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   OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 4 U 93/03   

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https://dejure.org/2010,7647
OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 4 U 93/03 (https://dejure.org/2010,7647)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.04.2010 - 4 U 93/03 (https://dejure.org/2010,7647)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. April 2010 - 4 U 93/03 (https://dejure.org/2010,7647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 204 Abs 2 S 2 BGB, § 211 BGB
    Verjährungshemmung der Bürgschaftsforderung durch Klageerhebung bei Ruhen des Bürgschaftsprozesses aus triftigem Grund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fälligkeit und Hemmung der Verjährung von Forderungen aus einer Bürgschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 204 Abs. 2 S. 2; BGB § 211
    Fälligkeit und Hemmung der Verjährung von Forderungen aus einer Bürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ruht Bürgschaftsprozess aus triftigem Grund: Verjährungshemmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ruht der Bürgschaftsprozess aus triftigem Grund, bleibt die Verjährung gehemmt! (IBR 2010, 390)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1278
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 85/98

    Weiterbetreiben des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 4 U 93/03
    Maßgebend sind aber die nach außen erkennbaren Umstände des Prozessstillstandes, aus denen sich der triftige Grund für die Untätigkeit der Partei ergeben muss (BGH NJW 2001, 218).

    Diese Beurteilung steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 18.10.2000 (NJW 2001, 218).

  • BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72

    Beweisbedürftigkeit von Tatsachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 4 U 93/03
    Vielmehr brauchen entgegen dem Wortlaut des § 592 ZPO unstreitige, offenkundige oder sonst nicht beweisbedürftige Tatsachen im Urkundsprozess nicht durch Urkunden nachgewiesen zu werden (BGHZ 62, 286).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.1989 - 9 U 157/88

    Verfahrensstillstand; Verjährungsunterbrechung; Verjährung; Unterbrechung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 4 U 93/03
    Für die Annahme eines triftigen Grundes ist es entgegen der von der Beklagten unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NJW-RR 1990, 1012) vertretenen Auffassung nicht erforderlich, dass der Prozess wegen dem ein Verfahren zum Ruhen gebracht wird, zwischen den Parteien des ruhenden Verfahrens geführt wird.
  • BGH, 12.10.1999 - VI ZR 19/99

    Begriff des triftigen Grundes nach § 211 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 4 U 93/03
    Als triftiger Grund ist deshalb kein rechtlich zwingender Grund erforderlich sondern ein prozesswirtschaftlich vernünftiger Grund ausreichend (BGH NJW 2000, 132).
  • BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 4/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Anforderungen an die Führung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 4 U 93/03
    Dem steht aber nicht entgegen, einen triftigen Grund anzunehmen, wenn weitere Umstände hinzutreten, die eine engere Beziehung der beiden Verfahren begründen und ein Abwarten prozesswirtschaftlich vernünftig erscheinen lassen (vgl. Erwägungen in BGH NJW 1983, 2496).
  • OLG Hamm, 08.04.2003 - 4 U 6/03

    Zur Wettbewerbsrechtlichkeit bei Werbeanzeigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 4 U 93/03
    Die Klägerin nimmt Bezug auf die im Parallelrechtsstreit zwischen der Klägerin und der Streithelferin (LG Ffm 2-25 O 242/02 = OLG Ffm 4 U 6/03) von ihr eingereichte Berufungsbegründung (hier vorgelegt Bl. 245 ff. d.A.).
  • BGH, 10.02.2000 - IX ZR 397/98

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 4 U 93/03
    Grundsätzlich kann sich auf die dem Hauptschuldner zustehende Einrede der Bereicherung nach §§ 812, 821 BGB über die Vorschrift des § 768 BGB auch der Bürge berufen (BGHZ 143, 381).
  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 314/01

    Zum Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Herausgabe einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 4 U 93/03
    Er muss sich lediglich gegenüber dem Sicherungsgeber und dem Bürgen schriftlich verpflichten, die Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern, sondern nur als selbstschuldnerische Bürgschaft geltend zu machen (BGHZ 153, 378 = NJW 2003, 2605).
  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 141/93

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 4 U 93/03
    Eine schlüssige Darlegung der verbürgten Hauptforderung ist nicht erforderlich (BGH NJW 1994, 380).
  • KG, 23.11.2010 - 7 U 8/09

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über Wohnungseigentum wegen Nichtbeseitigung

    Wenn also die Parteien im vorliegenden Verfahren auf Anregung des Senats das Verfahren vereinbarungsgemäß nicht betreiben, um den Ausgang eines beim BGH anhängigen Parallelverfahrens abzuwarten, dem ein fast identischer Sachverhalt zu Grunde liegt und in dem es insbesondere um die Frage der Verjährungshemmung geht, liegt dem eine konkludent getroffene Vereinbarung zu Grunde, die kein Nichtbetreiben des Verfahrens im Sinne des § 204 Abs. 2 S. 2 BGB , sondern ein Stillhalteabkommen - ein sog. pactum de non petendo - darstellt, das die Einrede der Verjährung nach § 242 BGB ausschließt (vgl. auch OLG Koblenz WM 2007, 1611 ; OLG Frankfurt IBR 2010, 390).
  • BGH, 08.02.2011 - XI ZR 189/10
    OLG Frankfurt/Main - Az. 4 U 93/03 vom 21.04.2010;.
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