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   OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 2 U 34/04   

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https://dejure.org/2004,2365
OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 2 U 34/04 (https://dejure.org/2004,2365)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.2004 - 2 U 34/04 (https://dejure.org/2004,2365)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 2 U 34/04 (https://dejure.org/2004,2365)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 307 BGB, § 543 Abs 2 S 3 BGB, § 31 Abs 1 Nr 1 BRAGebO, § 118 Abs 1 BRAGebO, § 118 Abs 2 BRAGebO
    Gewerberaummiete: Wirksamkeit von Ankündigungs-, Mietvorauszahlungs- und Aufrechnungsverbotsklauseln in Formularmietverträgen; Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Prozessgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung des Mietvertrages wegen Zahlungsrückstands des Mieters mit zwei Monatsmieten; Anwendbarkeit des neuen Mietrechts; Zulässigkeit von Ankündigungsklauseln und Mietvorauszahlungsklauseln in Formularverträgen; Wirksamkeit des Verbots der Aufrechnung mit ...

  • archive.org PDF

    Anrechnung der Kosten außergerichtlicher Kündigung auf Gebühren des Räumungsverfahrens

  • Judicialis

    BGB § 307; ; BGB § 543 II 3; ; BRAGO § 118 I; ; BRAGO § 118 II; ; BRAGO § 31 I Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit einer Aufrechnungsklausel in Mietvertrag - Anrechnung außergerichtlicher Anwaltsgebühren auf Prozessgebühr des Räumungsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit von Ankündigungs- und Mietvorauszahlungsklauseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1282
  • NZM 2005, 359
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Rostock, 29.04.1997 - 1 W 91/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 2 U 34/04
    Sie enthält kein generelles Aufrechnungsverbot, sondern trägt nur dem berechtigten Interesse des Vermieters Rechnung, sich gegen eine überraschende Aufrechnung, das heißt gegen einen ihn unvorbereitet treffenden Ausfall der laufenden Einnahmen aus der Vermietung zu schützen (vgl. BGH WM 88, 508; OLG Hamburg, MDR 98, 243; OLG Hamm, MDR 97, 927).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 2 U 34/04
    Zwar darf eine Bestimmung in AGB, die gegen § 307 BGB (§ 9 AGBGB a.F.) nicht im Wege der sogenannten geltungserhaltenden Reduktion auf ihren gerade noch zulässigen Inhalt zurückgeführt und damit aufrechterhalten werden (BGHZ 145, 203, 212).
  • OLG Hamm, 29.04.1997 - 7 U 92/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 2 U 34/04
    Sie enthält kein generelles Aufrechnungsverbot, sondern trägt nur dem berechtigten Interesse des Vermieters Rechnung, sich gegen eine überraschende Aufrechnung, das heißt gegen einen ihn unvorbereitet treffenden Ausfall der laufenden Einnahmen aus der Vermietung zu schützen (vgl. BGH WM 88, 508; OLG Hamburg, MDR 98, 243; OLG Hamm, MDR 97, 927).
  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 2 U 34/04
    Nach altem Recht führte die Kombination der Vorauszahlungsklausel, wonach die Miete in Abweichung von § 551 Abs. 1 BGB a.F. nicht nach Ablauf des jeweiligen Monats, sondern monatlich im Voraus zu entrichten ist, mit der Ankündigungsklausel zwar auf dem Gebiet der Wohnraummiete zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters, da sie zur Einschränkung des Minderungsrechts führt und damit gegen § 537 Abs. 3 BGB a.F. verstieß (BGHZ 127, 245, 252).
  • KG, 14.02.2002 - 8 U 8203/00

    Ausübung der Minderung des Mietzinses; Möglichkeit zur Vereinbarung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 2 U 34/04
    Dem Mieter bleibt es vielmehr unbenommen, nach Tilgung der bis zum fristgebundenen Zugang der Aufrechnungserklärung aufgelaufenen Rückstände mit seinen Gegenansprüchen jedenfalls für die Zeit danach aufzurechnen und im Übrigen etwaige Minderungsansprüche für die Zeit davor mit der Bereicherungsklage (§ 812 I BGB) geltend zu machen (vgl. hierzu auch KG NZM 2002, 526 unter I A 1a).
  • OLG Celle, 29.12.1989 - 2 U 200/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 2 U 34/04
    Insoweit schließt sich der Senat der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur an (vgl. statt aller: OLG Celle WuM 90, 103 unter III B 5; Bub/Treier, 3. Aufl., II 431; Schmidt-Futterer/Langenberg, 8. Aufl., § 556 b BGB, Rn. 33).
  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 48/87

    Berufung auf ein mietvertragliches Aufrechnungsverbot nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 2 U 34/04
    Sie enthält kein generelles Aufrechnungsverbot, sondern trägt nur dem berechtigten Interesse des Vermieters Rechnung, sich gegen eine überraschende Aufrechnung, das heißt gegen einen ihn unvorbereitet treffenden Ausfall der laufenden Einnahmen aus der Vermietung zu schützen (vgl. BGH WM 88, 508; OLG Hamburg, MDR 98, 243; OLG Hamm, MDR 97, 927).
  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei

    bb) Die auch vom Berufungsgericht vertretene Gegenmeinung stellt demgegenüber auf eine wertende Betrachtung ab (Madert in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl., VV 2300, Rdnr. 40; OLG Frankfurt/Main, AGS 2005, 390 [zu § 118 BRAGO]; vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 23 RVG Rdnr. 8).
  • LG Karlsruhe, 14.10.2005 - 9 S 177/05

    Mietrecht - Geschäftsgebühr für Kündigung wird bei nachfolgendem Rechtsstreit

    Gleiches gilt für die Frage der Anrechnung der Geschäftsgebühr einer solchen Kündigung auf die Verfahrensgebühr des nachfolgen Räumungsprozesses (vgl. einerseits OLG Köln MDR 2004, 178, andererseits OLG Frankfurt NJW 2005, 1282 f.).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2009 - 24 U 57/09

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit

    Demgegenüber vertritt die überwiegende Auffassung zur Kündigung eines Mietvertrages die Ansicht, dass Kündigung und nachfolgender Räumungsprozess identische Gegenstände beträfen (OLG Frankfurt, AGS 2005, 390 zu § 118 BRAGO; AG Köln MDR 2002, 1030, noch zu § 16 Abs. 2 GKG a.F.; Gerold/Schmidt/Madert RVG, 18. Aufl. § 23 Rn. 17; Riedel/Sußbauer/Fraunholz RVG 9. Aufl., § 23 Rn. 9; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort "Mietstreitigkeiten/ Kündigung"; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 23 RVG Rn. 8).
  • LG Bonn, 02.03.2006 - 6 S 279/05

    Gebühren für Kündigung eines Mietverhältnisses und Räumungsklage

    Die Kündigung als anspruchsbegründende Voraussetzung für die Räumungsklage und der Räumungsprozess bilden bei wertender Betrachtung eine Einheit (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.2004, 2 U 34/04 zu § 118 BRAGO; a.A. OLG Köln, Beschluss vom 09.12.2003, 22 U 85/03 zu § 118 BRAGO; Schneider, MDR 2003, 1162, 1164 zur BRAGO); eine abweichende Betrachtung liefe auf eine künstliche Aufspaltung derselben Angelegenheit hinaus.
  • OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1301/04

    Mietvertrag: Anspruch auf Mietzinszahlung, unmittelbarer Besitz an Mietsache

    Bedenken gegen die Wirksamkeit der Ankündigungsklausel in § 13 des Mietvertrages bestünden selbst dann nicht, wenn es sich um eine vorformulierte Klausel handeln würde (vgl. OLG Frankfurt NJW 2005, 1282, 1283).
  • KG, 25.07.2011 - 8 U 170/10

    Berufungsverfahren: Voraussetzung für eine prozessuale Bedeutung der Befangenheit

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung der Instanzgerichte und auch des Senats, dass eine solche Klausel in Geschäftsraummietverträgen der Inhaltskontrolle des § 307 BGB standhält (vgl. Senatsurteil vom 28.Juli 2008 - 8 U 38/08 - unveröffentlicht; Senatsurteil vom 08. Dezember 2003 - 8 U 28/03 - KG Report 2004, 236; Kammergericht 12. Zivilsenat KG Report 1999, 229 und GE 2001, 1670; OLG Rostock NZM 1999, 1006; OLG Celle NJW-RR 1998, 585; OLG Hamburg GE 1998, 243; OLG Frankfurt NZM 2005, 359; OLG Koblenz Urteil vom 08.12.2005 - 2 U 163/05 - bei JURIS; vgl. Bub/Treier/Kraemer, Handbuch des Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III, Rdnr. 1373; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht - und Leasingrechts, 10. Auflage, Rdnr. 402).
  • LG Zweibrücken, 13.02.2007 - 3 S 144/06

    Mietrecht; Rechtsanwaltsvergütung: Gegenstandswert einer außergerichtlichen

    Dies steht der Annahme entgegen, dass es sich gebührenrechtlich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (OLG Frankfurt am Main vom 22.12.2004, Az.: 2 U 34/04, zitiert nach Juris).
  • AG Hamburg-Altona, 26.06.2006 - 316 C 163/06

    Inanspruchnahme auf Räumung von Wohnraum und Zahlung vorgerichtlicher

    Das Gericht teilt die Argumentation des OLG Frankfurt, wonach auch die Kündigung als anspruchsbegründende Voraussetzung für den Herausgabeanspruch Gegenstand des Räumungsprozesses ist und Kündigung und Räumungsklage daher bei wertender Betrachtung eine Einheit bilden, was der Annahme entgegensteht, daß es sich gebührenrechtlich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (Urt. v. 22.12.2004, NZM 2005, S. 359).
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