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   OLG Frankfurt, 20.10.2004 - 1 U 52/04   

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https://dejure.org/2004,4280
OLG Frankfurt, 20.10.2004 - 1 U 52/04 (https://dejure.org/2004,4280)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.10.2004 - 1 U 52/04 (https://dejure.org/2004,4280)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 1 U 52/04 (https://dejure.org/2004,4280)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 459 Abs 1 BGB, § 459 Abs 1aF BGB, § 463 S 2 BGB, § 463 S 2aF BGB, § 50 ZPO
    Kauf einer Eigentumswohnung: Schadensersatzanspruch wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum; überdimensionierte Trafostation im Keller; Anhaltspunkte für arglistiges Verschweigen

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 631, 433, 459 a. F.; MaBV § 3
    Anwendung von Kaufrecht (und nicht Werkvertragsrecht) bei nicht neubauähnlichen Re-novierungsleistungen; öffentlich-rechtlich zu duldende Trafostation kein Sachmangel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zur Forderung von Schadensersatz eines Eigentümers einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Kaufsache wegen aufgetretener Mängel; Überdimensionierung einer Trafostation unter dem Aspekt erheblicher Mängel einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus; ...

  • Judicialis

    BGB § 459 I; ; BGB § 463 S. 2; ; ZPO § 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459 Abs. 1; BGB § 463 S. 2; ZPO § 50
    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen Mängeln am Gemeinschafteigentum einer Wohnanlage durch den Erwerber einer Eigentumswohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann der einzelne Erwerber wirksam mindern?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Kann der einzelne Erwerber wirksam mindern? (IBR 2005, 91)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 606 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2004 - 1 U 52/04
    Im (alten) Kaufrecht bestand keine vergleichbare Gemeinschaftsbindung der Mängelrechte einzelner Erwerber, weil es die Gewährleistungsstufe der Nachbesserung nicht gab (vgl. W enzel, in: Hagen/Brambring, Immobilienrecht 1998, 51, 68; ähnlich Fritsch, in: Köhler/Bassenge, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 15 Rn. 182; offen lassend BGHZ 108, 156 ff. [juris-Rn. 13]).
  • BGH, 21.04.1988 - VII ZR 146/87

    Formularmäßiger Ausschluß der Sachmängelgewährleistung beim Erwerb einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2004 - 1 U 52/04
    Für die Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht kommt es im Kern darauf an, ob der Veräußerer neubauähnliche Bauleistungen erbracht hat und dies dem Erwerbsvertrag zugrunde liegt (vgl. BGH BauR 1988, 464 f. [juris-Rn. 11]; BGHZ 100, 391 ff. [juris Rn. 25 f., 33]).
  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 366/85

    Isolierte formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2004 - 1 U 52/04
    Für die Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht kommt es im Kern darauf an, ob der Veräußerer neubauähnliche Bauleistungen erbracht hat und dies dem Erwerbsvertrag zugrunde liegt (vgl. BGH BauR 1988, 464 f. [juris-Rn. 11]; BGHZ 100, 391 ff. [juris Rn. 25 f., 33]).
  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 130/03

    Rechtstellung des Verwaltungsbeirats bei Geltendmachung von Ansprüchen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2004 - 1 U 52/04
    Für das Werkvertragsrecht gilt nach ständiger Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, dass die Entscheidung darüber, ob wegen Mängel am Gemeinschaftseigentum Minderung oder kleiner Schadensersatz gewählt werden soll, der Eigentümergemeinschaft zusteht; der einzelne Erwerber darf danach nicht ohne Ermächtigungsbeschluss mindern (vgl. BGH BauR 2004, 1148 ff. [juris-Rn. 24]).
  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2004 - 1 U 52/04
    a) Arglist erfordert, dass der Verkäufer seine Hinweispflicht bedingt vorsätzlich verletzt, also (vgl. BGH WM 1992, 1028, 1029; NJW 1990, 42).
  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 16/90

    Arglist bei Grundstücksverkauf in ehemaligen Deponieglände

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2004 - 1 U 52/04
    a) Arglist erfordert, dass der Verkäufer seine Hinweispflicht bedingt vorsätzlich verletzt, also (vgl. BGH WM 1992, 1028, 1029; NJW 1990, 42).
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