Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 25 U 149/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8549
OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 25 U 149/02 (https://dejure.org/2003,8549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.02.2003 - 25 U 149/02 (https://dejure.org/2003,8549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Februar 2003 - 25 U 149/02 (https://dejure.org/2003,8549)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 661a BGB, Art 5 Nr 3 EGV 44/2001
    Internationale Zuständigkeit: Klage aus einer Gewinnzusage einer niederländischen Firma

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Gerichtes für Ansprüche aus Gewinnzusagen; Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVO); Gerichtsstand der unerlaubten Handlung; ...

  • Judicialis

    BGB § 661 a; ; EuGVO Art. 5 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 661a; EuGVO Art. 5 Nr. 3
    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Ansprüche aus Gewinnzusagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 17.09.2002 - C-334/00

    Tacconi

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 25 U 149/02
    Die in der EuGVO verwendeten Begriffe sind dabei autonom, nicht nach innerstaatlichem Recht, auszulegen, wobei in erster Linie die Systematik und die Zielsetzung der Verordnung zu berücksichtigen sind (EuGH NJW 2002, 3159 zum EuGVÜ).

    Nicht an einen Vertrag im Sinne von Art. 5 Nr. 1 angeknüpft wird dabei immer dann, wenn keine freiwillig eingegangenen Verpflichtungen in Rede stehen, sondern der Anspruch aus einem Verstoß gegen Rechtsvorschriften folgt (EuGH NJW 2002, 3159 Rdnrn. 23, 25-27).

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 25 U 149/02
    Es kann dahinstehen, ob die mit den übersandten Gewinnzusagen verbundene Vertragsanbahnung, also die Aufforderung zu einer Bestellung, ohne dass eine solche aufgegeben wird, bereits zur Bejahung des Verbrauchergerichtsstandes nach Art. 15, 16 EuGVO ausreicht (so BGH, Urteil vom 28. November 2002, III ZR 102/02, NJW 2003, 426 unter II 2 b für Art. 13 f. EuGVÜ).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 25 U 149/02
    Die Revision ist nicht zuzulassen, § 543 Abs. 2 ZPO, da nach dem Urteil des BGH vom 28.11.2002 (a.a.O.), das die Frage der internationalen Zuständigkeit geklärt hat und dem der Senat folgt, eine Revisionsentscheidung weder wegen grundsätzlicher Bedeutung noch zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 2957 und 3029).
  • LG Freiburg, 22.03.2002 - 6 O 147/01

    Klagen aus Gewinnzusagen ausländischer Unternehmer: Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 25 U 149/02
    Vielmehr ist für einen Anspruch aus einer Gewinnzusage der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVO gegeben, BGH a.a.O. unter II 2 c. Den dortigen Ausführungen des BGH schließt sich der Senat an (siehe auch OLG Dresden, OLG Report Dresden 2002, 281 unter 1 b und LG Freiburg, Urteil vom 22. März 2002, 6 O 147/01 -juris- unter I 1 b).
  • OLG Dresden, 19.12.2001 - 8 U 2256/01

    Gewinnzusage; Gerichtsstand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 25 U 149/02
    Vielmehr ist für einen Anspruch aus einer Gewinnzusage der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach Art. 5 Nr. 3 EuGVO gegeben, BGH a.a.O. unter II 2 c. Den dortigen Ausführungen des BGH schließt sich der Senat an (siehe auch OLG Dresden, OLG Report Dresden 2002, 281 unter 1 b und LG Freiburg, Urteil vom 22. März 2002, 6 O 147/01 -juris- unter I 1 b).
  • LG Münster, 23.05.2002 - 12 O 94/02

    Umfang der Zahlung der Hausratversicherung und der Gebäudeversicherung bei einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 25 U 149/02
    Auch die Stellung des § 661a BGB im Titel "Auslobung" vermag an dieser Einordnung nichts zu ändern (so aber LG Dortmund, Urteil v. 21.5.2002 - 12 O 94/02 - unveröff.).
  • OLG Nürnberg, 28.08.2002 - 4 U 641/02

    Gerichtsstand bei Klage auf Anspruch aus Gewinnversprechen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 25 U 149/02
    Zum anderen folgt daraus, dass es im Rahmen von Art. 5 Nr. 3 EuGVO unerheblich ist, dass die Klägerin durch die Gewinnzusage einen individuellen (Vermögens-)Schaden nicht erlitten hat (anders OLG Nürnberg, NJW 2002, 3637 [3639 unter II 3 a]).
  • EuGH, 01.10.2002 - C-167/00

    Henkel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 25 U 149/02
    sondern u. a. auch Angriffe auf die Rechtsordnung durch Verwendung missbräuchlicher Klauseln (EuGH, Urteil vom 1.10.2002, C-167/00, NJW 2002, Heft 43, S. VIII).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.02.2003 - 25 U 149/02
    Der Begriff der unerlaubten Handlung im Sinne von Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ, der mit Art. 5 Nr. 3 EuGVO wortgleich ist, bezieht sich nach ständiger Rechtsprechung des EuGH auf alle nicht an einen Vertrag im Sinne von Art. 5 Nr. 1 anknüpfenden Klagen, mit denen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht wird (EuGH NJW 2002, 2697 Rdn. 33 m.w.N., BGH a.a.O. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht