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   OLG Frankfurt, 21.11.1985 - 6 U 20/85   

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https://dejure.org/1985,2320
OLG Frankfurt, 21.11.1985 - 6 U 20/85 (https://dejure.org/1985,2320)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.11.1985 - 6 U 20/85 (https://dejure.org/1985,2320)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. November 1985 - 6 U 20/85 (https://dejure.org/1985,2320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsstrafenklauseln in AGB; Abgrenzung "unechte"/"echte" Vertragsstrafe; Formularmäßige Verwendung von Strafklauseln im vollkaufmännischen Verkehr zum Schutz vor Nachteilen eines Submissionskartells ; Ungerechtfertigte Bereicherung bei Möglichkeit der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafenversprechen in AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 895
  • NJW-RR 1987, 960 (Ls.)
  • ZIP 1986, 374
  • ZIP 1987, 454
  • BauR 1987, 324
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.06.1976 - VIII ZR 267/75

    Zahlung einer Vertragsstrafe - Anwendbarkeit allgemeiner Geschäftsbedinungen -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.1985 - 6 U 20/85
    Eine Deutung der Klausel ausschließlich im Sinne einer am Schaden orientierten Pauschalierung verbietet sich damit (BGH, NJW 1976, 1886, 1887) [BGH 30.06.1976 - VIII ZR 267/75] .

    Allerdings folgt dies nicht schon aus der Vertragsstrafenregelung der Klausel schlechthin, da im vollkaufmännischen Verkehr, der hier zu überprüfen ist, Vertragsstrafenklauseln in AGB oder Formularverträgen grundsätzlich wirksam sind (BGH, NJW 1976, 1886, 1887) [BGH 30.06.1976 - VIII ZR 267/75] .

  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.1985 - 6 U 20/85
    Diese Funktion darf eine formularmäßige Strafklausel aber nicht haben (BGH, ZIP 1983, 76, 79).

    Nur wenn dies berücksichtigt wird, werden die tatsächliche Bedeutung und Tragweite der Formularklausel zutreffend erfaßt (BGH, ZIP 1983, 76, 79).

  • BGH, 01.06.1983 - I ZR 78/81

    Vertragsstrafe für versuchte Vertreterabwerbung - Verwirkung und Herabsetzung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.1985 - 6 U 20/85
    Dem widerspricht nicht, wie die Beklagte meint, die Entscheidung des BGH in NJW 1984, 919, 920, da die Vertragsstrafe dort individuell vereinbart worden war und der Entscheidung folglich ein anderer Sachverhalt zugrunde lag.
  • BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.1985 - 6 U 20/85
    Daraus erhellt, daß Ziff. 9 der Bewerbungsbedingungen ..., wie jede andere Vertragsstrafe auch (BGHZ 63, 256, 259) [BGH 27.11.1974 - VIII ZR 9/73] , eine doppelte Zielrichtung hat: Sie soll als Druckmittel die Bieter von kartellrechtswidrigen Handlungen abhalten und der Beklagten im Verletzungsfall eine erleichterte Schadloshaltung ermöglichen.
  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.1985 - 6 U 20/85
    Der Ausnahmefall einer inhaltlich und ihrer sprachlichen Fassung nach teilbaren Klausel (dazu BGH, WM 1984, 986, 987) liegt nicht vor.
  • BGH, 19.09.1983 - VIII ZR 84/82

    Schlafzimmer - § 326 Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Entbehrlichkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.1985 - 6 U 20/85
    Eine beschränkte Aufrechterhaltung einer Klausel kommt im Unterlassungsverfahren nach § 13 AGBG regelmäßig nicht in Betracht (BGH, WM 1983, 1153, 1154 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1988 - VII ZR 117/87

    Unwirksamkeit eines aus Anlaß einer Ausschreibung abgegebenen

    Es handelt sich vielmehr, wie der Senat bereits in einer anderen Entscheidung angedeutet hat, um ein Garantieversprechen oder eine ihm ähnliche Erklärung (Nichtannahmebeschluß vom 26. März 1987 - VII ZR 70/86 zu dem Urteil des OLG Frankfurt vom 21. November 1985 = BauR 1987, 324, 329 = ZfBR 1987, 152).
  • OLG Frankfurt, 06.06.1991 - 6 U (Kart) 79/90

    Vertragsstrafe bei versuchtem Submissionskartell

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  • OLG Bremen, 27.10.1987 - 1 U 116/86

    Zahlung einer Vertragsstrafe; Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung

    Aber auch wenn man davon ausgehe, sei die Klausel unwirksam (OLG Frankfurt/M. ZIP 1986, 374 ff).

    Die von der Beklagten gegen die Wirksamkeit der Klausel erhobenen Einwände erweisen sich auch unter Beachtung der Rechtsausführungen in dem rechtskräftig gewordenen Urteil des OLG Frankfurt/M. vom 21.11.1985 (ZIP 1986, 374 ff) als unbegründet.

  • OLG Frankfurt, 02.11.1990 - 10 U 14/90

    Bürgschaft "auf erstes Anfordern"; Einschluss von Schadenersatzansprüchen in die

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  • BGH, 26.03.1987 - VII ZR 70/86
    Der Senat tritt den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils (veröffentlicht in ZIP 1986, 374 ff; vgl. auch Lindacher, ZIP 1986, 817 ff; Bunte, EWiR 1986, 323 f; Palandt/Heinrichs, BGB, 46. Aufl., Anm. 6 c zu § 11 AGBG) in allen wesentlichen Punkten bei.
  • OLG Bremen, 31.05.1988 - 1 U 134/87

    Zahlung restlichen Werklohns aus zwei Bauaufträgen; Aufrechnung mit einer

    der ZVB Hochbau der Beklagten handelt es sich - anders als in dem vom OLG Frankfurt/M (ZIP 1986, 374 ff) und dem BGH (Nichtannahmebeschluß vom 26.3.1987 - VII ZR 70/86 -) entscheidenen Fall - nicht um eine garantie - oder strafähnliche Sanktion, sondern nach ihrer Formulierung eindeutig um eine Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen.
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