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   OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05   

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OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05 (https://dejure.org/2005,3203)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.10.2005 - 16 U 3/05 (https://dejure.org/2005,3203)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 16 U 3/05 (https://dejure.org/2005,3203)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Ärztliche Gemeinschaftspraxis: Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung durch einen Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 242; ; BGB § 737

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit des gesellschaftsvertraglichen Ausschließungsrechts eines Mitgesellschafters - Übernahmeklausel; Prüfungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß einer gesellschaftsvertraglichen Regelung gegen die guten Sitten; Eiinräumung eines Rechts für einen Gesellschafter, einen Mitgesellschafter ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes auszuschließen; Reduktion einer überlangen Prüfungsfrist; Einordnung einer ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Angemessene Prüfungszeit, Ausschließung ohne näher bezeichneten Grund, Ausschluss BGB-Gesellschafter, Ausschluss des Gesellschafters, Damoklesschwert, Geltungserhaltende Reduktion unzulässiger Klauseln, Grundsätzliche Unzulässigkeit, Hinauskündigungsklausel, Prüfung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 405
  • NJW-RR 2007, 1296 (Ls.)
  • ZIP 2006, 1954
  • NZG 2006, 382
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.03.2004 - II ZR 165/02

    Zulässigkeit der Ausschließung eines Gesellschafters ohne sachlichen Grund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05
    Die für den vorliegenden Rechtsstreit maßgebende Ausnahme wurde im Urteil vom 8. März 2004 (NJW 2004, 2013 ff.) entwickelt.

    Henssler (LMK 2005, 15, 16) meint, ein bis zwei Jahre seien angemessen, aber auch drei Jahre sollten noch akzeptiert werden.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 8. März 2004 (II ZR 165/02) zwar ausgeführt, dass eine Prüfungsfrist von 10 Jahren den anzuerkennenden Rahmen für die Prüfung, ob die Partner in einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis miteinander auf Dauer kooperieren können, überschreitet.

  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 329/87

    Hinauskündigung eines Gesellschafters aus Anlaß des Todes eines anderen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05
    Da nach Sinn und Zweck des § 139 BGB ein teilweise nichtiges Rechtsgeschäft aufrecht zu erhalten ist, erkennt der BGH eine quantitative Teilbarkeit und eine entsprechende Teilnichtigkeit an (BGHZ 105, 213 ff.).
  • BGH, 25.03.1985 - II ZR 240/84

    Wirksamkeit einer Übergangsklausel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05
    Auch der Umstand, dass der Beklagte die Gesellschaft gegründet und aufgebaut hat, reicht nicht aus, den weitgehenden Eingriff in die Berufungsausübungsfreiheit der Klägerin zu rechtfertigen (BGH NJW 1985, 2421, 2422).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2004 - 13 U 89/03

    GmbH: Sittenwidrigkeit einer "Hinauskündigungsklausel", nach der der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05
    Aber selbst wenn man von einem Rechtsverhältnis ausginge, würde es am Feststellungsinteresse fehlen, denn dieses besteht nur dann, wenn ein Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, die zwischen den Parteien bestehende Unsicherheit über ein zwischen ihnen bestehendes Rechtsverhältnis alsbald zu beseitigen (allgemeine Ansicht, vgl. zuletzt OLG Frankfurt ZIP 2004 1801 ff.).
  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 56/80

    Gesellschaftersausschließung nach freiem Ermessen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05
    Ein solcher Ausgleich mag den von einer Kündigungsklausel ausgehenden Druck mindern, er kann ihn aber nicht ausschließen (BGHZ 81, 263 ff.).
  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05
    Zwar können neben dem Rechtsverhältnis (hier: Gesellschaftsverhältnis) auch einzelne Rechte, Pflichten oder Folgen festgestellt werden (BGH NJW 1984, 1556), nicht aber Vorfragen des Rechtsverhältnisses oder einzelne Elemente (BGHZ 68 332).
  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 153/03

    Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters ohne wichtigen Grund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung (zuletzt BGH ZIP 2005, 706 ff.) entschieden, dass eine gesellschaftsvertragliche Regelung gegen § 138 Abs. 1 BGB verstößt, die einem einzelnen Gesellschafter das Recht einräumt, Mitgesellschafter ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes aus einer Personengesellschaft auszuschließen.
  • OLG München, 24.06.1998 - 15 U 1625/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 16 U 3/05
    In einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht aber den Mitgesellschaftern ein durch einseitige Kündigungserklärung auszuübendes Übernahmerecht analog § 737 BGB bzw. analog § 140 Abs. 1 Satz 2 HGB zu, wenn der Gesellschaftsvertrag für die Kündigung eine Übernahme oder Fortsetzungsklausel enthält (OLG München NZG 1998, 937).
  • OLG Koblenz, 15.07.2014 - 3 U 1462/12

    Ausschluss eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen GbR: Übernahmerecht des

    Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht den Mitgesellschaftern jedoch analog § 737 S. 1 BGB, § 140 Abs. 1 S. 2 HGB ein durch einseitige Erklärung auszuübendes Übernahmerecht zu, wenn der Gesellschaftsvertrag für den Fall der Kündigung eine Übernahme- oder Fortsetzungsklausel enthält (in Anknüpfung an OLG München, Urteil vom 24. Juni 1998, 15 U 1625/98, NZG 1998, 937 f.; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20. Oktober 2005, 16 U 3/05, NJW-RR 2006, 405 ff.).

    25 a) Zutreffend führt das Landgericht aus, dass bei einer zweigliedrigen Gesellschaft eine Ausschließung eines Gesellschafters unter Fortbestand der Gesellschaft grundsätzlich nicht möglich ist, da § 737 BGB, der den Ausschluss eines Gesellschafters behandelt, nicht unmittelbar anwendbar ist (Palandt-Sprau, BGB, 73. Auflage 2014, § 737 Rn. 1; Münchener Kommentar, BGB-Schäfer, 6. Auflage 2013, § 737 Rn. 6; OLG München, Urteil vom 24. Juni 1998 - 15 U1625/98 - NZG 1998, 937 f., zitiert nach Juris Rn. 29; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20. Oktober 2005 - 16 U 3/05 - NJW-RR 2006, 405 ff., zitiert nach Juris Rn. 79).

  • BGH, 07.05.2007 - II ZR 281/05

    Zeitliche Beschränkung der Beteiligung eines neu eintretenden Vertragsarztes an

    Das Berufungsgericht (NJW-RR 2006, 405 ff.) hat ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 28.01.2009 - 8 U 176/06

    Feststellungsinteresse der Klage eines Gesellschafters auf Fortbestehen seiner

    Diese Auffassung beruht darauf, dass bei zweigliedrigen Gesellschaften vertreten wird, es bestehe ein Übernahmerecht analog § 140 I 2 HGB, wenn in der Person eines Gesellschafters ein Ausschließungsgrund (§ 737 S. 1 BGB) vorliegt und der Gesellschaftsvertrag eine Übernahmevereinbarung enthält (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2006, 405 und Urt. v. 10.01.2007, 19 U 216/05, veröffentlicht in BeckRS 2007; OLG Hamm (27. Zivilsenat), NJW-RR 2000, 482; Palandt/Sprau § 737 BGB, Rn. 1).
  • SG Marburg, 02.07.2008 - S 12 KA 895/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Erteilung eines Versorgungsauftrages zur

    OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 20.10.2005 - 16 U 3/05 - wies die Klage ab und gab der Widerklage statt.
  • SG Marburg, 12.12.2007 - S 12 KA 874/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - keine Klagebefugnis im

    OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 20.10.2005 - 16 U 3/05 - wies die Klage ab und gab der Widerklage statt.
  • SG Marburg, 12.12.2007 - S 12 KA 874/04

    Anfechtbarkeit von Ermächtigungen für Krankenhausärzte derselben Fachrichtungen

    OLG Frankfurt a. M. , Urt. v. 20.10.2005 - 16 U 3/05 - wies die Klage ab und gab der Widerklage statt.
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