Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 20.12.2001 - 6 W 213/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- RA Kotz
Faxwerbung - einstweilige Verfügung hiergegen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55
Underborg; Underberg
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2001 - 6 W 213/01
Denn er ist in der Lage, einen in seinem Betrieb begangenen Wettbewerbsverstoß zu verhindern (BGH GRUR 1957, 342/347 - Underberg). - BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95
Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2001 - 6 W 213/01
Regelmäßig und so auch hier wird die Vermutung der Wiederholungsgefahr nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt (BGH GRUR 1998, 1039/1049 - Fotovergrößerungen). - BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
Telefax-Werbung - Telefax-Werbung
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2001 - 6 W 213/01
Schon in Hinblick auf die kostenmäßige Belastung durch das Betreiben das Gerätes, wie Strom, Toner, Wartung, den Ausdruck selbst sowie das Papier und die Blockierung des Gerätes beim Einlauf von Werbeschreiben, ist es grundsätzlich wettbewerbswidrig, an einen Gewerbetreibenden Telefax-Schreiben zu richten., wenn dieser nicht damit einverstanden ist oder sein Einverständnis - z.B. im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung - nicht vermutet werden kann (BGH GRUR 1996, 208 - Telefax-Werbung). - OLG Frankfurt, 17.04.2001 - 6 W 37/01
Fernabsatzvertrag: Pflichtangaben beim Warenverkauf an Privatverbraucher über …
Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2001 - 6 W 213/01
Der Verstoß gegen die Pflichtangaben stellt zugleich einen Verstoß gegen § l UWG dar (OLG Frankfurt a.M., MMR 2001, 529/530).