Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 41/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- markenmagazin:recht
Zeichenzusatz "Germany” als irreführende Herkunftsangabe
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 127 MarkenG; § 128 MarkenG
Der Begriff "Germany” auf einer Ware wird als Hinweis auf den Produktionsort verstanden - openjur.de
- Justiz Hessen
§ 127 MarkenG, § 128 MarkenG
Zeichenzusatz "Germany" als irreführende Herkunftsangabe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Der einem Wort-/Bildzeichen hinzugefügte Begriff "Germany" als Angabe über die geographische Herkunft der Ware bei Auffassung des Zeichens vom angesprochenen Verkehr als Marke; Annahme einer Marke bei Zuordnung einer bestimmten Ware zu dem betreffenden Zeichen
- kanzlei.biz
"Made in Germany'?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 127; MarkenG § 128
Irreführung durch Verwendung des Zeichenzusatzes "Germany" - rechtsportal.de
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Germany" als irreführende Herkunftsangabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Unternehmenskennzeichen oder Marke - bitte entscheiden Sie sich jetzt!
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Vorsicht vor dem "R im Kreis"
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Zusatz "Germany" nicht zwingend irreführende geografische Herkunftsangabe
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Vorsicht vor dem R im Kreis
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)
Zur Werbung mit "Made in Germany"
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Markenrecht
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 09.12.2009 - 8 O 125/09
- OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 41/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09
Irische Butter
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 41/10
Der vom Landgericht antragsgemäß zuerkannte Unterlassungstenor ist hinreichend bestimmt, da er ausweislich des Zusatzes "wenn dies geschieht wie ..." auf das Verbot der wiedergegebenen konkreten Verletzungshandlungen (nebst kerngleichen Abwandlungen) gerichtet ist; unter diesen Umständen stellt die vorangestellte verallgemeinernde Beschreibung des zu unterlassenden Verhaltens allenfalls eine unschädliche Überbestimmung dar (vgl. BGH GRUR 2011, 340 - Irische Butter, Rdz. 24). - BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01
BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 41/10
Die notwendigen Feststellungen zum Verständnis des angesprochenen Verkehrs konnte das Landgericht und kann auch der erkennende Senat aus eigener Sachkunde treffen, da nicht ersichtlich ist, dass die in Betracht kommenden gewerblichen Abnehmer von Akku-Schlagschraubern für die Beurteilung der fraglichen Angabe besondere Erfahrungen oder Kenntnisse einsetzen müssen (vgl. BGH GRUR 2004, 204 [richtig: GRUR 2004, 244 - d. Red.] - Marktführerschaft m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 161/14
Zeichenzusatz "Germany" als irreführende geographische Herkunftsangabe
Die vorangestellte verallgemeinernde Beschreibung mit dem Begriff "markenmäßig" ist unter diesen Umständen als eine unschädliche Überbestimmung anzusehen (vgl. Senat, Urt. v. 5.5.2011 - 6 U 41/10;… BGH GRUR 2011, 340 [BGH 10.02.2011 - I ZR 183/09] - Irische Butter, Rn. 24).Unter diesen Umständen hängt die Frage, ob der Verkehr in der geographischen Angabe einen Hinweis auf die Produktionsstätte des Erzeugnisses oder - wie die Beklagten meinen - lediglich auf den Sitz des für die Herstellung verantwortlichen Unternehmens sehen, entscheidend davon ab, ob das Logo als Marke, d.h. als Herkunftszeichen der Messgeräte oder als Unternehmenskennzeichen, d.h. als Name des Herstellers aufgefasst wird; im ersten Fall stellt der Zusatz "Germany" eine geographische Herkunftsangabe, im zweiten Fall lediglich einen Hinweis auf den Unternehmenssitz dar (vgl. Senat, Urt. v. 5.5.2011 - 6 U 41/10).
Ein widersprüchliches Verhalten kann der Klägerin insbesondere auch nicht deshalb vorgeworfen werden, weil sie in dem Verfahren vor dem Senat 6 U 41/10, in dem sie wegen einer ähnlichen Bezeichnung von einem Mitbewerber verklagt wurde, eine Irreführungsgefahr in Abrede gestellt hat.
- OLG Braunschweig, 20.11.2018 - 2 U 22/18
Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines in China hergestellten Werkzeugs mit …
Gerade ein solcher die Gesellschaftsform des Unternehmens angebender Zusatz spricht aus Sicht des Verkehrs aber deutlich für die Verwendung eines Unternehmenskennzeichens, welches hier lediglich besonders hervorgehoben worden ist (vgl. hierzu a. OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.2011 - 6 U 41/10 , WRP 2011, 1218, Rn. 13).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 92/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 3; 5 UWG
Der Geschäftsführer einer GmbH, der ein anderes Unternehmen treuhänderisch führt, haftet für dortige unbekannte Wettbewerbsverstöße, wenn er das andere Unternehmen nicht ausreichend überwacht - openjur.de
- Justiz Hessen
§ 5 UWG
Haftung des Geschäftsführers für ihm unbekannte Wettbewerbsverstöße seiner Gesellschaft
- Wolters Kluwer
Zurechnung des eigenen täterschaftlichen Handelns eines Geschäftsführers durch Unterlassen der geschäftsführenden und überwachenden Tätigkeit für das Unternehmen bei Rechtsverletzungen Dritter; Anwendbarkeit des Haftungsmodells in dem durch den BGH entschiedenen Fall ...
- kanzlei.biz
Geschäftsführer haftet auch bei Unkenntnis
- rechtsportal.de
UWG § 5
Haftung des Geschäftsführers für ihm unbekannte Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Begriff des Herstellers eines Films
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Zur Haftung eines Geschäftsführers für Rechtsverstöße Dritter
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 26.03.2010 - 12 O 121/09
- LG Frankfurt/Main, 26.05.2010 - 12 O 121/09
- OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 92/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1491
- GRUR-RR 2012, 36
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06
Halzband
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 92/10
Unterlässt der Geschäftsführer eines Unternehmens im Hinblick auf einen mit ihm geschlossenen "Treuhandvertrag" jegliche geschäftsführende und überwachende Tätigkeit für das von ihm geleitete Unternehmen, werden ihm Rechtsverletzungen Dritter, die auf dieser Unterlassung beruhen, als eigenes täterschaftliches Handeln zugerechnet, da auch auf diesen Fall das vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Halzband" (GRUR 2009, 597) entwickelte Haftungsmodell anwendbar ist.Denn sie hat, obgleich sie die streitgegenständlichen Aussendungen weder selbst veranlasst hat noch festgestellt werden kann, dass sie von diesen Vorgängen überhaupt Kenntnis hatte, für den von Dritten begangenen Wettbewerbsverstoß nach den vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Halzband" (Urt. v. 11.03.2009 - I ZR 114/06 - GRUR 2009, 597) entwickelten Grundsätzen einzustehen.
- BGH, 11.02.2010 - I ZR 85/08
Ausschreibung in Bulgarien
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 6 U 92/10
Die sog. ROM II-Verordnung vom 11. Juli 2007 gilt nur, wenn das schadensbegründende Ereignis nach dem 11. Januar 2009 liegt, Art. 31, 32 Rom II (vgl.: BGH, Urt. v. 11-02.2010 - I ZR 85/08 - GRUR 2010, 1146 Tz 10 - Ausschreibung in Bulgarien; Palandt/Thorn; BGB, 70. Aufl. Vorb.
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 3 Ws 224/11 (StVollz) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Antrag auf begleitete Tagesausführungen
- Wolters Kluwer
Antrag auf begleitete Tagesausführungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 21.01.2011 - 2 StVK 914/10
- OLG Frankfurt, 05.05.2011 - 3 Ws 224/11 (StVollz)