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   OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02   

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https://dejure.org/2003,2393
OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02 (https://dejure.org/2003,2393)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2003 - 21 U 7/02 (https://dejure.org/2003,2393)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 21 U 7/02 (https://dejure.org/2003,2393)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 94 Alt 2 InsO, § 96 Abs 1 Nr 2 InsO, § 96 Abs 1 Nr 3 InsO, § 389 BGB, § 3 AGBG
    Verbundene Unternehmen: Wirksamkeit einer Konzernverrechnungsklausel im kaufmännischen Verkehr und einer nach Insolvenzeröffnung erklärten Aufrechnung auf deren Grundlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbarte Konzernverrechnungsklausel im kaufmännischen Verkehr; Vorliegen einer überraschenden Klausel; Unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders; Einbindung des in Bezug genommenen Unternehmens in die ...

  • Judicialis

    InsO § 94; ; InsO § 96 I; ; AGBG § 3; ; AGBG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 94; InsO § 96 Abs. 1; AGBG § 3; AGBG § 9
    Zulässigkeit einer Konzernverrechnungsklausel im kaufmännischen Verkehr - Insolvenzrechtliche Beständigkeit einer Konzernverrechnungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1512 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 54
  • ZIP 2003, 1408
  • NZI 2003, 436
  • NZI 2004, 640 (Ls.)
  • NZG 2003, 831
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.06.1981 - VIII ZR 171/80

    Konkursaufrechnung aufgrund einer Konzernverrechnungsklausel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02
    Eine Konzernverrechnungsklausel begründet eine solche zusätzliche, dem Vertrag nicht mehr immanente Sicherheit dagegen nicht, sondern erspart wie dargelegt lediglich die Vereinbarung einer Abtretung der Forderung des Dritten (für die Wirksamkeit einer Konzernverrechnungsklausel im Ergebnis Lindacher, a.a.O., Rdnr. 76; Joussen, a.a.O., S. 280 f.; für die Unwirksamkeit Ulmer, in: Ulmer/Brandtner/Hensen, AGBG, 9. Aufl. 2001, § 3, Rdnr. 35; von Westphalen, ZIP 1984, 529, 537; Wienberg, in: Hess/Weis/Wienberg, InsO, 2. Aufl. 2000, § 94, Rdnrn. 28 ff., unter Berufung auf § 455 Abs. 2 BGB; ebenso mit sehr knapper Begründung Sinz, in: Kölner Schrift zur InsO, 2. Aufl. 2000, S. 637 f.; ähnlich Landfermann, ebenda, S. 181; unentschieden nach der alten Rechtslage BGH, ZIP 1981, 880 f.).

    Nach der früheren Rechtslage war die Annahme eines Verstoßes wegen Unvereinbarkeit mit zwingendem Recht, nämlich § 55 S. 1 Nrn. 2, 3 KO bzw. § 96 Abs. 1 Nrn. 2, 3 InsO einhellige Meinung (vgl. BGH, ZIP 1981, 880 f.; vgl. Smid, InsO, 2. Aufl. 2001, § 94, Rdnr. 7; § 96, Rdnr. 9; Brandes, MK zur InsO, 2001, § 94, Rdnr. 39 m.w.N.).

  • BGH, 06.06.1979 - VIII ZR 255/78

    Auskunftsanspruch des Konkursverwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02
    Vielmehr kann Auskunft grundsätzlich nur dann verlangt werden, wenn ein Leistungsanspruch dem Grunde nach feststeht, aber der Anspruchsinhalt offen ist (vgl. BGH, NJW 1979, 1832 m.w.N.).
  • OLG Köln, 28.04.1995 - 25 U 17/94

    Unwirksame Aufrechnung nach Konkurseröffnung - Konkurs, Aufrechnung,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02
    Dies erscheint zwar nicht zwingend, da trotz der Anerkennung von Aufrechnungsvereinbarungen in § 94 InsO die Erklärung der Aufrechnung mit der Forderung eines Dritten weiterhin so gewertet werden kann, als habe der Aufrechnende die fremde Forderung erst mit der Erklärung der Aufrechnung und somit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben (§ 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO; so Kroth, in: Braun, InsO, 2002, § 94, Rdnr. 24 unter Berufung auf die Entscheidungen des BGH, ZIP 1996, 552 und OLG Köln, ZIP 1995, 850 f., die eine nach der alten Rechtslage zu beurteilende Fallgestaltung zum Gegenstand haben).
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 147/95

    Aufrechnung - Konkurs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02
    Dies erscheint zwar nicht zwingend, da trotz der Anerkennung von Aufrechnungsvereinbarungen in § 94 InsO die Erklärung der Aufrechnung mit der Forderung eines Dritten weiterhin so gewertet werden kann, als habe der Aufrechnende die fremde Forderung erst mit der Erklärung der Aufrechnung und somit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben (§ 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO; so Kroth, in: Braun, InsO, 2002, § 94, Rdnr. 24 unter Berufung auf die Entscheidungen des BGH, ZIP 1996, 552 und OLG Köln, ZIP 1995, 850 f., die eine nach der alten Rechtslage zu beurteilende Fallgestaltung zum Gegenstand haben).
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

    Aus § 94 InsO wird nunmehr auch deren unter dem früheren Recht umstrittene, für bestimmte Konstellationen vom Bundesgerichtshof in analoger Anwendung des § 55 KO (jetzt: § 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO) verneinte (vgl BGH Urteile vom 3. Juni 1981 - VIII ZR 171/80 - BGHZ 81, 15 und vom 6. Dezember 1990 - IX ZR 44/90 - NJW 1991, 1060) grundsätzliche Wirksamkeit für den Insolvenzfall abgeleitet (vgl OLG Frankfurt Urteil vom 22. Januar 2003 - 21 U 7/02 - ZIP 2003, 1408 ff; vgl auch Brandes aaO, § 94 RdNr 38; Häsemeyer aaO S 659 RdNr 41; Uhlenbruck, aaO, § 94 RdNr 20; Heinrichs in Palandt, Kommentar zum BGB, 63. Aufl 2004, § 387 RdNr 22; unentschieden Gottwald aaO, RdNr 28).
  • OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03

    Insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung bei Konzernverrechnungsklausel

    den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Revision gegen das Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 22. Januar 2003 - 21 U 7/02 - ruhen zu lassen.
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 10/03

    "CITROEN"; Zeitlich maßgebliches Recht für die EG-kartellrechtliche Wirksamkeit

    Unerheblich ist für die Inhaltskontrolle schließlich, ob in der Insolvenz wirksam mit Forderungen eines konzernangehörigen Drittunternehmens aufgerechnet werden kann (so zutreffend OLG Frankfurt ZIP 2003, 1408, 1410).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03

    Aufrechnung mit Gegenforderungen konzernangehöriger Gläubiger in der Insolvenz

    Für den Insolvenzfall ist jedoch aus der von § 53 KO abweichenden Fassung des § 94 InsO nicht zu entnehmen, daß Konzernverrechnungsklauseln, die das Gegenseitigkeitserfordernis entfallen lassen, nunmehr insolvenzfest sind (Rendels/Tetzlaff EWiR 2003, 773, 774; Rendels ZIP 2003, 1583, 1586 f; Adam WM 1998, 801, 803 f; Obermüller, Insolvenzrecht in der Bankpraxis 6. Aufl. Rn. 6.146; Braun/Kroth, InsO § 94 Rn. 24; M. Wolf, in: Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz 4. Aufl. § 11 Nr. 3 Rn. 15; vgl. auch OLG Köln ZIP 1995, 850, 852; Erman/H.P. Westermann, BGB 11. Aufl. § 388 Rn. 24).
  • LG Köln, 04.11.2003 - 22 O 118/03

    Anforderungen an die Substantiierung eines Kaufpreiszahlungsanspruchs für

    anderes Unternehmen im Konzern herbeigeführt werden kann, findet keine unangemessene Benachteiligung des Schuldners statt (OLG Frankfurt, ZIP 2003, 1408, 1409).

    Es sind keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß der Gesetzgeber den Fall der Konzernverrechnungsklausel von dieser Neuregelung ausnehmen wollte (OLG Frankfurt ZIP 2003, 1408 ff.; s.a. Adam, Die Aufrechnung im Rahmen der Insolvenzordnung, WM 1998, 801).

  • OLG Köln, 19.04.2004 - 2 U 187/03

    Stillschweigende Kontokorrentvereinbarung bei Warenlieferung an selbständige

    Schließlich bedarf es für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits weder einer abschließende Klärung der Frage der Insolvenzbeständigkeit der in Ziffer 7. der Kauf-, Zahlungs- und Lieferbedingungen enthaltenen Konzernverrechnungsklausel (vgl. hierzu allgemein OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 54 mit Anm. Rendels/Tetzlaff, EWiR 2003, 773; Adam, WM 1998, 801 [803 f.]; Hamacher, BauR 2003, 21), noch der Klärung der Problematik, wie sich die Anmeldung einer Forderung zur Tabelle auf die Möglichkeit einer späteren Aufrechnung auswirkt.
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