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   OLG Frankfurt, 21.08.1995 - 3 Ss 222/95   

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OLG Frankfurt, 21.08.1995 - 3 Ss 222/95 (https://dejure.org/1995,4970)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.08.1995 - 3 Ss 222/95 (https://dejure.org/1995,4970)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. August 1995 - 3 Ss 222/95 (https://dejure.org/1995,4970)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 86
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 01.10.1992 - 1St RR 161/92

    Entscheidung zu vielen Aspekten des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Umfang

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.1995 - 3 Ss 222/95
    Hierbei ist es ausreichend, daß der objektiv nicht ganz unbegründete Verdacht bestand, den Unfall zumindest mitverursacht zu haben (vgl. BGH, NJW 1960, 1060 [1061]; BavObLG, NJW 1993, 410 m. w. Nachw.; OLG Zweibrücken, VRS 75, 29-3-, Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl., § 142 Rdnr. 13 m. w. Nachw.).

    Allerdings hat das BayObLG (BavObLG, NJW 1993, 410, BayObLG, DAR 1984, 240) den am Unfallort anwesenden Fahrzeughalter bereits dann als Unfallbeteiligten angesehen, wenn in der Situation nach dem Unfall noch nicht feststehe, ob er oder ein Dritter das Fahrzeug geführt habe.

  • BGH, 10.03.1960 - III ZR 174/58

    Anwendbarkeit des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) auf Ansprüche gegen die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.1995 - 3 Ss 222/95
    Hierbei ist es ausreichend, daß der objektiv nicht ganz unbegründete Verdacht bestand, den Unfall zumindest mitverursacht zu haben (vgl. BGH, NJW 1960, 1060 [1061]; BavObLG, NJW 1993, 410 m. w. Nachw.; OLG Zweibrücken, VRS 75, 29-3-, Dreher/Tröndle, StGB, 47. Aufl., § 142 Rdnr. 13 m. w. Nachw.).

    Schließlich kann aus der Entscheidung des BGH in NJW 1960, 1060 die Beteiligteneigenschaft des Angekl. nicht abgeleitet werden.

  • OLG Frankfurt, 18.04.1983 - 3 Ss 49/83

    Überlassen eines Fahrzeugs; Fahrgeübter fahrtüchtiger Dritter; Aufenthalt am

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.1995 - 3 Ss 222/95
    Das Überlassen eines Fahrzeugs durch den Halter an einen anderen, der damit einen Unfall verursacht, begründet eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Überlassenden jedoch nur dann, wenn der Halter durch das Überlassen ein zusätzliches Gefahrenmoment in den Straßenverkehr gebracht hat Senat, NJW 1983, 2038 und Senat, Beschl. v. 21.2.1995 - 3 Ss 120/95).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2003 - 4 Ss 181/03

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Unfallbeteiligung bei mittelbarer

    Insoweit müssen objektiv zureichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, den Unfall im vorgenannten Sinn mitverursacht zu haben (OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 1996, 86, 87 und NZV 1997, 125).
  • BayObLG, 04.10.1999 - 2St RR 177/99

    Begriff des Unfallbeteiligten

    Es kann deshalb auch offenbleiben, ob dann, wenn von Anfang an feststeht, daß mehrere Personen Insassen des Fahrzeugs waren, jedoch ungeklärt ist, wer es führte, der mitfahrende Kfz.-Halter als Unfallbeteiligter im Sinne des § 142 Abs. 5 StGB angesehen werden kann (vgl. BGHSt aaO; ablehnend OLG Zweibrücken VRS 75, 292 = NStE Nr. 4 zu § 142 StGB; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 86/97); denn bei zutreffender rechtlicher Betrachtungsweise richtete sich hier aufgrund der konkreten Umstände der Verdacht nur gegen den Angeklagten.
  • OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10

    Voraussetzungen für die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit

    Dabei ist auch zu bedenken, dass die Fähigkeit des Täters, seine Fahruntüchtigkeit aufgrund der Trinkmenge einzuschätzen, umso geringer sein wird, je weiter der Entschluss zur Fahrt vom Trinkende entfernt liegt (OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 86 ).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2013 - 53 Ss 1/13

    Anforderungen an den gerichtlichen Nachweis der Verwirklichung des subjektiven

    Die Fähigkeit einer entsprechenden Selbsteinschätzung ist dabei regelmäßig umso geringer, je weiter der Entschluss zur Fahrt vom Trinkende entfernt liegt (OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 86 ).
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