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   OLG Frankfurt, 20.12.2017 - 6 W 106/17   

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https://dejure.org/2017,54553
OLG Frankfurt, 20.12.2017 - 6 W 106/17 (https://dejure.org/2017,54553)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.2017 - 6 W 106/17 (https://dejure.org/2017,54553)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 6 W 106/17 (https://dejure.org/2017,54553)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 9 UMV, Art. 125 UMV
    Internationale Zuständigkeit eines Unionsmarkengerichts; Reichweite eines Unterlassungsanspruchs aus einer Unionsmarke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit eines Unionsmarkengerichts; Reichweite eines Unterlassungsanspruchs aus einer Unionsmarke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UMV Art. 9; UMV Art. 125
    Kennzeichen; Marke; Unionsmarke; Verwechslungsgefahr; Territoriale Reichweite; Verkehrsverständnis

  • rechtsportal.de

    UMV Art. 9; UMV Art. 125
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für den Erlass einer unionsweiten Unterlassungsverfügung zum Schutz einer Unionsmarke

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Internationale Zuständigkeit eines Unionsmarkengerichts und Reichweite eines Unterlassungsanspruchs aus einer Unionsmarke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen Klagemarke "TUPPER" und Zeichen "TUPPERCABI-NET"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 149
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 6 W 43/15

    Markenverletzung durch Zeichenbenutzung auf dem Stand einer internationalen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2017 - 6 W 106/17
    Ein abweichendes Verständnis der territorialen Reichweite des Unterlassungsbegehrens ist in diesem Fall auch dann nicht gerechtfertigt, wenn der Unterlassungsantrag hilfsweise auf eine nationale Marke gestützt wird (Abgrenzung zu Senat GRUR 2015, 903).

    Im Unterschied zur Senatsentscheidung vom 12.05.2015 (GRUR 2015, 903 - Tuppex) ergibt sich hier aus der Antragsschrift hinreichend ein entsprechende Auslegung des ohne geographische Parameter gestellten Unterlassungsantrages.

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 42/15

    Gerätevergütung: Gesetzliche Vermutung der Aktivlegitimation eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2017 - 6 W 106/17
    Der europäische Gerichtshof hat in der Entscheidung Hummels/Nike (GRUR 2017, 728 [BGH 16.03.2017 - I ZR 42/15] , Rn. 34 ff.) zum Begriff der Niederlassung - allerdings im Rahmen der Niederlassung des Beklagten nach Art. 125 Abs. 1 UMV - ausgeführt, dass eine solche auch dann vorliegt, wenn eine bestimmte reale und konstante Präsenz existiert, von der aus eine geschäftliche Tätigkeit ausgeübt wird und die sich in einer persönlichen und materiellen Ausstattung vor Ort manifestiert.
  • EuGH, 18.05.2017 - C-617/15

    Hummel Holding - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Verordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2017 - 6 W 106/17
    Der europäische Gerichtshof hat in der Entscheidung Hummels/Nike (GRUR 2017, 728 [BGH 16.03.2017 - I ZR 42/15] , Rn. 34 ff.) zum Begriff der Niederlassung - allerdings im Rahmen der Niederlassung des Beklagten nach Art. 125 Abs. 1 UMV - ausgeführt, dass eine solche auch dann vorliegt, wenn eine bestimmte reale und konstante Präsenz existiert, von der aus eine geschäftliche Tätigkeit ausgeübt wird und die sich in einer persönlichen und materiellen Ausstattung vor Ort manifestiert.
  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2017 - 6 W 106/17
    Soweit es nämlich um die drohende Verletzung einer älteren Gemeinschaftsmarke durch eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung geht, kann eine Begehungsgefahr für die Gemeinschaft insgesamt bejaht werden, ohne dass es einer genaueren Lokalisierung bedarf (vgl. BGH GRUR 2008, 254 - THE HOME STORE, Tz. 39 mwN; Ingerl/Rohnke, MarkenG, Vorbemerkungen zu §§ 14-19d, Rn. 119).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2017 - 6 W 106/17
    Das Zeichen "TUPPER" behält in der komplexen Kennzeichnung "TUPPERCABINET" eine selbständig kennzeichnende Stellung und ruft dadurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck hervorrufen kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen" (st. Rspr. seit BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz, Tz. 18).
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