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   OLG Frankfurt, 21.09.1999 - 11 U 28/99   

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OLG Frankfurt, 21.09.1999 - 11 U 28/99 (https://dejure.org/1999,3966)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.09.1999 - 11 U 28/99 (https://dejure.org/1999,3966)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. September 1999 - 11 U 28/99 (https://dejure.org/1999,3966)
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'Playboy'-Bilder Katharina Witt

§ 23 KUG

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Veröffentlichung von Nacktaufnahmen einer absoluten Person der Zeitgeschichte ohne deren Einwilligung; Weite Auslegung des Begriffes der Zeitgeschichte; Entbehrlichkeit der Einwilligung durch freiwillige Aufnahmen für den "Playboy"; Rechtfertigender Informationszweck der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KUG § 23
    Zulässigkeit der Veröffentlichung einer Nacktaufnahme mit satirischem Begleittext

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 594
  • afp 2000, 185
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19

    Traumreise ohne Traumschiffkapitän

    und nur außerhalb vorsätzlicher Verletzungshandlungen einen Anspruch ablehnend Neumeyer , AfP 2009, 465, 467 ff.; offen OLG Hamburg v. 10.08.2010 - 7 U 130/09, ZUM 2010, 884) Allein für eine genehmigungslose und im Einzelfall auch nicht über § 23 KUG zu rechtfertigende (dazu OLG Frankfurt v. 21.09.1999 - 11 U 28/99, AfP 2000, 185) Veröffentlichung von Nacktaufnahmen Betroffener soll trotz redaktioneller Berichterstattung ausnahmsweise eine Lizenzanalogie möglich sein (LG Berlin v. 19.09.2002 - 27 O 364/02, AfP 2004, 455; LG Hamburg v. 15.10.1993 - 324 O 3/93, AfP 1995, 526, vgl. - neben Geldentschädigung auch LG München v. 21.07.2005 - 7 O 4742/05, n.v. zu "Zwangsouting" - CSD-Parade; vgl. zur Geldentschädigung insofern LG Frankfurt v. 30.07.2015 - 2-3 O 455/14, juris); darum geht es hier jedoch nicht.
  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 160/18

    Unzulässiger Klickköder ("Clickbaiting") - Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos

    Allein für eine genehmigungslose und im Einzelfall auch nicht über § 23 KUG zu rechtfertigende (dazu OLG Frankfurt v. 21.09.1999 - 11 U 28/99, AfP 2000, 185) Veröffentlichung von Nacktaufnahmen Betroffener kann auch trotz redaktioneller Berichterstattung ausnahmsweise eine Lizenzanalogie möglich sein (LG Berlin v. 19.09.2002 - 27 O 364/02, AfP 2004, 455; LG Hamburg v. 15.10.1993 - 324 O 3/93, AfP 1995, 526, vgl. - neben Geldentschädigung auch LG München v. 21.07.2005 - 7 O 4742/05, n.v. zu "Zwangsouting" - J; vgl. zur Geldentschädigung insofern LG Frankfurt v. 30.07.2015 - 2-3 O 455/14, juris); darum geht es hier jedoch ersichtlich nicht.
  • OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10

    Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte

    Trotz einer erheblichen Veränderung in der Wahrnehmung von Sexualität und Nacktheit in den vergangenen Jahrzehnten, die dazu geführt hat, dass heute die Zurschaustellung nackter Personen in nur noch wenigen Fällen noch als Provokation angesehen, ja ihr mitunter sogar mit einem gewissen Desinteresse begegnet wird, ist daher die Verbreitung von Nacktaufnahmen ohne Einwilligung der Abgebildeten grundsätzlich unzulässig (BGH NJW 1985, 1617; NJW 1974, 1947; KGR Berlin 2002, 171; OLG Frankfurt NJW 2000, 594; OLG Hamburg NJW 1996, 1151; Wenzel/v. Strobl-Albeg aaO. 8.56; Götting/Schertz/Seitz, Handbuch des Persönlichkeitsrechts § 12 Rn 83).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2023 - 10 U 24/22

    Löschung von Beiträgen strafbaren Inhalts in sozialen Netzwerken

    Die Veröffentlichung von Fotografien aus der Intimsphäre des Betroffenen ist vor diesem Hintergrund stets unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 10.1.1985, VI ZR 28/83, NJW 1985, 1617; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.9.1999, 11 U 28/99, NJW 2000, 594, 595).
  • LG München I, 07.10.2004 - 7 O 18165/03

    Haftung für Links auf Nacktfotos

    Die Ausnahme des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG, wonach Bildnis­se von absoluten/relativen Personen der Zeitgeschichte auch ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden dür­fen, liegt hier jedenfalls schon deswegen nicht vor, da von dieser Ausnahme - ungeachtet der Frage, ob es sich bei der Klägerin um eine relative Person der Zeitge­schichte handelt - die Veröffentlichung von Nacktfotos als zur Intimsphäre zählend im Rahmen der vom Beklagten betriebenen Porno-Angebote nicht umfasst ist, (anders als bei der Fallgestaltung OLG Frankfurt NJW 2000, 594, bei Veröffentlichung ebenfalls eines Playboy-Fotos ei­ner absoluten Person der Zeitgeschichte in einer Zeit­schrift).
  • KG, 01.02.2002 - 9 U 299/01

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch satirische Fotomontage

    Hierin besteht auch der Unterschied zu den Entscheidungen des OLG Hamburg vom 27. April 1995 (vgl. NJW 1996, 1151 ff.) und der Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. vom 21. September 1999 (vgl. NJW 2000, 594 f.), die sich jeweils mit der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Nacktaufnahmen von Prominenten befassten, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit deren Einwilligung an anderer Stelle veröffentlicht worden waren.
  • AG Mannheim, 11.07.2008 - 3 C 154/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Presseberichterstattung: Veröffentlichung

    Die Einwilligung aus dem Jahre 2001 deckt entgegen der Auffassung der Beklagtenseite die vorliegende Veröffentlichung nicht ab, sie ist allenfalls bei der Abwägung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin mit dem Informationsinteresse der Allgemeinheit bzw. dem Publikationsinteresse der Beklagten zu berücksichtigen (OLG Frankfurt NJW 2000, 594 ff.; BGH NJW 1985, 1617 ff.).
  • KG, 01.06.2007 - 9 U 239/06

    Privatsphäre und Pressefreiheit: Veröffentlichung des Fotos eines ehemaligen

    Die Medien können im Hinblick auf die ihnen zustehende Freiheit bei der Gestaltung der Berichterstattung grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, dass eine unbebilderte Mitteilung genügen würde (vgl. OLG Frankfurt a. M. NJW 2000, 594, 595 mit weiteren Nachweisen).
  • LG München I, 11.12.2003 - 7 O 13310/03

    Playboy Link

    Die Ausnahme des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG, wonach Bildnisse von absoluten/relativen Personen der Zeitgeschichte auch ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden dürfen, liegt hier jedenfalls schon deswegen nicht vor, da von dieser Ausnahme ungeachtet der Frage, ob es sich bei der Antragstellerin um eine relative Person der Zeitgeschichte handelt die Veröffentlichung von Nacktfotos als zur Intimsphäre zählend im Rahmen der vom Antragsgegner betriebenen Porno Angebote nicht umfasst ist (anders als bei der Fallgestaltung OLG Frankfurt NJW 2000, 594, bei Veröffentlichung ebenfalls eines Playboy Fotos einer absoluten Person der Zeitgeschichte in einer Zeitschrift).
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