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   OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 56/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6989
OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 56/06 (https://dejure.org/2006,6989)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.09.2006 - 16 W 56/06 (https://dejure.org/2006,6989)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. September 2006 - 16 W 56/06 (https://dejure.org/2006,6989)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Kriminalberichterstattung in der Presse: Vorhalten eines rechtmäßigen Beitrages über einen spektakulären Kriminalfall unter Namensnennung des Täters in einem Internet-Pressearchiv 5 Jahre nach der Tat

  • Telemedicus

    Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven

  • Telemedicus

    Berichterstattung über Straftäter in Online-Archiven

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein Anspruch des verurteilten Straftäters auf Berichterstattung im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf strafbewehrte Unterlassung der Berichterstattung und der Veröffentlichung von Bildnissen ohne Zustimmung des Betroffenen im Zusammenhang mit einer Straftat; Veröffentlichung des Bildes und Namensnennung eines Straftäters in einer Sammlung berühmter ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 2 Abs. 1, 5 GG

  • buskeismus.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 988
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 56/06
    Dies würde zudem zu einer Verfälschung der historischen Abbildung führen und der besonderen Bedeutung von Archiven (vgl. BVerfG NJW 1982, 633) nicht gerecht werden.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 56/06
    Zwar gewinnt nach der Lebach-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 5. Juni 1973, BVerfGE 35, 202 ff.) das Recht des Straftäters darauf , "allein gelassen zu werden", nach Befriedigung des aktuellen Informationsinteresses grundsätzlich zunehmend an Gewicht und setzt dem Wunsch der Massenmedien und einem Bedürfnis des Publikums, seinen individuellen Lebensbereich zum Gegenstand der Erörterung oder gar der Unterhaltung zu machen, Grenzen.
  • LG Hamburg, 02.12.2005 - 324 O 721/05

    Haftung im Internet: Haftung des Betreibers eines Internet-Forums für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 56/06
    Soweit sich der Antragsteller auf die Entscheidung des LG Hamburg vom 22. Dezember 2005 (MMR 2006, 491 ff.) bezieht, findet diese keine Anwendung, da sie sich mit der Frage der Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums beschäftigt, nicht aber mit der Archivierung ehemals zulässiger Berichterstattungen.
  • KG, 19.10.2001 - 9 W 132/01

    Grenzen der Bild- und Wortberichterstattung unter Identifizierung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 56/06
    Allein durch die Bereithaltung eines zu einem früheren Zeitpunkt erschienen, zulässigen Artikels in einem Archiv wird der Betroffene nicht erneut "an das Licht der Öffentlichkeit gezerrt", da sich der Äußerungsgehalt lediglich in einem Hinweis auf eine in der Vergangenheit zulässige Berichterstattung erschöpft (vgl. KG, Beschluss vom 19. Oktober 2001, 9 W 132/01).
  • OLG Hamburg, 06.03.1986 - 3 U 187/85

    Marianne Bachmeier

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 56/06
    Gleiches gilt für die Veröffentlichung des Fotos, das während des Strafverfahrens gemacht wurde und das für die Öffentlichkeit untrennbar mit der Tat verbunden ist (vgl. insoweit OLG Hamburg, AfP 1987, 518).
  • LG Berlin, 12.04.2001 - 27 O 103/01

    Vorrang des Informationsinteresses der Öffentlichkeit bezüglich einer aktuellen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 56/06
    Im Übrigen kann auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Tragweite und den personellen und zeitlichen Aufwand für die Archivverwaltung von der Presse nicht ernsthaft verlangt werden, dass sie turnusmäßig ihre Archive daraufhin durchforstet, ob ursprünglich zulässige Berichterstattungen nunmehr quasi durch Zeitablauf wegen des Anonymitätsinteresses eines ehemaligen Straftäters zu sperren seien (vgl. LG Berlin, AfP 2001, 337).
  • RG, 17.04.1907 - V 505/06

    Zurückbehaltungsrecht.; Hypothekenbrief.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 16 W 56/06
    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 2006, Az. 2-03 O 505/06, wird zurückgewiesen.
  • OLG München, 29.04.2008 - 18 U 5645/07

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Bereithalten eines zu einem früheren

    Vielmehr ist auf den Äußerungsgehalt der Archivierung abzustellen, der lediglich in einem Hinweis auf eine in der Vergangenheit zulässige Berichterstattung besteht (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 988; OLG Köln AfP 2007, 126).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 71/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines wegen Mordes verurteilten

    Der 16. Zivilsenat des OLG Frankfurt hat es für zulässig angesehen, wenn über "einen der spektakulären Kriminalfälle der jüngeren Geschichte" fünf Jahre nach Rechtskraft des Urteils über den Antragsteller noch mit voller Namensnennung berichtet wird ( Beschluss v. 20.09.2006, 16 W 56/06 ).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2007 - 11 U 72/06

    Unterlassung: Anspruch eines wegen Mordes verurteilten Straftäters auf

    Der 16. Zivilsenat des OLG Frankfurt hat es für zulässig angesehen, wenn über "einen der spektakulären Kriminalfälle der jüngeren Geschichte" fünf Jahre nach Rechtskraft des Urteils über den Antragsteller noch mit voller Namensnennung berichtet wird ( Beschluss v. 20.09.2006, 16 W 56/06 ).
  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 11 U 6/08

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Rechtmäßigkeit der Herausgabe von

    Der 16. Zivilsenat des OLG Frankfurt/Main hat es für zulässig angesehen, wenn über "einen der spektakulären Kriminalfälle der jüngeren Geschichte" 5 Jahre nach Rechtskraft des Urteils über den Antragsteller noch mit voller Namensnennung berichtet wird (Beschluss vom 20.9.2006, 16 W 56/06).
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