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   OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05   

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OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05 (https://dejure.org/2005,3609)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.05.2005 - 3 Ws 343/05 (https://dejure.org/2005,3609)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Mai 2005 - 3 Ws 343/05 (https://dejure.org/2005,3609)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 MRK, § 57 StGB
    Strafrestaussetzung: Beachtung der Unschuldsvermutung bei der Prognoseentscheidung

  • Judicialis

    MRK § 6; ; StGB § 57

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK § 6; StGB § 57
    Unschuldsvermutung; Prognose; Reststrafenaussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung durch Berücksichtigung eines Sachverhalt, der Gegenstand eines vorherigen Strafverfahrens war, das mit einem Freispruch endete; Beurteilung einer erstellten Sozialprognose; Bindungswirkung eines Freispruchs hinsichtlich seiner ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 248
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 1706/92

    Umfang und Auswirkungen der Unschuldsvermutung bei der Aufhebung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05
    Nach ständiger Rechsprechung des Senats reicht sogar bei der nach § 57 StGB zu treffenden Prognoseentscheidung bereits der dringende Verdacht, dass ein Verurteilter aus dem Vollzug heraus Straftaten begangen hat, aus , ihm - ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung - die bedingte Entlassung aus der Strafhaft zu verweigern (vgl. BverfG, NStZ 1988, 1715, 1716; NJW 1994, 377; Senat, Beschluss vom 26.02.2002 - 3 Ws 196/02 m.w.N.; vom 28.10.2004 - 3 Ws 988-990/04).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.1990 - 4 Ws 102/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05
    Der Freispruch durch das Amtsgericht Frankfurt entfaltet auch keine Bindungswirkung hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen in diesem Urteil (zur Bindungswirkung vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1990, 1133; LR-Rieß, a.a.O., Einleitung Abschnitt J Rdnr. 103 f m.w.N.;KK-Pfeiffer, StPO, 5. Auflage, Einleitung Rdnr. 167).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1991 - 3 Ws 376/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05
    Während § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB als Tatbestandsvoraussetzung die Feststellung einer neuen Straftat erfordert und hieran - bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen - die Rechtsfolge der Freiheitsentziehung knüpft, ist die bedingte Reststrafenaussetzung (nur) vom Vorliegen einer günstigen Sozialprognose abhängig; zudem geht es hierbei nicht um die Anordnung einer Freiheitsentziehung wegen einer weiteren Straftat, sondern allein um die Frage der Fortsetzung der Vollstreckung einer bereits rechtskräftig erkannten Strafe wegen ungünstiger Prognosebeurteilung (OLG Düsseldorf StV 1992, 287; OLG Hamm NStZ 2004, 685).
  • BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 517/97

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05
    Darüber hinaus fordert sie vom Richter, dass er sich ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft (BVerfG NJW 2000, 501; 2 BvR 517/97 - in Juris veröff.).
  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05
    Der Senat hält an dieser Auffassung auch im Hinblick auf die Entscheidung des EGMR vom 03.10.2002 (NJW 2004, S. 43) fest, wonach die Unschuldsvermutung die Schuldfeststellung in einem Strafverfahren ausschließt, das nicht von dem für die Aburteilung zuständigen Gericht geführt wird.
  • OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04

    Unschuldsvermutung; Prognoseentscheidung; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05
    Während § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB als Tatbestandsvoraussetzung die Feststellung einer neuen Straftat erfordert und hieran - bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen - die Rechtsfolge der Freiheitsentziehung knüpft, ist die bedingte Reststrafenaussetzung (nur) vom Vorliegen einer günstigen Sozialprognose abhängig; zudem geht es hierbei nicht um die Anordnung einer Freiheitsentziehung wegen einer weiteren Straftat, sondern allein um die Frage der Fortsetzung der Vollstreckung einer bereits rechtskräftig erkannten Strafe wegen ungünstiger Prognosebeurteilung (OLG Düsseldorf StV 1992, 287; OLG Hamm NStZ 2004, 685).
  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2267/95

    Anspruch des Strafgefangenen auf externe psychiatrische Behandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05
    Im Hinblick darauf, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nur dann als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen ist, wenn mit ihr ein sinnvoller Behandlungsvollzug einhergeht (vgl. BVerfG NStZ 1996, 614; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 287) sind angesichts der vom Verurteilten nunmehr erklärten Bereitschaft, sich in die sozialtherapeutische Anstalt verlegen zu lassen, zeitnah Maßnahmen zur Behandlung veranlasst.
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03

    Strafvollstreckung: Einzeltherapeutische Behandlung eines Gewalttäters;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05
    Im Hinblick darauf, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nur dann als verfassungsrechtlich unbedenklich anzusehen ist, wenn mit ihr ein sinnvoller Behandlungsvollzug einhergeht (vgl. BVerfG NStZ 1996, 614; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2004, 287) sind angesichts der vom Verurteilten nunmehr erklärten Bereitschaft, sich in die sozialtherapeutische Anstalt verlegen zu lassen, zeitnah Maßnahmen zur Behandlung veranlasst.
  • BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 867/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 104 Abs 2 S 1 durch Ablehnung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05
    Darüber hinaus fordert sie vom Richter, dass er sich ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft (BVerfG NJW 2000, 501; 2 BvR 517/97 - in Juris veröff.).
  • KG, 01.12.2004 - 5 Ws 561/04

    Bewährungswiderruf wegen erneuter Straftatbegehung: Würdigung der Anlasstat

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05
    Die in einer solchen Entscheidung getroffenen Tatsachenfeststellungen haben vielmehr lediglich die Bedeutung eines Beweisgrundes (vgl. auch KG, NStZ-RR 2005 S. 94; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06

    Entscheidung über die Strafrestaussetzung zum Zweidrittelzeitpunkt: Einschränkung

    Für letztere ist es nicht von Bedeutung, ob die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Straftaten bereits rechtskräftig abgeurteilt sind (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 248; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 87).
  • OLG Brandenburg, 20.02.2023 - 1 Ws 11/23

    Berücksichtigung neuer Ermittlungsverfahren im Verfahren der

    Sie erfordert nicht, wie schon der anders geartete Wortlaut des § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB nahelegt, dass sichere Feststellungen über das Vorliegen einer neuerlich begangenen Straftat im Sinne einer Schuldspruchreife getroffen werden (vgl. Auch BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 21. April 1993, 2 BvR 1706/92, in: NJW 1994, 377; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. Mai 2005, 3 Ws 343/05; KG, Beschluss vom 6. Oktober 2009, 2 Ws 417/09; KG Beschluss vom 20. Oktober 2008, 2 Ws 499-500/08; Senatsbeschluss vom 7. Juli 2011, 1 Ws 95/11, jeweils m.w.N., jeweilt zit. n. juris).
  • KG, 12.05.2009 - 2 Ws 176/09

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit zwischen

    Sie beruht vielmehr auf einer Gesamtbewertung der Lebensumstände (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 280, 281); die Unschuldsvermutung streitet daher insoweit nicht für den Verurteilten (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 248).
  • OLG Bremen, 06.01.2014 - Ws 193/13

    Unzulässigkeit der Aufhebung oder des Widerrufs der Aussetzung des Strafrestes

    Für die Verneinung einer günstigen Sozialprognose wegen einer neuen, noch nicht rechtskräftig abgeurteilten Straftat reicht es aus, wenn aufgrund einer sicheren Beweislage in dem neuerlichen Strafverfahren von der Täterschaft des Verurteilten ausgegangen werden und die Strafvollstreckungskammer sich ihre entsprechende Überzeugung aus dem Akteninhalt verschaffen kann (ständige Rechtsprechung des Hans. OLG Bremen, zuletzt Beschluss vom 20.07.2012, Az.: Ws 74/12; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 154, 155 und NStZ 2004, 685; LK-Hubrach, aaO, Rz. 19), wobei Zweifel an der Vertretbarkeit des Erprobungswagnisses zu Lasten des Verurteilten ausschlagen (Hans. OLG Bremen, aaO, OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 187; NStZ 1999, 478 und VRS 86, 113; OLG Zweibrücken, NStZ 2000, 446, 447; LK-Hubrach, aaO, Rz. 21).
  • OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Ws 85/11

    Reststrafenaussetzung; Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen einer positiven

    Die negative Prognoseentscheidung erfordert nicht, dass Feststellungen über das Vorliegen einer neuerlich begangenen Straftat im Sinne einer Schuldspruchreife getroffen werden (BVerfG, NJW 1988, 1715, 1716; BVerfG, NJW 1994, 377, 378; OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2005, 248, 249).
  • KG, 12.04.2006 - 5 Ws 183/06

    Strafrestaussetzung bei zeitiger Freiheitsstrafe: Sperrfrist für die Stellung

    Die Berücksichtigung solcher Taten in diesem Rahmen verlangt zwar nicht ihre Feststellung durch (rechtskräftiges) Urteil, wohl aber muß eine hohe Wahrscheinlichkeit für ihre Begehung bestehen (vgl. BVerfG NJW 1994, 377; 1988, 1715, 1716; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154, 155).
  • KG, 19.05.2022 - 2 Ws 60/22

    Einschränkung der Erstverbüßerregel bei BtM-Handel

    Für die bedingte Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB ist es nicht von entscheidender Bedeutung, ob die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Straftaten bereits rechtskräftig abgeurteilt sind (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2005, 248; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 87).
  • KG, 12.04.2006 - 5 Ws 184/06

    Festsetzung einer Sperrfrist für die Antragstellung über eine

    Die Berücksichtigung solcher Taten in diesem Rahmen verlangt zwar nicht ihre Feststellung durch (rechtskräftiges) Urteil, wohl aber muß eine hohe Wahrscheinlichkeit für ihre Begehung bestehen (vgl. BVerfG NJW 1994, 377; 1988, 1715, 1716; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 154, 155).
  • OLG Hamm, 16.04.2009 - 5 Ws 109/09

    Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei Begehung einer neuen Straftat

    Das Vollstreckungsgericht ist daher weder an ein freisprechendes noch an ein verurteilendes anderes Erkenntnis gebunden (OLG Düsseldorf MRR 1990, 1133), sondern hat in freier Beweiswürdigung eigenverantwortlich die Grundlage der Prognose festzustellen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 248, 249) wobei im Hinblick auf die neue Straftat eine Prognose bereits dann ungünstig erscheinen kann, wenn nach Auffassung der Strafvollstreckungskammer die hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten besteht (BVerfG, NJW 1994, 378, OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 155, KG, NStZ 2007, 472, 473).
  • OLG Hamm, 04.03.2009 - 5 Ws 109/09

    Anforderungen an die Prognoseentscheidung bei Begehung einer neuen Straftat

    Das Vollstreckungsgericht ist daher weder an ein freisprechendes noch an ein verurteilendes anderes Erkenntnis gebunden (OLG Düsseldorf MRR 1990, 1133), sondern hat in freier Beweiswürdigung eigenverantwortlich die Grundlage der Prognose festzustellen (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 248, 249) wobei im Hinblick auf die neue Straftat eine Prognose bereits dann ungünstig erscheinen kann, wenn nach Auffassung der Strafvollstreckungskammer die hohe Wahrscheinlichkeit einer zwischenzeitlich begangenen weiteren Tat des Verurteilten besteht (BVerfG, NJW 1994, 378 , OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 155, KG, NStZ 2007, 472, 473).
  • VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 50-IV-10

    Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung einer Reststrafe zur Bewährung

  • KG, 25.06.2009 - 2 Ws 252/09

    Strafaussetzung zur Bewährung: Voraussetzungen des Widerrufs wegen erneuter

  • OLG Dresden, 28.02.2007 - 3 Ss 645/06

    Strafzumessung/Bewährung - Sind andere Straftaten stets zu berücksichtigen?

  • KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18

    Versagung der Reststrafenaussetzung wegen neuer und nicht rechtskräftig

  • KG, 17.02.2009 - 1 Ss 547/08

    Strafaussetzung zur Bewährung: Übertragbarkeit der für die Reststrafenaussetzung

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