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   OLG Frankfurt, 22.10.2004 - 2 U 12/04   

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https://dejure.org/2004,3518
OLG Frankfurt, 22.10.2004 - 2 U 12/04 (https://dejure.org/2004,3518)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.10.2004 - 2 U 12/04 (https://dejure.org/2004,3518)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Oktober 2004 - 2 U 12/04 (https://dejure.org/2004,3518)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 195 BGB, § 199 BGB, § 199aF BGB, § 199 Abs 2 Nr 1 BGB, § 242 BGB
    Auszahlungsanspruch für Sparguthaben gegen eine Bank: Beweislast für Guthaben auf sog. "Altsparbüchern"; Verjährung des Anspruchs bei dessen Geltendmachung nach 35 Jahren

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sparbuch: Verjährung des Sparguthabens - Beweislast für Bestand des Sparguthabens

  • afs-rechtsanwaelte.de

    Verjährung von Sparguthaben

  • Judicialis

    BGB § 199

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199
    Zur Beweislast für den Bestand von Sparguthaben auf Altsparbüchern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Bankrecht - Auszahlungsanspruch von Bankguthaben auch nach mehr als 30 Jahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweislast für den Bestand von Sparguthaben auf so Genannten Alt-Sparbüchern bei Vorlage einer Empfangsbescheinigung über die Aushändigung des Sparbuchs an die Bank zur Verwahrung; Verjährung des Anspruchs auf Auszahlung eines Sparguthabens bei dessen Geltendmachung nach ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kundin darf auch nach längerer Zeit die Auszahlung ihres Sparbuches verlangen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Auszahlungsanspruch bei 30 Jahre altem Sparbuch

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Bankrecht - Auszahlungsanspruch von Bankguthaben auch nach mehr als 30 Jahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.06.2002 - XI ZR 361/01

    Verjährung des Rückzahlungsanspruchs nach Kündigung eines Sparkontos

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2004 - 2 U 12/04
    Auszugehen ist von der allgemeinen zivilprozessualen Verteilung der Beweislast, wonach der Sparer die Hingabe des Geldes, das Kreditinstitut hingegen die Auszahlung zu beweisen hat (BGHZ 151, 47, 49).

    Die Verjährungsregelung des § 199 BGB a.F. ist auf ein beiderseits kündbares Sparbuch nicht anzuwenden (BGHZ 151, 47, 51/52).

    Die im Sparguthaben der Klägerin enthaltenen Zinsen unterliegen deshalb derselben Verjährung wie das übrigen angesparte Kapital (BGHZ 151, 47, 52/53; OLG Frankfurt NJW 98, 797, 799).

    Der Umstand, dass die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist längst abgelaufen war und die Beklagte nicht mehr in Besitz von Kontounterlagen für das hier in Rede stehende Sparkonto ist, ändert daran nichts (BGHZ 151, 47, 53).

  • BGH, 21.09.1989 - III ZR 55/89

    Beweislastumkehr bei Besitz eines unentwerteten Sparbuchs - Erfüllung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2004 - 2 U 12/04
    Es gibt bei einer solchen Fallgestaltung auch keinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass ein Sparkonto aufgelöst sei oder kein Guthaben mehr aufweise, wenn der Inhaber des Sparbuchs über Jahrzehnte hinweg keine Eintragungen mehr hat vornehmen lassen (BGHZ, a.a.O., 50/51; BGHR BGB § 607, Beweislast 2).
  • OLG Frankfurt, 20.08.1997 - 23 U 166/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.10.2004 - 2 U 12/04
    Auch der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfrist rechtfertigt für sich genommen keine Umkehr der Beweislast (BGHZ, a.a.O., 51; OLG Frankfurt, NJW 98, 997, 998).
  • BGH, 06.10.2021 - XI ZR 234/20

    Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen

    Wie der Senat bereits entschieden hat, unterliegen die in einem Sparguthaben enthaltenen Zinsen derselben Verjährung wie das übrige angesparte Kapital (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 2002 - XI ZR 361/01, BGHZ 151, 47, 53; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 1998, 997, 999 mwN; OLG Schleswig, WM 1998, 1578, 1579; OLG Frankfurt, OLGR 2005, 310, 311 f.).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2011 - 19 U 180/10

    Anspruch auf Auszahlung des Guthabens auf einem "vergessenen" Sparbuch

    Es gibt keinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass ein Sparkonto aufgelöst sei oder kein Guthaben mehr aufweise, wenn dessen Inhaber über Jahrzehnte hinweg keine Eintragungen mehr hat vornehmen lassen (BGHZ 151, 47, 50, 51; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.10.2004, 2 U 12/04, Rdn. 16, Juris).
  • OLG Dresden, 31.03.2021 - 5 MK 2/20

    Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Vogtland

    Die Zinsansprüche werden erst mit der Beendigung des Prämiensparvertrages, gemeinsam mit der Begründung der Fälligkeit des Rückzahlungsanspruches auf das Kapital fällig, wenn - wie hier in Ziffer 3.3 der Bedingungen für den Sparverkehr - vertraglich vereinbart ist, dass die Zinsen zum Jahresende dem Kapital zugeschlagen werden und damit vereinbarungsgemäß als umgewandelt anzusehen sind; dies gilt auch hinsichtlich zu gering festgeschriebener und in Kapital umgewandelter Zinsen (vgl. BGH, Urteil vom 04.06.2002, XI ZR 361/01, NJW 2002, 2707, 2708; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 20.08.1997, 23 U 166/96, NJW 1998, 997, 999; Urteil vom 22.10.2004, 2 U 12/04, Rn. 26; OLG Köln, Urteil vom.
  • OLG Dresden, 30.07.2020 - 8 U 1827/19

    Zur Beweislast für die Erfüllung des Auszahlungsanspruchs des Inhabers einer

    Überwiegend wird davon ausgegangen, dass auch sehr lange Zeiträume keine Beweiserleichterung für die Bank mit sich bringen; diese muss die Erfüllung beweisen, auch wenn sie keine Unterlagen mehr hat und mehr als 10 Jahre seit der letzten Kontobewegung vergangen sind (vgl. - sehr streng - BGH, Urteil vom 04.06.2002, XI ZR 361/01 [keine Beweiserleichterung bei 38 Jahren zwischen letzter Eintragung im Sparbuch sogar dann, wenn das Sparbuch bis zur letzten Zeile beschriftet und in dieser Zeile "Übertrag" steht; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.10.2004, 2 U 12/04 [keine Beweiserleichterung nach 35 Jahren]; OLG Köln, Urteil vom 07.04.2000, 1 U 107/99 [keine Beweiserleichterung nach 17 Jahren, bankinterne Unterlagen, die dem Kunden nicht zur Kenntnis gegeben worden, sind für den Beweis ungeeignet]; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.1998, 1 U 216/87 [20 Jahre keine Eintragung im Sparbuch und Eintrag im Stockregister bis Sparbuch gelöscht sei]; anderer Ansicht: OLG Hamburg, Urteil vom 31.05.1998, 5 U 74/89 [Beweislastumkehr nach 20 Jahren]; OLG Bamberg, Urteil vom 25.01.1995, 3 U 68/94 [Beweislastumkehr nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen]; siehe auch KG, Urteil vom 04.03.1992, 24 U 6304/91 Rn. 7 bei juris, welches von der Beweislast der Bank ausgeht, aber faktisch nach 7 Jahren recht schwache Indizien zur Überzeugungsbildung ausreichen lässt).
  • OLG Dresden, 14.05.2020 - 8 U 538/19

    1. Die Aussetzung eines Verfahrens nach § 613 Abs. 2 ZPO hat nur zu erfolgen,

    Der Senat schließt sich der Auffassung der Oberlandesgerichte Frankfurt und Köln an, dass bei einem Sparbuch, bei dem - wie hier - die vertragliche Absprache zwischen den Parteien besteht, dass die Zinsen zum Jahresende dem Kapital zugeschlagen und damit vereinbarungsgemäß als umgewandelt anzusehen sind - die Verjährung erst mit der Kündigung des Sparvertrages auch hinsichtlich zu gering festgeschriebener und in Kapital umgewandelter Zinsen beginnt (OLG Frankfurt, Urt. v. 20.08.1997, 23 U 166/96 und Urt. v. 22.10.2004, 2 U 12/04, Rn. 26; OLG Köln, Urt. v. 16.01.2008, 13 U 27/06; Schimansky/ Bunte/Lwowski, BankR-HdB, 3. Abschnitt Einlagen und Kreditgeschäft, 14. Kapitel, Einlagengeschäft, § 70, Rn. 31 zitiert nach beck-online; EBJS, Bank- und Börsenrecht III, Rn. III 1 bis III 35, zitiert nach beck-online).
  • OLG Zweibrücken, 25.11.2020 - 7 U 82/18

    Anspruch auf Rückzahlung einer Spareinlage: Beweislastverteilung; Beweiskraft

    Dabei gibt es keinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass ein Sparkonto aufgelöst sei oder kein Guthaben mehr aufweise, wenn der Inhaber des Sparbuchs über Jahrzehnte keine Eintragungen vornehmen lässt; der Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfrist rechtfertigt für sich genommen auch keine Umkehr der Beweislast (BGH NJW 2002, 2707, 2708 m.w.N.; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.10.2004 - 2 U 12/04 -, Rn. 16 - juris).
  • OLG München, 27.07.2010 - 5 U 3796/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Mietprognosen in einem

    Insbesondere angesichts der Tatsache, dass - für die Beklagte erkennbar - die Kläger den Erwerb zu 85 % fremdfinanzierten (...), musste für die Beklagte erkennbar sein, dass sie, gegebenenfalls noch lange Zeiträume innerhalb der damals geltenden Verjährungsfrist, in die Lage kommen würde, auf ihre Unterlagen zurückgreifen zu müssen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 23.10.2004 - 2 U 12/2004, OLGR Frankfurt 2005, 310, Rn. 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 22 U 58/08
    Dies ist allerdings unerlässlich (vgl. auch BSG, 2 U 12/04 R zur BK 2108).
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