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   OLG Frankfurt, 20.09.2011 - 11 W 24/11 (Kart)   

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https://dejure.org/2011,16156
OLG Frankfurt, 20.09.2011 - 11 W 24/11 (Kart) (https://dejure.org/2011,16156)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.09.2011 - 11 W 24/11 (Kart) (https://dejure.org/2011,16156)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. September 2011 - 11 W 24/11 (Kart) (https://dejure.org/2011,16156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 59 GWB, § 103 Abs 5 GBW, § 103 Abs 6 GWB, § 22 GWB, § 36 Abs 3 GWB
    Kartellrecht: Kommune als Unternehmen nach § 36 III GWB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Verfügungen der Kartellbehörden gegen die durch eine Kommune festgesetzten Entgelte für die Wasserversorgung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Keine Umgehung des Kartellrechts bei Übernahme der Wasserversorgung in hoheitliche Regie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Verfügungen der Kartellbehörden gegen die durch eine Kommune festgesetzten Entgelte für die Wasserversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2012, 433
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 03.03.2011 - 11 W 2/11

    Zum Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2011 - 11 W 24/11
    Auf den Antrag von B hat der Senat die aufschiebende Wirkung hergestellt, soweit sich die Verfügung auf die Zeit ab 1.1.2011 bezieht (Senatsbeschluss v. 3.3.2011,11 W 2/11).

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Auskunftsverfügung sind regelmäßig zu bejahen, wenn nach der Einschätzung des Gerichts die Aufhebung der angefochtenen Verfügung überwiegend wahrscheinlich ist (Senat, Beschluss v. 3.3. 2011, 11 W 2/11; OLG Düsseldorf, WuW/E DE -R 1473- Konsolidierer; K. Schmidt in: Immenga / Mestmäcker, GWB, 4. Aufl., § 65 GWB Rn. 14; Bechtold, GWB, 6.Aufl., § 65 Rn. 7).

  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2011 - 11 W 24/11
    Diese Missbrauchsverfügung ist vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 2.2.2010 ( Az.: KVR 66/08) im Wesentlichen bestätigt worden.
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2010 - 2 Kart 1/10

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde eines Trinkwasserversorgers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.09.2011 - 11 W 24/11
    Bei der Versorgungstätigkeit eines Wasser- und Abwasserzweckverbandes handelt es sich jedenfalls bei bestehendem Anschluss- und Benutzungszwang nicht um eine wirtschaftliche Betätigung, da durch die Monopolisierung jedweder Wettbewerb eines Dritten ausgeschlossen ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.12.2010, VI - 2 Kart 1/10 V - nicht rechtskräftig).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 2 Kart 4/12

    Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

    Aufgrund des Verlaufs der Diskussion und der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, insbesondere in den Verfahren Wasserpreise Wetzlar (Beschluss vom 2.2.2010, KVR 66/08, juris) und Wasserpreise Calw (Beschluss vom 15.5.2012, KVR 51/11, juris) hatten einige Wasserversorger, die bislang privatrechtliche Entgelte berechnet hatten, im Rahmen einer so genannten Rekommunalisierung schon die "Flucht in das Gebührenrecht" angetreten, um so einer Überprüfung ihrer Preisgestaltung durch die Kartellbehörden zu entgehen (siehe dazu: OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20. September 2011, 11 W 24/11 (Kart), Rekommunalisierung, juris).
  • BGH, 04.12.2012 - KVR 49/12

    Rücknahme des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde

    OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.09.2011 - 11 W 24/11 (Kart) - 2.
  • OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 11 W 13/12

    Auskunftspflicht eines Wasserversorgers nach § 59 I Nr. 2 GWB gegenüber der

    Diese Vorschrift gilt nach gefestigter Rechtsprechung des Senats nicht nur für die Fusionskontrolle, sondern für das gesamte GWB, d.h. auch im Rahmen von § 59 GWB (vgl. Senat, Beschluss vom 16.8.2010 - 11 W 48/09 (Kart) und Beschluss vom 20.9.2011 - 11 W 24/11 (Kart)).
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