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   OLG Frankfurt, 31.08.2010 - 17 U 262/09   

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https://dejure.org/2010,12872
OLG Frankfurt, 31.08.2010 - 17 U 262/09 (https://dejure.org/2010,12872)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.08.2010 - 17 U 262/09 (https://dejure.org/2010,12872)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. August 2010 - 17 U 262/09 (https://dejure.org/2010,12872)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2010 - 17 U 262/09
    Das Landgericht habe auch die Tragweite des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 20.01.2009 (XI ZR 510/07) verkannt, wenn es nämlich ausführt, es bestünde nach der bisherigen Rechtslage kein Anspruch auf adressatengenaue Bezeichnung der abfließenden Provisionen.

    Nur dann kann der Anleger erkennen, welches Eigeninteresse die Bank hat und nur dann ist ein Vergleich mit anderen Anlageformen möglich (so ausdrücklich BGH vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, NJW 2009, 1416 f. = WM 2009, 405 f. = MDR 2009, 507 f. = BB 2009, 459 f.).

  • OLG München, 08.02.2010 - 17 U 2097/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verletzung der Pflicht des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2010 - 17 U 262/09
    Das daran liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages wird stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen und es spielt keine Rolle, von welcher Seite die Initiative zur Aufnahme des Gesprächs ausgegangen ist (BGHZ 100, 117, 122; NJW 2004, 1868, 1869; BGHZ 123, 126, 128; OLG München vom 08.02.2010, 17 U 2097/09, Tz 18, zitiert nach Juris).

    Letztendlich kann die Frage aber dahingestellt bleiben, ob allein aus der Bezeichnung des Fonds der Emittent des Prospekts auch die Haftung für das eingezahlte Kapital übernehmen will (ähnlich OLG Frankfurt am Main vom 24.06.2009, 17 U 307/08, Tz 34 a.A. OLG München vom 08.02.2010, 17 U 2097/09, abrufbar unter Juris - Tz 62 - ).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2010 - 17 U 262/09
    Dieser ist bereits anzunehmen, wenn - gleichgültig ob auf Initiative des Kunden oder aber der Bank - im Zusammenhang mit einer Anlageentscheidung tatsächlich eine Beratung stattfindet (BGH WM 2004, 422).

    Das daran liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages wird stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen und es spielt keine Rolle, von welcher Seite die Initiative zur Aufnahme des Gesprächs ausgegangen ist (BGHZ 100, 117, 122; NJW 2004, 1868, 1869; BGHZ 123, 126, 128; OLG München vom 08.02.2010, 17 U 2097/09, Tz 18, zitiert nach Juris).

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2010 - 17 U 262/09
    Immerhin gab es bereits eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie sie sich im Urteil vom 19.12.2000 (XI ZR 349/99, BGHZ 146, 235 ff. = NJW 2001, 962 ff. = BB 2001, 541 f.) niedergeschlagen hat, wonach es Pflicht einer Bank war, den Kunden über die von ihr an einen Vermögensverwalter ausbezahlte Provision zu unterrichten, so dass es nicht ganz unwahrscheinlich ist, dass auch im vorliegenden Fall die Beklagte unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung schon frühzeitig ihren Verpflichtungen nachgekommen war.
  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 17 U 307/08

    Haftung des Anlageberaters bei Vermittlung von Medienfonds-Beteiligung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2010 - 17 U 262/09
    Letztendlich kann die Frage aber dahingestellt bleiben, ob allein aus der Bezeichnung des Fonds der Emittent des Prospekts auch die Haftung für das eingezahlte Kapital übernehmen will (ähnlich OLG Frankfurt am Main vom 24.06.2009, 17 U 307/08, Tz 34 a.A. OLG München vom 08.02.2010, 17 U 2097/09, abrufbar unter Juris - Tz 62 - ).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 17 U 98/09

    Bankenhaftung: Aufklärungspflichten bei Anlageberatung über den Beitritt zu einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2010 - 17 U 262/09
    Fehlen ihr derartige Kenntnisse, so hat sie das dem Kunden mitzuteilen und offenzulegen, dass sie zu einer Beratung z. B. über das konkrete Risiko eines Geschäftsmangels eigener Informationen nicht in der Lage ist (OLG Frankfurt am Main vom 19.08.2009, 17 U 98/09, Tz 33 - zitiert nach Juris).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2010 - 17 U 262/09
    Das daran liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages wird stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen und es spielt keine Rolle, von welcher Seite die Initiative zur Aufnahme des Gesprächs ausgegangen ist (BGHZ 100, 117, 122; NJW 2004, 1868, 1869; BGHZ 123, 126, 128; OLG München vom 08.02.2010, 17 U 2097/09, Tz 18, zitiert nach Juris).
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2010 - 17 U 262/09
    Das daran liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages wird stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen und es spielt keine Rolle, von welcher Seite die Initiative zur Aufnahme des Gesprächs ausgegangen ist (BGHZ 100, 117, 122; NJW 2004, 1868, 1869; BGHZ 123, 126, 128; OLG München vom 08.02.2010, 17 U 2097/09, Tz 18, zitiert nach Juris).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2010 - 17 U 262/09
    Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2009 (XI ZR 586/07) sei klargestellt, dass im Fall der unterlassenen Aufklärung über Kick-Back-Zahlungen zumindest eine fahrlässige Beratungspflichtverletzung vorliege.
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.08.2010 - 17 U 262/09
    Dies gilt auch hinsichtlich der die Beklagten betreffenden Pflicht zur Plausibilitätsprüfung des Anlagekonzepts, in deren Erfüllung sie die prospektierte Anlageform mit banküblichem kritischem Sachverstand zu prüfen hatte (BGH WM 2008, 2166 ff.).
  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 31 U 70/09

    Haftung einer Bank aus einem Anlageberatungsvertrag

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

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