen (OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 8.3.1994 - 3 Ss 35/94 - OLG Düsseldorf in: VRS 87, S. 29 ff., 31; OLG Düsseldorf in: VRS 87, S. 330, 333).
  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.1996 - 3 Ss 106/96
    Da die aufgezeigten Fehler jedoch nur die innere Tatseite berühren, können die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen bestehen bleibe (BGHSt 14, 30, 38; Senatsbeschlüsse vom 8.3.1994 - 3 Ss 35/94 und vom 10.2.1995 - 3 Ss 434/94; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 353 Rdn. 15 - jeweils m. w. N.).
  • BGH, 01.03.1991 - 3 StR 470/90

    Indizielle Bedeutung der Tatzeit-BAK

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.1996 - 3 Ss 106/96
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß bei einer Blutalkoholkonzentration von über 3, 0 Promille die Schuldunfähigkeit in der Regel, nahe liegt (vgl. Senatsbeschluß vom 23.11.1994 - 3 Ss 235/94; BGH, StV 1991, 297; BGHR StGB 20 "Blutalkoholkonzentration" 12 - jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.04.1994 - 2 Ss 29/94

    Annahme bedingten Vorsatzes; Promille-Bereiche; Ergänzende Feststellungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.1996 - 3 Ss 106/96
    Da zudem zum Entnahmewert von 3, 13 Promille ein stündlicher Abbauwert von maximal 0, 2 Promille und ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille bis zu dem nach den Feststellungen des Gerichts frühestmöglichen Tatzeitpunkt um 0 00 Uhr hinzuzurechnen ist, ergibt sich mithin eine Blutalkoholkonzentration, die so massiv gewesen sein könnte, daß zur sicheren Beurteilung der Frage des Ausschlusses der Schuldfähigkeit sich das Amtsgericht der Hilfe eines geeigneten Sachverständigen hätte bedienen müssen (OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 8.3.1994 - 3 Ss 35/94 - OLG Düsseldorf in: VRS 87, S. 29 ff., 31; OLG Düsseldorf in: VRS 87, S. 330, 333).
  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.1996 - 3 Ss 106/96
    Dies gilt um so mehr, als bei Zurückführung der festgestellten "motorischen Störungen" allein auf die Schlaftrunkenheit des Angeklagten nicht berücksichtigt worden ist, daß der Angeklagte durch den Unfall möglicherweise ernüchtert worden sein könnte (vgl. BGH, NStZ 1983, 19; Senatsbeschluß vom 8.4.1994 - 3 Ss 109/94 . N.).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.1996 - 3 Ss 106/96
    Der Tatrichter muß sich daher der Fragwürdigkeit dieser Faktoren und der dafür maßgeblichen Gründe bewußt sein und dies in seine Überlegungen mit einbeziehen (vgl. BGH NJW 1990, 778, 780).
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