Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.02.1999 - 28 U 7/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Vaterschaftsanfechtung - 2-Jahresfrist - Umstände der Vaterschaft
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.07.1973 - IV ZR 36/72
Ehelichkeitsanfechtung; Frist
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.1999 - 28 U 7/98
Dabei muß es sich um konkrete Umstände handeln, die objektiv und sachlich betrachtet geeignet sind, die nicht ganz fernliegende Möglichkeit einer Abstammung des Kindes von einem anderen Mann zu begründen (BGHZ 61, 195, 197 ; BGH FamRZ 1998, 955, 957 zu § 1594 Abs. 2 BGB a. F., der jedoch inhaltlich mit § 1600 b Abs. 1 BGB n. F. übereinstimmt)".Weiter zum Fortfall einer einmal in Gang gesetzten Anfechtungsfrist: Dies setzt aber voraus, daß dem Kläger neue Umstände mitgeteilt wurden, die bei verständiger Würdigung die durch die vorherige Tatsachenmitteilung begründeten Zweifel an seiner Vaterschaft wieder entfallen ließen(BGHZ 61, 195, 199; OLG Frankfurt DAV 1985, 1022, 1023; OLG Zweibrücken FamRZ 1984, 81).
Dabei muß es sich um konkrete Umstände handeln, die objektiv und sachlich betrachtet geeignet sind, die nicht ganz fernliegende Möglichkeit einer Abstammung des Kindes von einem anderen Mann zu begründen (BGHZ 61, 195, 197 ; BGH FamRZ 1998, 955, 957 zu § 1594 Abs. 2 BGB a. F., der jedoch inhaltlich mit § 1600 b Abs. 1 BGB n. F. übereinstimmt).
Dies setzt aber voraus, daß dem Kläger neue Umstände mitgeteilt wurden, die bei verständiger Würdigung die durch die vorherige Tatsachenmitteilung begründeten Zweifel an seiner Vaterschaft wieder entfallen ließen(BGHZ 61, 195, 199; OLG Frankfurt DAV 1985, 1022, 1023; OLG Zweibrücken FamRZ 1984, 81).
- BGH, 22.04.1998 - XII ZR 229/96
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Ehelichkeitsanfechtungsklage
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.1999 - 28 U 7/98
Dabei muß es sich um konkrete Umstände handeln, die objektiv und sachlich betrachtet geeignet sind, die nicht ganz fernliegende Möglichkeit einer Abstammung des Kindes von einem anderen Mann zu begründen (BGHZ 61, 195, 197 ; BGH FamRZ 1998, 955, 957 zu § 1594 Abs. 2 BGB a. F., der jedoch inhaltlich mit § 1600 b Abs. 1 BGB n. F. übereinstimmt)".Dabei muß es sich um konkrete Umstände handeln, die objektiv und sachlich betrachtet geeignet sind, die nicht ganz fernliegende Möglichkeit einer Abstammung des Kindes von einem anderen Mann zu begründen (BGHZ 61, 195, 197 ; BGH FamRZ 1998, 955, 957 zu § 1594 Abs. 2 BGB a. F., der jedoch inhaltlich mit § 1600 b Abs. 1 BGB n. F. übereinstimmt).
- BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98
"Lügendetektor" völlig ungeeignet - BGH schließt polygraphische …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.1999 - 28 U 7/98
oder des Klägers stellt kein geeignetes Beweismittel dar (vgl. dazu BGH NJW 1999, 657).