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   OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 13 U 179/98   

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https://dejure.org/2000,8642
OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 13 U 179/98 (https://dejure.org/2000,8642)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.2000 - 13 U 179/98 (https://dejure.org/2000,8642)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 13 U 179/98 (https://dejure.org/2000,8642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherungsvertrag; Arglistige Täuschung; Gesundheitszustand ; Geheimhaltungsvorschriften; Anfechtung des Vertrages; Anfechtungstatbestand

  • Judicialis

    VVG § 40; ; BDSG § 4 Abs. 2; ; AGBG § 9; ; ZPO § 524 Abs. 4; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 511 a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 708 Ziffer 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arglistige Täuschung über Gesundheitszustand - Verwertung von Drittinformationen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 13 U 179/98
    Ob von diesem allgemeinen Rechtsgrundsatz für Krankenversicherungsverträge unter bestimmten Umständen eine Ausnahme gemacht werden kann (vgl. hierzu Urteil des VIII. ZS des OLG München vom 23.12.1999 in VersR 2000 Seite 437), brauchte vorliegend nicht entschieden zu werden, weil nach eigenem Beklagtenvortrag die Versicherungsleistungen gerade im Zusammenhang mit dem verschwiegenen erhöhten Gefahrenumstand stehen.
  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89

    Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 13 U 179/98
    Der Versicherungsnehmer, der wissentlich Fragen falsch beantwortet, muß billigen, daß der Versicherer durch sein Vorgehen über seinen Gesundheitszustand getäuscht und dadurch in seiner Entscheidung beeinflußt wird (vgl. Urteil des IV. ZS des BGH vom 20.11.1990, abgedruckt in NJW-RR 1991 Seite 411).
  • OLG Frankfurt, 28.09.2010 - 10 U 1/10

    Verkehrsunfall: Abwägung zwischen Rotlichtverstoß des Fußgängers und

    War die Betriebsgefahr durch keinerlei Umstände gesteigert, hat sie hinter dem schwer wiegenden Verstoß des Fußgängers zurückzutreten (KG, Urteil vom 26.10.2006, Az.: 22 U 193/05; OLG Hamm, Urteil vom 13.07.2009, Az.: 13 U 179/98).
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