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   OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 52/07   

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https://dejure.org/2010,1696
OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 52/07 (https://dejure.org/2010,1696)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.12.2010 - 11 U 52/07 (https://dejure.org/2010,1696)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 11 U 52/07 (https://dejure.org/2010,1696)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Noch ein wenig "Sommer unseres Lebens" - Zur Störerhaftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über einen unzureichend gesicherten WLAN-Internetanschluss und zum Streitwert eines entsprechenden Unterlassungsantrags.

  • filesharing-rechtsanwalt.de

    §§ 19a; 97 UrhG
    Streitwert für den Upload einer Musikdatei beträgt 2.500,00 EUR

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Telemedicus

    Störerhaftung bei unzureichend gesichertem WLAN

  • Telemedicus

    Störerhaftung bei unzureichend gesichertem WLAN

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert eines Antrags auf Unterlassung des Betriebs eines ungesicherten WLAN-Anschlusses

  • czarnetzki.eu PDF

    Störerhaftung und Darlegungslast des Internetanschlussinhabers

  • info-it-recht.de

    Störerhaftung eines Anschlussinhabers über ein unzureichend gesichertes WLAN; Urheberrecht; Streitwertreduzierung auf 2.500,00 EUR

  • aufrecht.de

    Zur Höhe der erstattungsfähigen Abmahnkosten beim Filesharing

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert eines Antrags auf Unterlassung des Betriebs eines ungesicherten WLAN-Anschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    2.500,00 EUR Streitwert für den Upload einer Musikdatei in einem Filesharing-Netzwerk

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Wieder einmal die Sache mit den 100 Euro

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Nochmals zur Haftung für privates W-LAN

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Störerhaftung auch im Urlaub

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Filesharing und der Streitwert bei einer Störerhaftung wegen eines ungesicherten WLAN-Anschlusses

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Festsetzung des Gebührenstreitwertes bei illegalem Upload einer Musikdatei

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Streitwert für Unterlassung rechtswidriger Übernahme in P2P-Tauschbörse 2500,- EUR

  • wbs-law.de (Kurzinformation)

    Neue Entscheidung zur WLAN-Haftung des Betreibers eines Internetanschlusses

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Drastische Streitwertreduzierung - statt 10.000 Euro nur 2.500 Euro, "Filesharing"-Urteil

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei Störerhaftung wegen ungesicherten WLAN-Anschlusses 2500

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Streitwertreduzierung - statt 10.000 Euro nur 2.500 Euro, "Filesharing"-Urteil zu der Störerhaftung privater W-Lan-Anschlussinhaber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung und die Zahlungsfolgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Streitwert für Abmahnkosten für Musiktitel in Tauschbörse nur 2500 EUR

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage auf Unterlassung: Streitwert von 2.500 € bei illegalem Upload einer Musikdatei - Von Klägerin angegebener Streitwert von 10.000 € zu hoch

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Drastische Streitwertreduzierung - statt 10.000 Euro nur 2.500 Euro, "Filesharing"-Urteil zu der Störerhaftung privater W-Lan-Anschlussinhaber

Besprechungen u.ä. (8)

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsanmerkung)

    Was vom Sommer unseres Lebens übrig blieb

  • retosphere.de (Entscheidungsanmerkung)
  • hb-law.de (Kurzanmerkung)

    "Sommer unseres Lebens" oder laues Lüftchen?

  • abmahnung-medienrecht.de (Kurzanmerkung)

    Streitwert für Unterlassungsanspruch: 2.500,00 EUR

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung)

    Streitwerte in Filesharing drastisch reduziert

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    WLAN-Haftung des Betreibers eines Internetanschlusses

  • conlegi.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Muß Frankfurt Karlsruhe korrigieren?

  • neubauerlaw.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    "Sommer unseres Lebens” ist noch nicht vorbei…

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 420
  • MIR 2011, Dok. 012
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 05.10.2007 - 3 O 19/07

    Gewichtige Änderung in Sachen BGH und Störerhaftung (Update)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2010 - 11 U 52/07
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 5.10.2007 (Az.: 2/3 O 19/07), soweit die Klage nicht bereits durch Urteil des Senats vom 1.7.2008 rechtskräftig abgewiesen ist, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Hamm, 04.11.2013 - 22 W 60/13

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf

    Der Senat hält vielmehr in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Frankfurt (Urt. v. 21.12.2010, 11 U 52/07, juris, MMR 2011, 420) und OLG Düsseldorf (Beschl. v. 04.02.2013, I-20 W 68/12, juris, CR 2013, 538) in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, die Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharing über Internettauschbörsen betreffen, für das Unterlassungsbegehren einen Streitwert von 2.000,00 EUR - ggfls.
  • LG Bielefeld, 06.02.2015 - 20 S 65/14

    Filesharing: 3-jährige Verjährung

    Nach dem Beschluss des OLG Hamm vom 04. November 2013 - 22 W 60/13 - (zitiert nach juris) ist in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Frankfurt (Urt. v. 21.12.2010, 11 U 52/07, MMR 2011, 420) und OLG Düsseldorf (Beschl. v. 04.02.2013, 20 W 68/12, CR 2013, 538) - jedenfalls in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - für das Unterlassungsbegehren im Bereich des Filesharing über Internettauschbörsen vielmehr ein Streitwert von 2.000,00 EUR - ggfls.
  • LG Bochum, 18.03.2016 - 5 S 165/15

    Ansprüche wegen Filesharings

    Dieser Betrag wird in entsprechender bzw. ähnlicher Höhe auch von obergerichtlicher Rechtsprechung hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen herangezogen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, 22 W 60/13: 2.000,00 Euro, ggf. je geschütztem Musik- oder Filmwerk; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010, 11 U 52/07: 2.500,00 Euro für die Tonträgerproduktion T des Künstlers I; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, 20 W 68/11: 2.500,00 Euro für Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen).
  • LG Bochum, 29.04.2016 - 5 S 14/16

    Zahlung von Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung i.R.v. Nutzungsrechten

    Dieser Betrag wird in entsprechender bzw. ähnlicher Höhe auch von obergerichtlicher Rechtsprechung hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen herangezogen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, 22 W 60/13: 2.000,00 EUR, ggf. je geschütztem Musik- oder Filmwerk; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010, 11 U 52/07: 2.500,00 EUR für die Tonträgerproduktion T des Künstlers I; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, 20 W 68/11: 2.500,00 EUR für Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen).
  • LG Bochum, 05.02.2016 - 5 S 134/15
    Dieser Betrag fügt sich der Höhe nach auch in die obergerichtliche Rechtsprechung hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen ein (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, 22 W 60/13: 2.000,00 EUR, ggf. je geschütztem Musik- oder Filmwerk; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.12.2010, 11 U 52/07: 2.500,00 EUR für die Tonträgerproduktion X des Künstlers T1; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, 20 W 68/11: 2.500,00 EUR für Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharings über Internettauschbörsen).
  • OLG Hamm, 26.03.2013 - 22 W 42/13

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung von Schutzrechtsverletzungen

    Der Senat hält vielmehr in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Frankfurt (Urt. v. 21.12.2010, 11 U 52/07, juris, MMR 2011, 420) und OLG Düsseldorf (Beschluss v. 04.02.2013, I-20 W 68/12, juris, CR 2013, 538) in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, die Urheberrechtsverletzungen im Bereich des Filesharing über Internettauschbörsen betreffen, für das Unterlassungsbegehren.
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