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OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 3 Ws 265/14 (StVollz) |
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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 3 Ws 265/14 (StVollz) (https://dejure.org/2014,58583)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Keine analoge Anwendung von
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine analoge Anwendung von § 38 III HSVVollzG auf Strafgefangene
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafvollzug in Hessen
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 23.01.2014 - 3c StVK 88/14
- OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 3 Ws 265/14 (StVollz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 3 Ws 265/14
Der Landesgesetzgeber hat sich bei Einführung des HSVVollzG durch das Zweite Gesetz zur Schaffung und Änderung hessischer Vollzugsgesetze vom 5. März 2013 (…GVBl. 2013, S. 46), mit welchem die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u.a., BVerfGE 128, 326) zur Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung umgesetzt wurden, im Hinblick auf das "Abstandsgebot" ausdrücklich für eine - auch monetäre - Besserstellung von Sicherungsverwahrten gegenüber Strafgefangenen, bei denen die Eckvergütung nach § 38 Abs. 2 HStVollzG lediglich 9% der Bezugsgröße beträgt, entschieden (…vgl. Lt.-Drs. 18/6068, S. 85).Insbesondere stehen diese - entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers - nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (a.a.O.), da hierin der Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe und derjenige der Sicherungsverwahrung gerade nicht gleichgestellt werden.