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   OLG Frankfurt, 22.02.2010 - 16 U 146/08   

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https://dejure.org/2010,4690
OLG Frankfurt, 22.02.2010 - 16 U 146/08 (https://dejure.org/2010,4690)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.02.2010 - 16 U 146/08 (https://dejure.org/2010,4690)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Februar 2010 - 16 U 146/08 (https://dejure.org/2010,4690)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Schmerzensgeld als Teilklage

  • RA Kotz

    Linksabbieger - Anzeige der Abbiegeabsicht unterlassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung eines Schmerzensgeldes als Teilklage; Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden Fahrzeug; Umfang der Ersatzfähigkeit von Fahrtkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.11.1990 - IX ZR 73/90

    Zulässigkeit der Berufung - Neuer Sachvortrag zur haftungsausfüllenden Kausalität

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2010 - 16 U 146/08
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ändert neuer Sachvortrag zur haftungsausfüllenden Kausalität den Klagegrund so lange nicht, wie er einzelne Positionen des gleichen Schadens betrifft (BGH Report 1996, 256, WM 1991, 609).
  • BGH, 01.02.1962 - VII ZR 213/60

    Bindung des Berufungsgerichts hinsichtlich nicht angegriffener Rechnungsposten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2010 - 16 U 146/08
    Innerhalb der gleichen Schadensart stellen die verschiedenen Berechnungsgrundlagen lediglich unselbstständige Faktoren eines einheitlichen Schadensersatzanspruchs dar, die im Rahmen des verlangten Gesamtbetrages austauschbar sind (BGHZ 36, 316).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 9 U 123/00

    Anspruch bei einvernehmlicher Arbeitsverhältnis-Beendigung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2010 - 16 U 146/08
    Dem steht die Entscheidung des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19. September 2001 (ZfSch 2002, 20 ff.) nicht entgegen.
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2010 - 16 U 146/08
    Soweit der Kläger mit seiner Klage ein Teilschmerzensgeld begehrt, handelt es sich in rechtlicher Hinsicht um eine Teilklage, da der Kläger nur den Betrag des Schmerzensgeldes zugesprochen haben will, der ihm bis zur letzten mündlichen Verhandlung entstanden ist (vgl. zur Abgrenzung der Teilklage im Schmerzensgeldprozess von der Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes BGH VersR 2004, 1334 f.).
  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 198/78

    Vorteilsausgleich beim Erwerbsschaden-Ersatz aufgrund einer Unfallverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2010 - 16 U 146/08
    Im Rahmen des Ersatzes des Erwerbsschadens sind ersparte berufsbedingte Aufwendung als Vorteil zu berücksichtigen (BGH NJW 1980, 1787).
  • OLG Hamm, 21.02.1994 - 6 U 225/92

    Hundehalterhaftung bei Körperverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2010 - 16 U 146/08
    Bei Nutzung eines PKW können deshalb nur die reinen Betriebskosten ersetzt werden (so auch Saarländisches OLG OLGR 1992, 212 und OLG Hamm NJW-RR 1995, 599).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2010 - 16 U 146/08
    74 Nach herrschender Meinung (BGH NJW 1991, 2340) ist der Ersatz auf die unvermeidbaren Kosten zu beschränken.
  • OLG Düsseldorf, 02.04.1981 - 12 U 129/80

    Haftungsverteilung bei Führen eines Fahrzeugs auf der Autobahn mit hoher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2010 - 16 U 146/08
    Überholt jedoch ein Fahrzeug mit besonders hoher Geschwindigkeit gleichzeitig mehrere Fahrzeuge, so trifft den Überholenden eine besondere Sorgfaltspflicht, da er mit einem Ausscheren aus der Kolonne rechnen muss (BGH VersR 1967, 347, OLG Düsseldorf ZfS 1981, 161 m.w. N.).
  • OLG Oldenburg, 20.12.1982 - 13 U 55/82

    Haushalt; Hausmannsentschädigung; Unfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2010 - 16 U 146/08
    In diesen Fällen besteht kein Anspruch (OLG Oldenburg VersR 1983, 890, Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Aufl., Rz. 181).
  • OLG München, 29.04.2011 - 10 U 4208/10

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anspruch des Geschädigten auf

    Hierbei wird berücksichtigt, dass in der Rechtsprechung pauschale Abzüge von 5% bis 10% (OLG Stuttgart [Familiensenat] NJW 1985, 310; OLG Naumburg SP 1990, 90; OLG Celle MDR 2006, 985; OLG Schleswig-Holstein OLGR 2009, 509; OLG Frankfurt v. 22.02.2010 - 16 U 146/08 [Juris]; Langenick, Probleme bei der Ermittlung des Erwerbsschadens, NZV 2009, 318) des Nettoeinkommens vorgenommen werden.
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten

    Hierbei wurde berücksichtigt, daß in der Rechtsprechung pauschale Abzüge von 5% bis 10% (OLG Stuttgart [Familiensenat] NJW 1985, 310; OLG Naumburg SP 1990, 90; OLG Celle MDR 2006, 985; OLG Schleswig-Holstein OLGR 2009, 509; OLG Frankfurt v. 22.02.2010 - 16 U 146/08 [Juris]; Küppersbusch a.a.O. Rz 79 Fn. 144 m.w.N.; Langenick, Probleme bei der Ermittlung des Erwerbsschadens, NZV 2009, 318) des Nettoeinkommens vorgenommen werden und es vorliegend - nachdem keine ersparten Aufwendungen für Fahrtkosten zu berücksichtigen sind - bei einer Mindestpauschale von 5% belassen werden kann.

    Auch bezüglich der Berechnung der ersparten Mehraufwendungen sieht sich der Senat im Einklang mit der herrschenden Rechtsmeinung, während es sich bei der vom OLG Düsseldorf in der Entscheidung vom 13.03.2000 vertretenen Ansicht um eine vereinzelte Mindermeinung handelt, der spätere Entscheidungen von Oberlandesgerichten (OLG Celle MDR 2006, 985; OLG Schleswig-Holstein OLGR 2009, 509; OLG Frankfurt v. 22.02.2010 - 16 U 146/08 [Juris]) durchwegs nicht gefolgt sind.

  • VG Ansbach, 25.07.2019 - AN 1 K 18.01545

    Erfüllungsübernahme des Schmerzensgeldanspruchs durch den Dienstherrn

    - 17.000,00 EUR: Kniegelenkverletzung/Kniebänderriss (hier: Kreuzbandriss rechts; Kniegelenkinnenverletzung mit Kniegelenkerguss und Schleimbeutelverletzung mit Ödem; Prellungen und Distorsion); Wadenbeinfraktur; Muskelfaserriss und Bluterguss am Oberschenkel; Bluterguss am Brustkorb sowie Prellungen, Gehirnerschütterung, Nackenzerrung und Zungenbiss - Schmerzensgeldtabelle IMMDAT Plus Nr. 4007, OLG Frankfurt a. Main, 22.2.2010, Az.: 16 U 146/08.

    Den Gründen des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 22. Februar 2010 - 16 U 146/08 ist zu entnehmen, dass der Geschädigte zusätzlich eine Wadenbeinfraktur rechts, eine Gehirnerschütterung, Nackenzerrung und einen Zungenbiss erlitten hatte.

  • LG Düsseldorf, 30.07.2015 - 16 O 153/14
    Das Gericht hat zudem in die Abwägung die Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. vom 22.02.2010, Az: 16 U 146/08 einbezogen, in der dem dortigen Kläger ein Schmerzensgeld von 17.000,00 EUR zugesprochen worden ist.
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 3 ZB 19.1850

    Erfüllungsübernahme durch den Dienstherrn gegenüber dem Beamten bei

    Die vom Einzelrichter des Landgerichts ausweislich der Sitzungsniederschrift herangezogenen Urteile (OLG München vom 10.7.2014 - 24 U 3058/13; OLG Frankfurt vom 22.2.2010 - 16 U 146/08; OLG Saarbrücken vom 15.11.2011 - 4 U 593/10) seien zwar nur teilweise mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar, bei der Prüfung der Angemessenheit der Höhe des vereinbarten Schmerzensgeldes dürften jedoch nicht nur die dem Kläger zugefügten Körperschäden und die nachfolgenden gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt werden, vielmehr sei auch die mit Art. 97 BayBG verfolgte Zielsetzung in den Blick zu nehmen.
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