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   OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99   

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https://dejure.org/2000,3240
OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99 (https://dejure.org/2000,3240)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.03.2000 - 19 U 68/99 (https://dejure.org/2000,3240)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. März 2000 - 19 U 68/99 (https://dejure.org/2000,3240)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 852 Abs 1 BGB
    Produkthaftung: Beginn der Verjährungsfrist eines Schadensersatzanspruchs; zumutbare Informationsbeschaffung; elterlicher Betreuungsaufwand als Vermögensschaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Deliktische Ansprüche; Unerlaubte Handlung; Verjährungsfrist; Ersatzpflichtiger; Name; Anschrift; Saugflasche

  • Wolters Kluwer

    Produkthaftung: Beginn der Verjährungsfrist eines Schadensersatzanspruchs; zumutbare Informationsbeschaffung; elterlicher Betreuungsaufwand als Vermögensschaden

  • Judicialis

    BGB § 852; ; BGB § 768 Abs. 1; ; BGB § 852 Abs. 1; ; ZPO § 180; ; ZPO § 203; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 852
    Verjährungsbeginn für Klagen gegen Vorstandsmitglieder des Herstellers von Kinderteeflaschen

  • rechtsportal.de

    Verjährung deliktischer Ansprüche - Frist ab zumutbarer Kenntnisverschaffung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 852 (a.F.); BGB § 195 § 199 § 852 (n.F.)
    Kenntnis vom Verjährungsbeginn gleichzusetzende Möglichkeit der Informationsbeschaffung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1572
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.12.1997 - VI ZR 408/96

    Anforderungen an die Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Denn die Verjährung beginnt auch dann, wenn der Geschädigte ­ im vorliegenden Fall die Eltern des Klägers ­ die erforderliche Kenntnis zwar nicht positiv besitzt, sie sich aber ohne nennenswerte Mühe und ohne besonderen Kostenaufwand in zumutbarer Weise hätte beschaffen können (BGH VersR 1998, 378, 380; OLG Karlsruhe NJW ­ RR 1999, 35, 36).

    Die Entscheidung des BGH VersR 1998, 378 ist für den vorliegenden Fall nicht einschlägig, da dort eine Zustellung im Ausland hätte bewirkt werden müssen.

  • BGH, 31.01.1975 - IV ZR 18/74

    Erschlichene öffentliche Zustellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Denn der Aufenthalt einer Person ist auch dann unbekannt, wenn die Person, die den Aufenthalt kennt, ihn nicht benennt (BGHZ 64, 5; Urteil des Senats vom 19.6.1996, 19 U 91/55).
  • BGH, 20.09.1983 - VI ZR 35/82

    Beginn der Verjährung des Arzthaftungsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Für die Bestimmung des Ersatzpflichtigen reicht deshalb im allgemeinen die Kenntnis des Geschehens im großen und ganzen (BGH VersR 1979, 1026), das heißt die Kenntnis von Tatsachen, die den Schluß auf einen bestimmten Ursachenzusammenhang als naheliegend erscheinen lassen (BGH NJW 1994, 932, 934; BGH VersR 1986, 1080; BGH NJW 1984, 661), mag auch ein mehr oder weniger vorhandener dringender Ursachenverdacht noch nicht ausreichen (BGH VersR 1960, 365).
  • BGH, 02.02.1960 - VI ZR 2/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Für die Bestimmung des Ersatzpflichtigen reicht deshalb im allgemeinen die Kenntnis des Geschehens im großen und ganzen (BGH VersR 1979, 1026), das heißt die Kenntnis von Tatsachen, die den Schluß auf einen bestimmten Ursachenzusammenhang als naheliegend erscheinen lassen (BGH NJW 1994, 932, 934; BGH VersR 1986, 1080; BGH NJW 1984, 661), mag auch ein mehr oder weniger vorhandener dringender Ursachenverdacht noch nicht ausreichen (BGH VersR 1960, 365).
  • BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93

    Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Für die Bestimmung des Ersatzpflichtigen reicht deshalb im allgemeinen die Kenntnis des Geschehens im großen und ganzen (BGH VersR 1979, 1026), das heißt die Kenntnis von Tatsachen, die den Schluß auf einen bestimmten Ursachenzusammenhang als naheliegend erscheinen lassen (BGH NJW 1994, 932, 934; BGH VersR 1986, 1080; BGH NJW 1984, 661), mag auch ein mehr oder weniger vorhandener dringender Ursachenverdacht noch nicht ausreichen (BGH VersR 1960, 365).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Die persönliche Betreuung und Zuwendung der Eltern vollzieht sich im emotionellen Raum und ist aufgrund ihrer immateriellen Art grundsätzlich nicht kommerzialisierbar (BGHZ 106, 28, 32 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW ­ RR 1998, 27, 30).
  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93

    Kenntnis durch Vernehmung des Geschädigten als Zeuge im Strafprozeß;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Zwar bestand grundsätzlich zu Lasten des Klägers keine Obliegenheit zur aktiven Informationsbeschaffung durch spezifische Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Ermittlung der Namen und Anschriften der Beklagten (vgl. BGH NJW 1994, 3092, 3094).
  • BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88

    Unterlassen der Prüfung von Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Da der Kläger 1988 erst 4 Jahre alt war, ist hierbei auf die Kenntnis der Eltern des Klägers abzustellen, wobei die Kenntnis eines Elternteils genügt (BGH NJW 1989, 2323).
  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 30/77

    Verjährungsbeginn bei Ansprüchen aus § 945 ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Für die Bestimmung des Ersatzpflichtigen reicht deshalb im allgemeinen die Kenntnis des Geschehens im großen und ganzen (BGH VersR 1979, 1026), das heißt die Kenntnis von Tatsachen, die den Schluß auf einen bestimmten Ursachenzusammenhang als naheliegend erscheinen lassen (BGH NJW 1994, 932, 934; BGH VersR 1986, 1080; BGH NJW 1984, 661), mag auch ein mehr oder weniger vorhandener dringender Ursachenverdacht noch nicht ausreichen (BGH VersR 1960, 365).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 280/90

    Kenntnisstand eines Betrugsopfers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 68/99
    Nicht nötig ist die Kenntnis aller Einzelheiten (BGH WM 1991, 2135) und dass der anzustrengende Prozeß mehr oder weniger risikolos erscheint.
  • BGH, 03.06.1986 - VI ZR 210/85

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen; Verzicht auf Einrede der

  • OLG Frankfurt, 15.10.2003 - 23 U 3/97

    Instruktionspflichtverletzung des Herstellers von Kindertees: Persönliche

    Der Senat folgt insoweit den vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main in mehreren Parallelverfahren entwickelten Grundsatz, dass der Betreuungsaufwand kein kommerzialisierbarer Schaden ist, der in Geld bemessen werden kann (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.03.2000, Az.: 19 U 68/99, VersR 2001, 1572, rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 20.03.2001).
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