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   OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 20 W 387/2001, 20 W 387/01   

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https://dejure.org/2001,6068
OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 20 W 387/2001, 20 W 387/01 (https://dejure.org/2001,6068)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.10.2001 - 20 W 387/2001, 20 W 387/01 (https://dejure.org/2001,6068)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 20 W 387/2001, 20 W 387/01 (https://dejure.org/2001,6068)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notar; Weitere Beschwerde; Einlegung; Kostenberechnung; Anweisungsbeschwerde; Auflösungsbeschluss; Beurkundung; Geschäftswert

  • Wolters Kluwer

    (Notarkosten: Rechtsmittel des Notars gegen Herabsetzung seiner Kostenberechnung; Geschäftswert für Beurkundung des Auflösungsbeschlusses einer GmbH)

  • Judicialis

    KostO § 47; ; KostO § ... 32; ; KostO § 137; ; KostO § 27 Abs. 1; ; KostO § 26 Abs. 4 Nr. 1; ; KostO § 156 Abs. 5 Satz 1; ; KostO § 58 Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 152 Abs. 2; ; KostO § 26 Abs. 4; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 2; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2; ; Verfahrensgang:; ; LG Frankfurt am Main 2/17 T 139/00

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 31.10.1997 - 3Z BR 134/97

    Geschäftswert bei Rechtsformwechsel einer Kapitalgesellschaft in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 20 W 387/01
    Vielmehr ergibt sich der Wert für erstere aus den §§ 18 bis 30 KostO und für letztere aus § 27 Abs. 1 i.V.m. § 26 Abs. 4 KostO (Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, aaO., § 47, Rdnr.8; BayObLG JurBüro 1998, 154).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2006 - 20 W 82/04

    Notarkosten für die Beurkundung einer Grundschuldbestellung: Notargebühr für eine

    Einer Anweisung der Dienstaufsicht zur Einlegung der weiteren Beschwerde bedarf es nicht (Senat, Beschluss vom 22.10.2001-20 W 387/2001; Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann: KostO, 16. Aufl., § 156, Rdnr. 76; Egon Schneider: Die Notarkosten-Beschwerde, § 29, Seite 118).
  • OLG Frankfurt, 15.01.2004 - 20 W 31/03

    Notarkostenbeschwerde: Nichtbeteiligung der Kostenschuldner am landgerichtlichen

    Einer Anweisung der Dienstaufsicht zur Einlegung der weiteren Beschwerde bedarf es nicht (Senat, Beschluss vom 22.10.2001 -20 W 387/2001-; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 156, Rdnr. 76; Egon Schneider: Die Notarkosten-Beschwerde, § 29, Seite 118).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2003 - 20 W 356/02

    Kosten des Notars: Anfall der Vollzugsgebühr für die Einholung von

    Einer Anweisung der Dienstaufsicht zur Einlegung der weiteren Beschwerde bedarf es dazu nicht (Senat, Beschluss vom 22.10.2001-20 W 387/2001; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO. 15. Aufl., § 156, Rdnr. 83; Egon Schneider: Die Notarkosten-Beschwerde, § 29, Seite 118).
  • OLG Frankfurt, 09.09.2002 - 20 W 243/02

    Notarkostenbeschwerde: Anhörung aller Beteiligter im landgerichtlichen

    Einer Anweisung der Dienstaufsicht zur Einlegung der weiteren Beschwerde bedarf es dazu nicht (Senat, Beschluss vom 22.10.2001 - 20 W 387/2001; Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann: KostO. 15.Aufl., § 156, Rdnr. 76; Egon Schneider: Die Notarkosten-Beschwerde, § 29, Seite 118).
  • OLG Frankfurt, 22.04.2002 - 20 W 134/02

    Berücksichtigung eines absoluten Beschwerdegrundes

    Einer Anweisung der Dienstaufsicht zur Einlegung der weiteren Beschwerde bedarf es dazu nicht (Senat, Beschluss vom 22.10.2001- 20 W 387/2001; Korintenberg/Lappe/Bengel/ Reimann: KostO. 14.Aufl., § 156, Rdnr. 76; Egon Schneider: Die Notarkosten-Beschwerde, § 29, Seite 118).
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