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   OLG Frankfurt, 21.04.2009 - 16 U 175/08   

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https://dejure.org/2009,8252
OLG Frankfurt, 21.04.2009 - 16 U 175/08 (https://dejure.org/2009,8252)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.04.2009 - 16 U 175/08 (https://dejure.org/2009,8252)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. April 2009 - 16 U 175/08 (https://dejure.org/2009,8252)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 1 StVG, § 18 Abs 1 StVG, § 823 Abs 1 BGB, § 3 PflVG, § 12 Abs 2 S 1e AKB
    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Bewertung von Indizien für einen zwischen den Beteiligten verabredeten Unfall; Ersatz der Kosten eines Sachverständigengutachtens bei Vereitelung einer Nachbegutachtung

  • verkehrslexikon.de

    Fehlende Anscheinsbeweis für Unfallmanipulationen bei hoher Gefahr eines Verletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zu Ermittlung der Manipulation eines Verkehrsunfalls; Beweiserleichterungen im Wege des Indizienbeweises bzw. des Anscheinsbeweises für die Einwilligung eines Geschädigten in die Beschädigung seines Fahrzeugs; Beweiskraft eines auf nicht maßstabsgetreuen ...

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § ... 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 2; ; StVG § 17 Abs. 3; ; StVG § 18 Abs. 1; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; PflVG § 3 Ziff. 1 a.F.; ; PflVG § 3 Ziff. 2 a.F.; ; ZPO § 529 Abs. 1 Ziff. 1; ; StVO § 8 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis eines verabredeten Unfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Koblenz, 10.10.2006 - 6 S 132/06

    Autokauf - Reparatur als Anerkenntnis der Nachbesserungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2009 - 16 U 175/08
    Dabei ist eine Häufung der für eine Manipulation sprechenden Beweiszeichen und Indizien geeignet, die Überzeugung des Gerichts zu begründen, ein gestellter Unfall liege vor (OLG Frankfurt, OLGR 1996, 265; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Bremen a.a.O.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2007, 272).
  • BGH, 06.03.1978 - VI ZR 269/76

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Verdacht des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2009 - 16 U 175/08
    Grundsätzlich obliegt dem Schädiger bzw. der Versicherung die Beweislast dafür, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat (BGH, VersR 1979, 514; OLG Hamm, VersR 2001, 1127; Himmelreich/Halm; Handbuch des Fachanwaltsrechts Verkehrsrecht, Kapitel 25 Rn. 99).
  • LG Hanau, 01.08.2008 - 9 O 620/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Indizien für einen gestellten Unfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2009 - 16 U 175/08
    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hanau vom 1. August 2008, Az. 9 O 620/07, die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen, an ihn 9.615,98 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. April 2007 sowie weitere 891, 31 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. April 2007 zu zahlen.
  • OLG Düsseldorf, 24.05.1993 - 1 U 122/92

    Sachverständigenkosten; Ersatz; Haftpflichtversicherer; Gutachten;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2009 - 16 U 175/08
    Soweit die Beklagte zu 2) auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 24. Mai 1993 verweist (VersR 95, 107), wonach ein Geschädigter dann keinen Anspruch auf Ersatz der von ihm aufgewendeten Sachverständigenkosten hat, wenn er eine Nachbesichtigung des beschädigten Fahrzeugs durch den Haftpflichtversicherer des Gegners verhindert hat und deshalb das von ihm vorgelegte Gutachten nicht mehr als neutrale Abrechnungsgrundlage angesehen werden kann, vermag sich der Senat dem für den vorliegenden Fall nicht anzuschließen.
  • KG, 22.10.2001 - 12 U 2346/00

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Nutzungsausfallentschädigung bei neun

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2009 - 16 U 175/08
    Grundsätzlich tritt bei Vorfahrtsverletzungen die Betriebsgefahr des bevorrechtigten Kraftfahrzeugs zurück, so dass der Wartepflichtige in der Regel den gesamten Schaden zu tragen hat (KG, NZV 2003, 335; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 8 StVO Nr. 12 a m. w. N.).
  • OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99

    Nachweis der Manipulation eines geltend gemachten Kfz-Unfallschadens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2009 - 16 U 175/08
    Grundsätzlich obliegt dem Schädiger bzw. der Versicherung die Beweislast dafür, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat (BGH, VersR 1979, 514; OLG Hamm, VersR 2001, 1127; Himmelreich/Halm; Handbuch des Fachanwaltsrechts Verkehrsrecht, Kapitel 25 Rn. 99).
  • OLG Bremen, 05.11.2002 - 3 U 106/01

    Nachweis eines manipulierten Unfalls

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2009 - 16 U 175/08
    Für einen Anscheinsbeweis genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH, a.a.O.; OLG Bremen, OLGR 2003, 138; OLG Celle, OLGR 2004, 328).
  • OLG Celle, 11.12.2003 - 14 U 99/03

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Absprache eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2009 - 16 U 175/08
    Für einen Anscheinsbeweis genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH, a.a.O.; OLG Bremen, OLGR 2003, 138; OLG Celle, OLGR 2004, 328).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 11 U 89/14

    Der nachfolgend ergangene Zurückweisungsbeschluss vom 11.05.2015 ist ebenfalls

    Hierfür genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (BGH, VersR 1979, 514 [BGH 06.03.1978 - VI ZR 269/76] ; OLG Hamm, VersR 2001, 1127 [OLG Hamm 22.03.2000 - 13 U 144/99] ; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.4.2009 - 16 U 175/08 - Rn.22, juris; NJW-RR 2007, 603).

    Als weiteres Indiz konnte das Landgericht auf die Art des Unfalls abstellenda es sich bei dem behaupteten Unfallgeschehen um ein solches handelt, das leicht zu stellen und zu beherrschen ist und weder für Insassen noch für Außenstehende gefährlich war (vgl. zu diesem Indiz OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2007, 603; Urteil vom 21.4.2009 - 16 U 175/08 - Rn. 24, juris): Der Unfall ereignete sich nach dem Vortrag des Klägers in der Weise, dass der Beklagte zu 1) mit seinem Fahrzeug mit geringer Geschwindigkeit gegen das parkende Klägerfahrzeug stieß und an dessen linker Fahrzeugseite entlang schrammte.

    Zu Recht hat das Landgericht als weitere Indizien berücksichtigt, dass der Kläger und der Beklagte zu 1) Arbeitskollegen sind, die sich kennen und es keine neutralen Zeugen des Unfalls gab (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.4.2009 - 16 U 175/08 Rn. 25).

  • OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 22 U 14/10

    Verkehrsunfallprozess: Fehlerhafte Annahme eines Indizienbeweises für eine

    Entscheidend ist die Werthaltigkeit der einzelnen Beweisanzeichen (KG 29.11.07 - 12 U 185/07 - NZV 08, 243; LG Lübeck 27.1.09 - 6 O 315/08 - OLG Frankfurt am Main 21.4.09 - 16 U 175/08 -).
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