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   OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 409/02   

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https://dejure.org/2003,6173
OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 409/02 (https://dejure.org/2003,6173)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.05.2003 - 20 W 409/02 (https://dejure.org/2003,6173)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 20 W 409/02 (https://dejure.org/2003,6173)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 15 WoEigG, § 22 WoEigG
    Wohnungseigentumssache: Vereinbarung und Verwirkung eines Sondernutzungsrechts; Befugnis zu baulichen Änderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung und Verwirkung eines Sondernutzungsrechts; Verhinderung oder Erschwerung der Nutzung einer Fläche als Personenkraftwagen (PKW)-Abstellplatz; Einordnung der zur Sondernutzung zugewiesenen Flächen als Gemeinschaftseigentum; Befugnis zu baulichen Änderungen; ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; WEG § 15; ; WEG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; WEG § 15; WEG § 22
    Zur Frage der Vereinbarung und Verwirkung eines Sondernutzungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinbarung und Verwirkung des Sondernutzungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99

    Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 409/02
    Eine solche Übertragung darf nicht dazu führen, dass die gesetzliche Vorschrift des § 10 Abs. 2 WEG praktisch ausgehöhlt wird (vgl. OLG Hamm ZMR 2000, 123), wobei auch zu berücksichtigen ist, dass Sondernutzungsrechte grundsätzlich lediglich durch Vereinbarung und nicht einmal durch bestandskräftig gewordenen Mehrheitsbeschluss begründet werden dürften (BGH NJW 2000, 3500; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 9).

    Eine Anwendung des § 242 BGB könnte also ohnehin auch in diesem Fall allenfalls dann in Betracht kommen, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls das Interesse der Wohnungseigentümer ­ hier der Antragsteller - an der Wahrung ihres berechtigten Vertrauens auf den Fortbestand der bisherigen Nutzungsverhältnisse die durch § 10 Abs. 2 WEG geschützten Interessen des Sondernachfolgers deutlich überwiegen (vgl. etwa OLG Hamm ZMR 2000, 123).

  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 7/01

    WEG : Erlöschen eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 409/02
    Es handelt sich hierbei nicht lediglich um eine bloße Gebrauchsregelung wie etwa diejenige in § 5 der Teilungserklärung (vgl. im einzelnen dazu: Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; OLG Köln OLGR 2001, 302); grundsätzlich bedarf es bei der Begründung von Sondernutzungsrechten auch nicht einer Einschränkung auf bestimmte Nutzungsarten (vgl. BayObLG DNotZ 1999, 672; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 15 WEG Rz. 19; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17, mit weiteren Nachweisen).

    vor Eintragung der Antragsgegner ins Grundbuch eingetretener ­ also bereits bestehender - Vertrauenstatbestand mangels Eintragung im Grundbuch nicht gegenüber den Rechtsnachfolgern, hier den Antragsgegnern, gelten würde (vgl. OLG Köln OLGR 2001, 302).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 409/02
    Eine solche Übertragung darf nicht dazu führen, dass die gesetzliche Vorschrift des § 10 Abs. 2 WEG praktisch ausgehöhlt wird (vgl. OLG Hamm ZMR 2000, 123), wobei auch zu berücksichtigen ist, dass Sondernutzungsrechte grundsätzlich lediglich durch Vereinbarung und nicht einmal durch bestandskräftig gewordenen Mehrheitsbeschluss begründet werden dürften (BGH NJW 2000, 3500; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 9).
  • BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 95/98

    Sondernutzungsrechte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 409/02
    Es handelt sich hierbei nicht lediglich um eine bloße Gebrauchsregelung wie etwa diejenige in § 5 der Teilungserklärung (vgl. im einzelnen dazu: Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; OLG Köln OLGR 2001, 302); grundsätzlich bedarf es bei der Begründung von Sondernutzungsrechten auch nicht einer Einschränkung auf bestimmte Nutzungsarten (vgl. BayObLG DNotZ 1999, 672; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 15 WEG Rz. 19; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17, mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 24.08.1990 - 20 W 49/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 409/02
    Derartige Gemeinschaftsflächen sind ebenso wie Gebäudeteile gegen wesentliche einseitige Eingriffe geschützt, so dass in der Regel etwa die Befugnis zu baulichen Änderungen im Sinne des § 22 WEG fehlt, jedenfalls, soweit sie nicht für die Nutzung erforderlich sind (vgl. etwa Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 15 WEG Rz. 74; Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 13 WEG Rz. 17, Weitnauer/Lüke, WEG, a.a.O., § 15 Rz. 27; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 12; KG WuM 1994, 225; WuM 1997, 241; BayObLG NZM 1999, 855, 856, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. weiter Senat OLGZ 1991, 185).
  • BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 30/99

    Beseitigungsverlangen gegen einen ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 409/02
    Derartige Gemeinschaftsflächen sind ebenso wie Gebäudeteile gegen wesentliche einseitige Eingriffe geschützt, so dass in der Regel etwa die Befugnis zu baulichen Änderungen im Sinne des § 22 WEG fehlt, jedenfalls, soweit sie nicht für die Nutzung erforderlich sind (vgl. etwa Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 15 WEG Rz. 74; Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 13 WEG Rz. 17, Weitnauer/Lüke, WEG, a.a.O., § 15 Rz. 27; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 12; KG WuM 1994, 225; WuM 1997, 241; BayObLG NZM 1999, 855, 856, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. weiter Senat OLGZ 1991, 185).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 409/02
    Bereits von daher ist die unmittelbare Anwendung der vom Bundesgerichtshof in NJW 1995, 2851 ff, für das Verhältnis von widersprüchlichen Angaben in Teilungserklärung und Aufteilungsplan aufgestellten Grundsätze zweifelhaft.
  • KG, 10.02.1997 - 24 W 6582/96

    Beseitigungsanspruch bei Errichtung eines Sichtschutzzauns

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 409/02
    Derartige Gemeinschaftsflächen sind ebenso wie Gebäudeteile gegen wesentliche einseitige Eingriffe geschützt, so dass in der Regel etwa die Befugnis zu baulichen Änderungen im Sinne des § 22 WEG fehlt, jedenfalls, soweit sie nicht für die Nutzung erforderlich sind (vgl. etwa Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 15 WEG Rz. 74; Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 13 WEG Rz. 17, Weitnauer/Lüke, WEG, a.a.O., § 15 Rz. 27; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 12; KG WuM 1994, 225; WuM 1997, 241; BayObLG NZM 1999, 855, 856, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. weiter Senat OLGZ 1991, 185).
  • KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93

    Beschränkung der Sondernutzungsrechte an Gartenflächen - Eigenmächtige Errichtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 409/02
    Derartige Gemeinschaftsflächen sind ebenso wie Gebäudeteile gegen wesentliche einseitige Eingriffe geschützt, so dass in der Regel etwa die Befugnis zu baulichen Änderungen im Sinne des § 22 WEG fehlt, jedenfalls, soweit sie nicht für die Nutzung erforderlich sind (vgl. etwa Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 15 WEG Rz. 74; Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 13 WEG Rz. 17, Weitnauer/Lüke, WEG, a.a.O., § 15 Rz. 27; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 12; KG WuM 1994, 225; WuM 1997, 241; BayObLG NZM 1999, 855, 856, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. weiter Senat OLGZ 1991, 185).
  • BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 101/91

    Beschwerdeberechtigung eines Antragsberechtigten gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 409/02
    Um eine zwecklose Häufung abweisender Bescheide und überflüssige Kosten zu vermeiden, steht jedoch bei Zurückweisung eines Antrags einem Beteiligten bzw. Antragsberechtigten, der nicht Antragsteller ist, ein Beschwerderecht jedenfalls dann zu, wenn er wie hier im Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung den Antrag noch wirksam hätte stellen können, also keine Antragsfrist zu beachten war (vgl. BayObLG WuM 1991, 627; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 19; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 45 Rz. 6).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2003 - 20 W 231/02

    Wohnungseigentum: Beschränkung des Rechts eines Sondernutzungsberechtigten;

    Zu solchen baulichen Änderungen würde nämlich auch die Einräumung eines Sondernutzungsrechtes den Antragsgegner nicht ohne weiteres berechtigen (vgl. etwa Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 15 WEG Rz. 74; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 13 WEG Rz. 17; Weitnauer/Lüke, a.a.O., § 15 Rz. 27; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 12, jeweils m. w. N.; vgl. weiter Senat OLGZ 1991, 185 und Beschluss vom 20.05.2003, 20 W 409/02).
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