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   OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 19 W 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4633
OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 19 W 2/14 (https://dejure.org/2014,4633)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2014 - 19 W 2/14 (https://dejure.org/2014,4633)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 19 W 2/14 (https://dejure.org/2014,4633)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 GVG, § 51 Abs 1 SGG
    Rechtsnatur einer vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Forderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg für die Feststellung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Insolvenztabelle nach Rückgewähr geleisteter Zahlungen auf Grund Insolvenzanfechtung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Sozialrechtsweg für Klage des Insolvenzverwalters gegen persönlich haftenden Gesellschafter auf Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 13; InsO § 93; SGG § 51 Abs. 1
    Rechtsweg für die Feststellung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Insolvenztabelle nach Rückgewähr geleisteter Zahlungen auf Grund Insolvenzanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Rechtsweg zu dem Zivilgerichten kann auch unzulässig sein, wenn Insolvenzverwalter Forderung gem. § 93 InsO geltend macht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1196
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 193/05

    Geltendmachung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 19 W 2/14
    Denn die Gesellschaftsgläubiger - hier die X - bleiben materiell-rechtlich Anspruchsinhaber; der Insolvenzverwalter wird lediglich in treuhänderischer Einziehungsbefugnis als gesetzlicher Prozessstandschafter der einzelnen Gläubiger tätig, so dass der in Anspruch genommene Gesellschafter durch Zahlung an den Insolvenzverwalter konkrete Gläubigerforderungen zum Erlöschen bringt (BGH, Beschl. v. 09.10.2006, II ZR 193/05, Rn. 9 m.w.N., juris).
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 19 W 2/14
    Für die Bestimmung des Rechtsweges ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 29.10.1987, BGHZ 102, 280, 283).
  • BGH, 06.12.2012 - IX ZB 89/12

    Verfahrensrecht - Zivilrechtlicher Rechtsweg für Anfechtungsrechtsstreit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 19 W 2/14
    Entgegen der Auffassung des Klägers handelt es sich insoweit nicht um einen insolvenzrechtlichen Anfechtungsrechtsstreit, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als bürgerlich-rechtlicher Rechtsstreit gemäß § 13 GVG vor die ordentlichen Gerichte gehört (BGH, Beschl. v. 24.03.2011, XI ZB 36/09, Rn. 5; Beschl. v. 06.12.2012, IX ZB 89/12, Rn. 6 m.w.N., jeweils juris).
  • OLG München, 27.03.2018 - 7 W 282/18

    Sofortige Beschwerde von Beklagten- Gewerbesteuerforderung des Finanzamt H

    Denn die ausschließlich zu § 93 InsO entwickelte Rechtsprechung zur Rechtswegzuständigkeit bei Geltendmachung einer § 33 FGO unterfallenden Forderung gegen einen persönlich haftenden Gesellschafter durch den Insolvenzverwalter (vgl. BFH, Beschluss vom 09.04.2014, Az. III S 4/14, Rdnrn. 6 und 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.2014, Az. 19 W 2/14, Rdnr. 3), ist nicht auf Haftungsfälle nach §§ 171 Abs. 2, 172 Abs. 4 S. 2 HGB übertragbar.

    Die Beschlüsse des BFH (Beschluss vom 09.04.2014, Az. III S 4/14) und des OLG Frankfurt (Beschluss vom 22.01.2014, Az. 19 W 2/14) beziehen sich nicht auf die hier streitgegenständliche Inanspruchnahme eines Kommanditisten nach §§ 171 Abs. 2, 172 Abs. 4 S. 2 HGB).

  • BFH, 09.04.2014 - III S 4/14

    Bestimmung des örtlichen zuständigen FG nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 FGO

    Die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ändert sich daher nicht, wenn der Insolvenzverwalter ihn als gesetzlicher Prozessstandschafter für das Finanzamt gegen den persönlich haftenden Gesellschafter geltend macht (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2014  19 W 2/14, juris).
  • LG Schweinfurt, 19.12.2017 - 24 O 107/17

    Insolvenzverwalter, Rückzahlung, Ausschüttung, Schiffsfond, Forderungsanmeldung

    Dabei kann dahinstehen, ob die angemeldete Forderung des Finanzamtes aus Gewerbesteuer als solche nicht bürgerlichrechtlicher Natur ist (vgl. BFH, Beschluss vom 09.04.2014, Az. Ill S 4/14, BeckRS 2014, 95017; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.2014, Az. 19 W 2/14, juris; VG Arnsberg, Urteil vom 01.12.2016, Az. 5 K 4079/14, BeckRS 2016, 111780).
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