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   OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 2 Ausl A 104/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5292
OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 2 Ausl A 104/13 (https://dejure.org/2014,5292)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2014 - 2 Ausl A 104/13 (https://dejure.org/2014,5292)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 2 Ausl A 104/13 (https://dejure.org/2014,5292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 298 StGB, Art 1 Abs 2 AuslV D-USA, Art 15 AuslV D-USA, Art 17 AuslAbk EU-USA, Art 22 AuslAbk EU-USA
    Auslieferungsverkehr mit den USA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslieferungsverkehr mit den USA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kartellblog.de (Kurzinformation)

    Auslieferung eines nicht-deutschen Kartellbeteiligten

  • luther-services.com PDF (Kurzinformation)

    Deutschland liefert inhaftierten Kartellverbrecher an die USA aus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auslieferung von EU-Bürgern in die USA zum Zwecke der Strafverfolgung: Deutschenprivileg gemäß Art. 16 Abs. 2 GG verstößt nicht gegen Diskriminierungsverbot des Art. 18 AEUV - Regelungen zur strafrechtlichen Auslieferung unterliegen dem Schutz der nationalen Identität ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Dürfen Unionsbürger an die USA ausgeliefert werden?

  • dentons.com (Entscheidungsbesprechung)

    Erstmalige Auslieferung eines EU-Bürgers aus Deutschland an die USA wegen Kartellverstößen trotz dort drohender mehrjähriger Haftstrafen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 288
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 31.03.1977 - 4 ARs 8/77

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung einer Haftstrafe - Auslieferung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 2 AuslA 104/13
    Zumindest aber können bei der Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit nicht die gleichen strengen Maßstäbe angelegt werden wie im Revisionsverfahren bei der Überprüfung des Urteils auf die Sachrüge hin (vgl. BGHSt 27, 168, 173).

    Aus dem Erfordernis der beiderseitigen Strafbarkeit folgt nicht der Anspruch des Verfolgten auf Versagung der Auslieferung, wenn die Auslieferungsunterlagen nicht alle tatbestandsmäßigen Voraussetzungen darlegen, die für eine Verurteilung nach deutschem Recht erforderlich sind (vgl. BGHSt 27, 168, 174).

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 AK 35/06

    Auslieferung: Berücksichtigung der Strafhöhe und der Nichtanrechnung erlittener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 2 AuslA 104/13
    Ein Verfolgter darf zur Strafvollstreckung daher nicht ausgeliefert werden, wenn die in dem ersuchenden Staat gegen ihn verhängte Strafe als unerträglich hart und als unter jedem Gesichtspunkt unangemessen erscheint (BVerfGE 75, 1 ff.; OLG Karlsruhe StV 2007, 146-147 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08

    Auslieferung in die USA zum Zweck der Strafverfolgung; Willkürverbot;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 2 AuslA 104/13
    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits zu Art. 12 Abs. 1 EGV entschieden hat, handelt es sich bei dem Auslieferungsverkehr mit Drittstaaten schon um keine Materie, die dem sachlichen Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts und den damit einhergehenden Diskriminierungsverboten unterfällt (Beschl. v. 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08, BVerfGK 14, 113).
  • OLG München, 07.12.2012 - 14 AuslA 1156/12
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 2 AuslA 104/13
    Auslieferung ist Unterstützung fremder Strafverfolgung, nicht eigene Strafverfolgung und deshalb als solche durch das Verbot mehrfacher Strafverfolgung nicht untersagt (vgl. OLG München, StV 2013, 313-314).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 2 AuslA 104/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Privilegierung der eigenen Staatsangehörigen im strafrechtlichen Auslieferungsverkehr mit Drittstaaten, nicht zuletzt Ausfluss des Rechts der Mitgliedsstaaten ihre auch vom Unionsrecht geschützte nationale Identität bewahren zu können, so dass der Anwendungsbereich des europäischen Diskriminierungsverbots in diesem Bereich eine spezifische Begrenzung erfährt (vgl. zum Ganzen BVerfG, NJW 2005, 2289, 2291).
  • OLG Stuttgart, 06.11.1986 - 3 Ausl 60/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 2 AuslA 104/13
    Derzeit ist nicht zu besorgen, dass der Verfolgte wegen schwerer gesundheitlicher Schäden haft- und transportunfähig wäre, ständiger ärztlicher Behandlung und Kontrolle bedürfte und die zwangsweise Durchführung der Auslieferung mit Lebensgefahr für ihn verbunden wäre (dazu OLG Stuttgart, NStZ 1997, 80 [richtig: NStZ 1987, 80 - d. Red.] ).
  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 2 AuslA 104/13
    Dass diese Rechtsprechung vor dem Hintergrund des am 01.12.2009 in Kraft getretenen Vertrags von Lissabon, der Verankerung des Diskriminierungsverbots in Art. 21 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta und der Übernahme der Diskriminierungsverbote in den AEUV durch das Bundesverfassungsgericht und/oder den europäische Gerichtshof eine Veränderung erfährt, ist bisher nicht zu erkennen und ergibt sich auch nicht aus dem angeführten Urteil des EuGH vom 26.02.2013 (C-617/10), das für die vorliegende Sache erkennbar keine übertragbaren Rechtsausführungen enthält.
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 2 AuslA 104/13
    Diese Auffassung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, NJW 2004, 145 [richtig: NJW 2004, 141, 145 - d. Red.] ).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2014 - 2 AuslA 104/13
    Ein Verfolgter darf zur Strafvollstreckung daher nicht ausgeliefert werden, wenn die in dem ersuchenden Staat gegen ihn verhängte Strafe als unerträglich hart und als unter jedem Gesichtspunkt unangemessen erscheint (BVerfGE 75, 1 ff.; OLG Karlsruhe StV 2007, 146-147 m.w.N.).
  • LG Berlin, 18.03.2016 - 28 O 111/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Ausweitung des nationalen

    Am 16. August 2013 ordnete das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Fortdauer der vorläufigen Auslieferungshaft als förmliche Auslieferungshaft an und erklärte durch Beschluss vom 22. Januar 2014 (NStZ-RR 2014, 288) die Auslieferung des Klägers für zulässig.

    Dass Art. 16 Abs. 2 GG zum nationalen, verfassungsrechtlichen Besitzstand gehöre, sei auch der Regelung des Art. 17 Abs. 2 des Auslieferungsabkommens zwischen der Europäischen Union und den USA vom 6.6.2003 zu entnehmen (OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.1.2014 - 2 Ausl A 104/13 - Rnr. 24-27, NJW 2014, 1945).

    Insbesondere  stellt sich die Frage, ob der Anwendungsbereich des europarechtlichen Diskriminierungsverbots aus Art. 18 Abs. 1 AEUV im Bereich des strafrechtlichen Auslieferungsverkehrs mit Drittstaaten eine spezifische Begrenzung erfährt, weil die Privilegierung eigener Staatsangehöriger durch deren Nichtauslieferung an Drittstaaten Ausfluss des Rechts der Mitgliedstaaten sein könnte, ihre auch vom Unionsrecht geschützte nationale Identität zu bewahren (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.1.2014 - 2 Ausl A 104/13 - Rnr. 26).

    Denn das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 22. Januar 2014 (OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.1.2014 - 2 Ausl A 104/13 - Rnr. 24-27) sowie das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 17. Februar 2014 (BVerfG, Beschl. v. 17.2.2014 - 2 BvQ 4/14 - Rnr. 22) haben vor der Entscheidung des Bundesministeriums der Justiz über die Bewilligung der Auslieferung des Klägers an die USA am 20. März 2014 geurteilt, dass der sachliche Anwendungsbereich des Unionsrechts beim Auslieferungsverkehr mit Drittstaaten nicht eröffnet und das Diskriminierungsverbot aus Art. 18 Abs. 1 AEUV daher nicht zu berücksichtigen sei.

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