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   OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 1 U 9/17   

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https://dejure.org/2017,63661
OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 1 U 9/17 (https://dejure.org/2017,63661)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.11.2017 - 1 U 9/17 (https://dejure.org/2017,63661)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. November 2017 - 1 U 9/17 (https://dejure.org/2017,63661)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 247 § 6 EGBGB, § 355 BGB
    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: hervorgehobene Darstellung der Widerrufsinformationen)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: hervorgehobene Darstellung der Widerrufsinformationen)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 247 § 6 ; BGB § 355

  • rechtsportal.de

    EGBGB Art. 247 § 6 ; BGB § 355
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Frankfurt/Main, 09.12.2016 - 2 O 68/16
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 1 U 9/17
    Die Berufung der Kläger gegen das am 9.12.2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (2-02 O 68/16) wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9.12.2016 (2-02 O 68/16) aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen.

  • OLG Frankfurt, 03.07.2017 - 23 U 172/16

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (Abkastung innerhalb

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 1 U 9/17
    Dem steht auch nicht entgegen, dass im Vertragsschreiben der Beklagten unmittelbar über der Widerrufsinformation eine Information zur Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA in einer etwas fetter gedruckten Schrifttype abgedruckt ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 3.7.2017 - 23 U 172/16).

    Bei - wie hier - unbefristet geschlossenen Verträgen genügt der Hinweis auf die unbestimmte Laufzeit (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 3.7.2017 - 23 U 172/16).

  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 549/14

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 1 U 9/17
    Eine Information kann danach ohne Weiteres auch dann "klar und verständlich" sein, wenn sie nicht grafisch hervorgehoben wird (BGH, Urt. v. 23.2.2016 - XI ZR 101/15; Urt. v. 23.2.2016 - XI ZR 549/14).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 98/13

    Wettbewerbsrechtliche Überprüfung eines "Baukastenformulars" für einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 1 U 9/17
    Denn der Gesetzeszweck des Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 EGBGB erfordert es nicht, dass eine Hervorhebung der Widerrufsbelehrung in einer Form geschieht, die sich in dem Vertragsentwurf in gleicher Weise in Bezug auf keine andere zu gebende Belehrung oder Information findet (OLG Stuttgart, Urt. v. 24.4.2014 - 2 U 98/13, RN 72).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 1 U 9/17
    Dies ergibt sich - anders als in der durch die Kläger herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 10.3.2009 (XI ZR 33/08), die die Gestaltung einer gänzlich anders formulierten Widerrufsbelehrung zum Gegenstand hatte - bereits aus der Verwendung der Musterwiderrufsinformation durch die Beklagte.
  • OLG Schleswig, 21.08.1997 - 2 U 38/96

    Beginn der Widerrufsfrist nach § 7 VerbrKrG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 1 U 9/17
    Soweit die Kläger unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Schleswig vom 21.8.1997 (2 U 38/96) geltend machen, die Widerrufsfrist habe mangels Erhalt ihrer eigenen Vertragserklärung nicht begonnen, betrifft die Entscheidung einen andere rechtliche Ausgangslage.
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