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   OLG Frankfurt, 20.07.2015 - 1 Not 5/13   

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https://dejure.org/2015,55146
OLG Frankfurt, 20.07.2015 - 1 Not 5/13 (https://dejure.org/2015,55146)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.07.2015 - 1 Not 5/13 (https://dejure.org/2015,55146)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juli 2015 - 1 Not 5/13 (https://dejure.org/2015,55146)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 14 Abs. 3 BNotO
    Disziplinarverfügung wegen Amtspflichtverletzung eines Notars (hier: Beurkundung von Grundstückskaufverträgen in Abwesenheit von Verkäufer und Käufer)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Disziplinarverfügung wegen Amtspflichtverletzung eines Notars (hier: Beurkundung von Grundstückskaufverträgen in Abwesenheit von Verkäufer und Käufer)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 14 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BNotO § 14 Abs. 3 S. 2; BDG § 13 Abs. 1
    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Anwaltsnotar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 02.03.2012 - 82 OH 124/11

    Notarkostenbeschwerde: Unrichtige Sachbehandlung bei getrennter Beurkundung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2015 - 1 Not 5/13
    Bei einem so hohen Anteil getrennt beurkundeter Angebote und Annahmen ist ohne weitere Feststellungen von einer planmäßigen und missbräuchlichen Aufspaltung von Verträgen in Angebot und Annahme auszugehen, zumal sachliche Gründe für die Vielzahl der vorgenommenen Aufspaltungen weder vorgetragen noch ersichtlich sind (vgl. LG Berlin, Beschlüsse vom 2.3.2012 - 82 OH 124/11, BeckRS 2012, 08540, und vom 18.4.2012 - 82 OH 210/11, BeckRS 2013, 03555; dort wurde eine systematische Aufspaltung bereits bei einem Anteil von 9, 45 Prozent der Gesamtbeurkundungen angenommen).
  • BGH, 23.07.2012 - NotSt (Brfg) 5/11

    Disziplinarverfahren gegen Notar: Abänderung einer angefochtenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2015 - 1 Not 5/13
    Anders als sonst bei einer Anfechtungsklage ist das Gericht danach nicht beschränkt, eine rechtswidrige Verfügung aufzuheben; es trifft in Anwendung der in § 13 Abs. 1 BDG niedergelegten Grundsätze innerhalb der durch die Verfügung vorgegebenen Disziplinarmaßnahmenobergrenze vielmehr eine eigene "Ermessensentscheidung" (vgl. BT-Drucks. 14/4659 S. 49 zu § 60 BDG; BGH, Beschluss vom 23.7.2012 - NotSt (Brfg) 5/11, MDR 2012, 1194).
  • OLG München, 17.04.2018 - DS-Not 1/16

    Verletzung notarieller Amtspflichten durch Missachtung der Hinwirkungspflicht aus

    Allein dieser Anschein weckt Zweifel an der gebotenen Unparteilichkeit des Beklagten und begründet eine Verletzung seiner sich aus § 14 Abs. 3 Satz 2 BNotO i.V.m. Ziff. II Nr. 1 Satz 1 mit Satz 4 Buchst. d der Berufsrichtlinien der Notarkammer ergebenden Amtspflichten (vgl. OLG Frankfurt vom 20.07.2015 - 1 Not 5/13, juris; nachgehend: BGH vom 14.03.2016 - NotSt(Brfg) 6/15, MittBayNot 2016, 439, 440).
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