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   OLG Frankfurt, 21.03.2019 - 6 U 41/18   

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https://dejure.org/2019,9546
OLG Frankfurt, 21.03.2019 - 6 U 41/18 (https://dejure.org/2019,9546)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.03.2019 - 6 U 41/18 (https://dejure.org/2019,9546)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. März 2019 - 6 U 41/18 (https://dejure.org/2019,9546)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Nr. 3 UWG
    Kein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Zusammensetzung und (beschreibende) Bezeichnung eines Nahrungsergänzungsmittels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Zusammensetzung und (beschreibende) Bezeichnung eines Nahrungsergänzungsmittels

  • online-und-recht.de

    Kein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Collagen-Lift Drink

  • Wolters Kluwer

    Kein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Zusammensetzung und (beschreibende) Bezeichnung eines Nahrungsergänzungsmittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 3
    Wettbewerb; Nachahmung; Nahrungsergänzungsmittel; Zusammensetzung; Produktbezeichnung

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 3
    Nachahmungsschutz für die Zusammensetzung eines Nahrungsergänzungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Zusammensetzung eines Nahrungsergänzungsmittels

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Kein wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz für Zusammensetzung und beschreibende Bezeichnung eines Nahrungsergänzungsmittels

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.10.1996 - I ZR 153/94

    Wärme fürs Leben - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2019 - 6 U 41/18
    Da schon die Eignung ausreicht, muss ein wettbewerblicher Besitzstand im Sinne einer bereits erreichten Verkehrsbekanntheit nicht notwendig vorliegen (Senat, GRUR-RR 2012, 75 Rn. 12 - Schönheit von innen; BGH GRUR 1997, 308 [BGH 17.10.1996 - I ZR 153/94] - Tz. 18 - Wärme fürs Leben).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2011 - 6 W 54/11

    Wettbewerblicher Leistungsschutz für Werbeslogan

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2019 - 6 U 41/18
    Da schon die Eignung ausreicht, muss ein wettbewerblicher Besitzstand im Sinne einer bereits erreichten Verkehrsbekanntheit nicht notwendig vorliegen (Senat, GRUR-RR 2012, 75 Rn. 12 - Schönheit von innen; BGH GRUR 1997, 308 [BGH 17.10.1996 - I ZR 153/94] - Tz. 18 - Wärme fürs Leben).
  • BGH, 04.05.2016 - I ZR 58/14

    Segmentstruktur - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2019 - 6 U 41/18
    Der Schutz bezieht sich immer nur auf die konkrete Gestaltung eines Erzeugnisses (BGH WRP 2017, 51 [BGH 04.05.2016 - I ZR 58/14] Rn. 71 - Segmentstruktur).
  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 197/15

    Bodendübel - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2019 - 6 U 41/18
    Technisch notwendige Gestaltungsmerkmale - also Merkmale, die bei gleichartigen Erzeugnissen aus technischen Gründen zwingend verwendet werden müssen - können aus Rechtsgründen keine wettbewerbliche Eigenart begründen (BGH GRUR 2017, 734 [BGH 15.12.2016 - I ZR 197/15] - Bodendübel).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2019 - 6 U 41/18
    Dazu zählen auch Werbemittel (BGH GRUR 2015, 1214 [BGH 23.09.2015 - I ZR 105/14] Rn. 73 - Goldbären).
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13

    Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2019 - 6 U 41/18
    Handelt es sich dagegen nicht um technisch notwendige Merkmale, sondern nur um solche, die zwar technisch bedingt, aber frei austauschbar sind, ohne dass damit Qualitätseinbußen verbunden sind, können sie eine wettbewerbliche Eigenart (mit)begründen, sofern der Verkehr wegen dieser Merkmale auf die Herkunft der Erzeugnisse aus einem bestimmten Unternehmen Wert legt oder mit ihnen gewisse Qualitätserwartungen verbindet (BGH GRUR 2015, 909 [BGH 22.01.2015 - I ZR 107/13] Rn. 18und 24 - Exzenterzähne).
  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11

    Sandmalkasten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2019 - 6 U 41/18
    Dieser kann durch Gestaltungsmerkmale bestimmt oder mitbestimmt werden, die zwar nicht für sich genommen, aber in ihrem Zusammenwirken geeignet sind, im Verkehr auf die Herkunft des nachgeahmten Produkts aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (vgl. GRUR 2012, 1155 [BGH 22.03.2012 - I ZR 21/11] Rn. 31 - Sandmalkasten).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16

    Datenpaketverarbeitung - Patentrechtlicher Schadensersatz: Missbrauch einer durch

    Entgegen der Auffassung der Beklagten und der des Landgerichts im Parallelrechtsstreit zwischen den Parteien (Az. 7 O 18/17, beim Senat anhängig als Berufung unter Az. 6 U 41/18) treffe die Klägerin keine Pflicht zur weitergehenden Erläuterung der Lizenzraten.
  • OLG Frankfurt, 18.06.2020 - 6 U 66/19

    Wettbewerbliche Eigenart eines Kaffeebereiters

    Technisch notwendige Gestaltungsmerkmale - also Merkmale, die bei gleichartigen Erzeugnissen aus technischen Gründen zwingend verwendet werden müssen - können aus Rechtsgründen keine wettbewerbliche Eigenart begründen (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2020, 122 - Rotations-Ausrichtungssystem; OLG Frankfurt am Main LMuR 2019, 154 Rn 19 - Collagen-Lift-Drink; BGH GRUR 2017, 734 - Bodendübel).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 135/20

    Vermeidbare Herkunftstäuschung bei nachgeahmter Akku-Poliermaschine im

    Technisch notwendige Gestaltungsmerkmale, also Merkmale, die bei gleichartigen Erzeugnissen aus technischen Gründen zwingend verwendet werden müssen, können aus Rechtsgründen keine wettbewerbliche Eigenart begründen ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.3.2019 - 6 U 41/18 - Collagen-Lift-Drink, juris, Rn 19; BGH, Urteil vom 15.12.2016 - I ZR 197/15 - Bodendübel).
  • OLG Frankfurt, 31.10.2019 - 6 U 91/18

    Anforderungen an wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz für technisches Gerät

    Technisch notwendige Gestaltungsmerkmale - also Merkmale, die bei gleichartigen Erzeugnissen aus technischen Gründen zwingend verwendet werden müssen - können aus Rechtsgründen keine wettbewerbliche Eigenart begründen (Senat, LMuR 2019, 154 Rn. 19 - Collagen-Lift-Drink; BGH GRUR 2017, 734 - Bodendübel).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2020 - 6 U 44/19

    Wettbewerbliche Eigenart eines Kaffebereiters - Nichtvorliegen einer Nachahmung

    Technisch notwendige Gestaltungsmerkmale - also Merkmale, die bei gleichartigen Erzeugnissen aus technischen Gründen zwingend verwendet werden müssen - können aus Rechtsgründen keine wettbewerbliche Eigenart begründen (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2020, 122 - Rotations-Ausrichtungssystem; OLG Frankfurt am Main LMuR 2019, 154 Rn 19 - Collagen-Lift-Drink; BGH GRUR 2017, 734 - Bodendübel).
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