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   OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 2 U 224/13   

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https://dejure.org/2014,15394
OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 2 U 224/13 (https://dejure.org/2014,15394)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.05.2014 - 2 U 224/13 (https://dejure.org/2014,15394)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - 2 U 224/13 (https://dejure.org/2014,15394)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB, § 281 Abs 1 BGB, § 548 Abs 1 BGB, § 708 BGB, § 4 Abs 4 LuftVG
    Regelungsbereich des LuftVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft wegen Beschädigung eines im Eigentum der Gesellschaft stehenden Flugzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft wegen Beschädigung eines im Eigentum der Gesellschaft stehenden Flugzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.12.2012 - II ZR 159/10

    Ansprüche einer BGB-Gesellschaft gegen ihren ehemaligen geschäftsführenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 2 U 224/13
    Der Schadenersatzanspruch der Beklagten muss vielmehr im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft als unselbständiger Rechnungsposten in die Auseinandersetzungsrechnung eingestellt werden, da nur hierdurch die Gefahr der Hin- und Her-Zahlung während des Auseinandersetzungsverfahrens vermieden wird (hierzu vgl. BGH, NJW-RR 2013, 363 ff.; 2012, 1179 ff. m.w.N.).

    Ein Ausnahmefall liegt auch nicht deshalb vor, weil die Beklagte einen Anspruch auf Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB) hätte, welcher vereitelt werden könnte, wenn man die Forderung der Beklagten auf einen unselbständigen Rechnungsposten in der Auseinandersetzungsbilanz reduzierte (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 2013, 363 ff.).

    Der Sinn und Zweck eines Anspruchs der Beklagten auf Naturalrestitution bezogen auf das beschädigte Flugzeug gebot aber die sofortige Durchsetzbarkeit eines Anspruchs auf Zahlung von Schadenersatz aus dem Grunde nicht, weil die Gesellschafter der Beklagten deren Liquidation beschlossen hatten und das beschädigte Flugzeug unmittelbar vor dem Verkauf stand und daher eine Vermietung an gesellschaftsfremde Dritte entsprechend dem Gesellschaftszweck ohnehin nicht mehr erfolgen sollte (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 2013, 363 ff.).

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 3/11

    Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer BGB-Gesellschaft: Umdeutung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 2 U 224/13
    Der Schadenersatzanspruch der Beklagten muss vielmehr im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft als unselbständiger Rechnungsposten in die Auseinandersetzungsrechnung eingestellt werden, da nur hierdurch die Gefahr der Hin- und Her-Zahlung während des Auseinandersetzungsverfahrens vermieden wird (hierzu vgl. BGH, NJW-RR 2013, 363 ff.; 2012, 1179 ff. m.w.N.).

    Die Zahlungsklage ist insofern auch ohne entsprechenden Antrag in ein Feststellungsbegehren auf Einstellung der Forderung in die Auseinandersetzungsrechnung umzudeuten (BGH, NJW-RR 2012, 1179 ff.; DStR 2002, 228; NJW 1995, 188 f.).

  • BGH, 24.09.2001 - II ZR 69/00

    Übergang von der Zahlungs- auf eine Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 2 U 224/13
    Die Zahlungsklage ist insofern auch ohne entsprechenden Antrag in ein Feststellungsbegehren auf Einstellung der Forderung in die Auseinandersetzungsrechnung umzudeuten (BGH, NJW-RR 2012, 1179 ff.; DStR 2002, 228; NJW 1995, 188 f.).
  • BGH, 03.04.2006 - II ZR 40/05

    Durchsetzung von Ansprüchen eines Gesellschafters aus einem Dienstvertrag in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 2 U 224/13
    Es handelt sich nicht um die Situation, dass ein Gesellschafter der Gesellschaft in Bezug auf eine geltend gemachte Forderung wie ein außenstehender Gläubiger gegenübersteht, der ebenso wie ein solcher außenstehender Gläubiger nicht auf die Erfüllung seiner Forderung bis zur Feststellung der Schlussabrechnung warten müsste (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2006, 1268 ff.).
  • BGH, 24.10.1994 - II ZR 231/93

    Umdeutung eines Leistungs- in ein Feststellungsbegehren im Rahmen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2014 - 2 U 224/13
    Die Zahlungsklage ist insofern auch ohne entsprechenden Antrag in ein Feststellungsbegehren auf Einstellung der Forderung in die Auseinandersetzungsrechnung umzudeuten (BGH, NJW-RR 2012, 1179 ff.; DStR 2002, 228; NJW 1995, 188 f.).
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