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   OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 15/99   

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https://dejure.org/2000,10476
OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 15/99 (https://dejure.org/2000,10476)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.11.2000 - 20 W 15/99 (https://dejure.org/2000,10476)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. November 2000 - 20 W 15/99 (https://dejure.org/2000,10476)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde; Beschwerdeschrift ; Unterschriftsleistung; Rubrumsunterschrift ; Deutsches Schriftformerfordernis; Zulassung im Herkunftsland; Vollstreckungszulassung

  • Judicialis

    AVAG § 12; ; AVAG § 17; ; RAGD § 4 I; ; ZPO § 91; ; ZPO § 130 Nr. 6; ; ZPO § 546 II; ; GKG § 25 IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schriftform bei bloßer Rubrumsunterschrift durch ausländischen Anwalt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 15/99
    Dass diese Art der Unterschriftsleistung nach österreichischem Prozessrecht ausreichend ist, wie der Antragsgegner vorbringt, kann dahinstehen, da österreichisches Recht insoweit keine Anwendung findet (ebenso BFH, NJW 1979, 1151 ff).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 15/99
    So hat der gemeinsame Senat auch ein Computerfax, bei dem eine Unterzeichnung der "Vorlage" nicht möglich ist, als wirksam angesehen (GemS, NJW 2000, 2340 ff), was faktisch der Aufgabe des Schriftformerfordernisses gleichkommt (so BGH, NJW 1998, 3649).
  • BGH, 29.09.1998 - XI ZR 367/97

    Einhaltung von Fristen durch Übermittlung von nicht unterzeichneten Computerfaxen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 15/99
    So hat der gemeinsame Senat auch ein Computerfax, bei dem eine Unterzeichnung der "Vorlage" nicht möglich ist, als wirksam angesehen (GemS, NJW 2000, 2340 ff), was faktisch der Aufgabe des Schriftformerfordernisses gleichkommt (so BGH, NJW 1998, 3649).
  • BGH, 20.11.1990 - XI ZR 107/89

    Blanko-"Oberschrift" - "Oberschrift" ist keine Unterschrift iSv §§ 416, 440 Abs.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 15/99
    Die Zulassung einer Rubrumsunterschrift würde also eine unnötige Einschränkung der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedeuten, beides Ziele, die durch das Formerfordernis gerade schnell erreicht werden sollen (vgl. hierzu auch BGH, NJW 1979, 2570 ff und zum Problem der "Oberschrift" auch BGH, NJW 1991, 487 ff).
  • OLG München, 20.07.1979 - 25 U 2662/79

    Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift eines bei dem Rechtsmittelgericht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 15/99
    Die Zulassung einer Rubrumsunterschrift würde also eine unnötige Einschränkung der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bedeuten, beides Ziele, die durch das Formerfordernis gerade schnell erreicht werden sollen (vgl. hierzu auch BGH, NJW 1979, 2570 ff und zum Problem der "Oberschrift" auch BGH, NJW 1991, 487 ff).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZB 78/93

    Anforderungen an die Postulationsfähigkeit bei der Einlegung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 15/99
    Dabei ist das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland, also die Zivilprozessordnung, maßgeblich, sofern das LugGVÜ und das AVAG keine Regelung enthalten (BGH NJW-RR 1994, 320; Geimer/ Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, Art. 37 Rn 2; MünchkommZPO-Gottwald, Art. 37 IZPR Rn 2).
  • BayObLG, 20.02.1981 - RReg. 1 St 499/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2000 - 20 W 15/99
    Musielak-Stadler meint zwar, dass man als ausreichend auch die bloße Rubrumsunterschrift innerhalb des Schriftsatzes ansehen dürfe (Musielak- Stadler, Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. 2000, § 129 Rn 10 m.w.N.; vgl auch BayObLG v. 20.02.1981, Az: RReg 1 St 499/80, Juris-Dokument).
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