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   OLG Frankfurt, 22.01.2008 - 6 W 10/08   

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https://dejure.org/2008,82767
OLG Frankfurt, 22.01.2008 - 6 W 10/08 (https://dejure.org/2008,82767)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2008 - 6 W 10/08 (https://dejure.org/2008,82767)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 6 W 10/08 (https://dejure.org/2008,82767)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Haftung des Access-Providers - Der Access-Provider ist für rechtswidrige Inhalte auf Webseiten zu denen er seinen Kunden über denbereitgestellten Internetanschluss den Zugang vermittelt, - auch nach den Grundsätzen der wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht ...

  • openjur.de

    §§ 4, 3, 2 UWG

  • Justiz Hessen

    § 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG
    Access-Provider: Verantwortlichkeit für den Inhalt der zugänglich gemachten Webseiten

  • Telemedicus

    Verantwortlichkeit des Providers für rechtswidrige Webseiten

  • Telemedicus

    Verantwortlichkeit des Providers für rechtswidrige Webseiten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Access-Provider ist nicht für Inhalte von Webseiten verantwortlich zu denen er nur den Zugang vermittelt - Keine Google-Sperrung

  • JurPC

    UWG §§ 2, 3, 4
    Verantwortlichkeit des Access-Providers

  • aufrecht.de

    Keine Verantwortlichkeit des Access-Providers für fremde Inhalte

  • aufrecht.de

    Keine Verantwortlichkeit des Access-Providers für fremde Inhalte

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internet-Provider haftet nicht für wettbewerbswidrigen Inhalt von Webseiten

  • kanzlei.biz

    Keine grundsätzliche Haftung eines Access-Providers

  • webhosting-und-recht.de

    Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2, 3, 4 Nr. 11 UWG

  • Judicialis

    UWG § 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 2 § 3 § 4
    Zur wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht von Access-Providern

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Access-Providers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Access-Provider ist "bloßer Vermittler" und für den Inhalt der Webseiten im Internet, zu denen er seinen Kunden den Zugang vermittelt nicht verantwortlich.

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Pressemitteilung)

    Auktionsplattformen - eBay-Fälle - Internetservice-Provider - Providerhaftung

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fehlende Störerhaftung des reinen Access-Providers für die Verbreitung von Pornografie durch Dritte

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Access-Providers für fremde Inhalte

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Keine Verantwortlichkeit des Access-Providers

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Keine Verantwortlichkeit von Access-Provider für Inhalte von Webseiten im Internet

  • heise.de (Pressebericht, 23.01.2008)

    Provider nicht für Netzinhalte verantwortlich

  • heise.de (Pressebericht, 23.01.2008)

    Provider nicht für Netzinhalte verantwortlich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des Vermittlers eines Zugangs zum Internet (Access-Provider) für den Inhalt der vermittelten Webseiten; Wettbewerbsrechtliche Haftung eines Access-Providers nach den Grundsätzen über die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht wegen ...

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Internet-Providers bei Zugang zu rechtswidrigen Inhalten

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Haftung für Internetanschlüsse und Internetinhalte

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Keine Verantwortlichkeit des Access-Providers für den Inhalt der Webseiten im Internet, zu denen er seinen Kunden den Zugang vermittelt

  • beck.de (Kurzinformation)

    Verantwortlichkeit des Access-Providers

  • beck.de (Leitsatz)

    Verantwortlichkeit des Access-Providers

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten

  • dr-bahr.com (Auszüge)

    Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Access-Provider nicht für Inhalt der Webseiten verantwortlich

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 93
  • MMR 2008, 166
  • MIR 2008, Dok. 027
  • K&R 2008, 185
  • ZUM 2008, 230
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2008 - 6 W 10/08
    Eine Haftung der Antragsgegnerin kommt daher allenfalls nach den vom Bundesgerichtshof (WRP 07, 1173 - Jugendgefährdende Schriften bei eBay) entwickelten Grundsätzen über die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht in Betracht.
  • OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 192/11

    Access-Provider nicht zu Netzsperren verpflichtet

    Eine Auslegung des deutschen Rechts, die zu einer generellen Freistellung der Zugangsvermittler von Ansprüchen wegen Rechtsverletzungen im Internet führt (so OLG Frankfurt, MMR 2008, 166, 167 mit zust. Anm. Spindler, MMR 2008, 167, 168; im Ergebnis auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2014, 140 - 3dl.am), ist damit nicht mehr möglich.

    Andernfalls wäre der Eingriff des Anbieters in die Informationsfreiheit dieser Nutzer gemessen am verfolgten Ziel nicht gerechtfertigt (EuGH, GRUR 2014, 468 Tz. 56 - kino.to; vgl. in diesem Sinn auch OLG Frankfurt, MMR 2008, 166, 167 m. Anm. Spindler, MMR 2008, 167, 169; OLG Hamburg, GRUR-RR 2014, 140, 145 - 3dl.am; Gesmann-Nuissl/Wünsche, GRUR Int. 2012, 225, 228 f.; Hoeren/Neubauer, WRP 2012, 508, 514).

  • LG Köln, 31.08.2011 - 28 O 362/10

    ISP haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass damit auch die erforderlichen Maßnahmen wie DNS- und IP-Sperren, die mit einem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis verbunden sind, von vornherein umfasst sind, und die Vorschriften der §§ 97 UrhG, 1004 BGB hierfür eine hinreichend bestimmte Grundlage sein könnten (i. E. ebenso LG Hamburg MMR 2010, 488, 489; OLG Hamburg, Urt. v. 22.12.2010, 5 U 36/09; Spindler MMR 2008, 166, 169 Anm. zu OLG Frankfurt MMR 2008, 166).
  • OLG Hamburg, 02.07.2008 - 5 U 73/07

    Verantwortlichkeit von Rapidshare für Rechtsverletzungen Dritter

    Das OLG Frankfurt hat kürzlich die Verantwortlichkeit eines (reinen) Access-Providers für den Inhalt von Websites im Internet abgelehnt, zu denen er seinen Kunden Zugang vermittelt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.08, 6 W 10/08).
  • LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08

    Keine Pflicht zur DNS-Sperre bei Filesharing

    Ihr passiv neutraler automatischer Beitrag ist nicht vergleichbar mit dem eines Plattformbetreibers, wie er den BGH-Entscheidungen zu den Internetauktionshäusern zugrunde lag (so auch OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2008, 93, 94 - Access-Provider, dort zu wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen), und dem eines Forenbetreibers.
  • OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung für die Platzierung einer Werbung auf der

    So könne ein Access-Provider, der bloß den Zugang zum Internet vermittelt, nicht aus wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflicht in die Haftung genommen werden, wenn von ihm für Dritte ins Internet zugänglich gemachte Beiträge verbotene pornographische Inhalte ohne Minderjährigenschutzsperre enthalten, da er nicht im eigenen Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle für Wettbewerbsverstöße insoweit eröffnet habe (OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 93 [juris Tz. 11], ergänzend Zumutbarkeit der Verhinderung der weiteren Verbreitung verneint [juris Tz. 12]; zust. Ullmann a.a.O. § 3, 25; Köhler in Köhler/Bornkamm a.a.O. § 8, 2.29; Spindler MMR 2008, 167; Ohly in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl. [2010], § 8, 136; vgl. auch Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. [2010], nach § 15, 222).
  • LG Frankfurt/Main, 08.02.2008 - 12 O 171/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Verantwortlichkeit eines Access-Zugangsproviders

    Das OLG Frankfurt am Main ist im Beschluss vom 22.1.2008 - 6 W 10/08 - von einem "untergeordneten Beitrag" der Antragsgegnerin zu 1 ausgegangen, was begrifflich die Annahme einer Gehilfenstellung der Antragsgegnerin zu 1 ausschließt.
  • LG München I, 14.05.2009 - 7 O 5535/09

    Urheberrechtsverletzungen im Internet: Verpflichtung des Access-Providers zur

    Unabhängig davon, dass die zur Stützung dieser Argumentation herangezogene Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit von Hostprovidern (insbesondere das Urteil des OLG Hamburg zu dem Dienst "Rapidshare" ZUM-RD 2008, 527 ff) auf die Verantwortlichkeit von reinen Zugangsvermittlern nicht ohne weiteres übertragbar ist (vgl. zum Wettbewerbsrecht OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 93), vermag das Gericht in dem ständig zunehmenden Angebot von Flatrate-Tarifen und der damit unterbleibenden Erhebung entsprechender Abrechnungsdaten nicht zu beurteilen, inwiefern hierdurch eine relevante Gefahrerhöhung für die Verletzung von Immaterialgüterrechten gesehen werden kann.
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